03-19-2009, 05:55 PM
Re: Stress mit Solidus/Vision Communication
Hi Blizzer,
Ich würde, wie von mir gepostet, das Musterschreiben der VZ RLP aus dem Thread wie von mir unten benannt, per Einschreiben mit Rückschein an die loslassen und alles weitere abwarten.
Was sich auch als erfolgreich erwsiesen hat ist, wenn ich die folgende Post mit "Annahme verweigert" zurückgehen lasse.
Anrufe würde ich wie folgt annehmen:
Ach guten Tag, nett das Sie anrufen, wie war ihr Name? Können Sie den buchstabieren? Ach so. Ich brauche aber auch ihre Anschrift. Wozu? Für eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Abteilung 90.
Spätestens dann legt das Gegenüber auf.
Wenn nicht, würde ich auflegen. Auf keinen Fall auf eine Diskussion über den "Vertrag" einlassen.
Wenn ich da eine Bestätigungstaste gedrückt habe (Taste 9 ? ) meinen Die dass Sie einen rechtsgültigen Vertrag haben.
Dann würde ich mich fragen, ob ich über die Kosten in für mich eindeutiger Form und den Abschluss eines Abos aufgeklärt worden bin. Der Preis und dass es sich um ein ABO handelt MUSS eindeutig genannt werden. War das nicht der FAll, Pesch gehabt, auc dann kein Vertrag wenn die das meinen.
Es gibt immerhin noch den § 142 (2) BGB wonach ( in Kurzform) auch die Verträge nichtig sind, bei denen der Anbieter mit einem Widerspruch oder einer Anfechtung rechnen muss.
Werde das, nach Rücksprache mit meinem Bekannten seines zeichens Anwalt, in das Musterschreiben irgendwie einbauen.
Also nicht beirren lassen und standhaft bleiben.
Und der "gelbe Zettel" ist ein Brief v om Amtsgericht in einem bekacktgelben Umschlag. Enthält den Antrag auf Mahnbescheid und einen Zettel, auf dem man Widerspruch einlegen kann, was man dann auch tun sollte. Wenn ein Widerspruch erfolgt müssen die nämlich beweisen, dass die Forderung zu recht besteht. Dies dürfte ihnen schwer fallen und kostet erst mal Kohle, die die nicht ausgeben wollen.
Grüsse
Klaus
Hi Blizzer,
Ich würde, wie von mir gepostet, das Musterschreiben der VZ RLP aus dem Thread wie von mir unten benannt, per Einschreiben mit Rückschein an die loslassen und alles weitere abwarten.
Was sich auch als erfolgreich erwsiesen hat ist, wenn ich die folgende Post mit "Annahme verweigert" zurückgehen lasse.
Anrufe würde ich wie folgt annehmen:
Ach guten Tag, nett das Sie anrufen, wie war ihr Name? Können Sie den buchstabieren? Ach so. Ich brauche aber auch ihre Anschrift. Wozu? Für eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Abteilung 90.
Spätestens dann legt das Gegenüber auf.
Wenn nicht, würde ich auflegen. Auf keinen Fall auf eine Diskussion über den "Vertrag" einlassen.
Wenn ich da eine Bestätigungstaste gedrückt habe (Taste 9 ? ) meinen Die dass Sie einen rechtsgültigen Vertrag haben.
Dann würde ich mich fragen, ob ich über die Kosten in für mich eindeutiger Form und den Abschluss eines Abos aufgeklärt worden bin. Der Preis und dass es sich um ein ABO handelt MUSS eindeutig genannt werden. War das nicht der FAll, Pesch gehabt, auc dann kein Vertrag wenn die das meinen.
Es gibt immerhin noch den § 142 (2) BGB wonach ( in Kurzform) auch die Verträge nichtig sind, bei denen der Anbieter mit einem Widerspruch oder einer Anfechtung rechnen muss.
Werde das, nach Rücksprache mit meinem Bekannten seines zeichens Anwalt, in das Musterschreiben irgendwie einbauen.
Also nicht beirren lassen und standhaft bleiben.
Und der "gelbe Zettel" ist ein Brief v om Amtsgericht in einem bekacktgelben Umschlag. Enthält den Antrag auf Mahnbescheid und einen Zettel, auf dem man Widerspruch einlegen kann, was man dann auch tun sollte. Wenn ein Widerspruch erfolgt müssen die nämlich beweisen, dass die Forderung zu recht besteht. Dies dürfte ihnen schwer fallen und kostet erst mal Kohle, die die nicht ausgeben wollen.
Grüsse
Klaus
