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Vision Communication GmbH
#3
@boydelux

das Schreiben sieht zwar gut aus, aber ist im Endeffekt nicht zu gebrauchen.

Wenn ich das richgtig sehe bist Du noch minderjährig.

Minderjährige können nur Dinge des täglichen Bedarfs ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten erwerben. ( § 110 BGB - Taschengeldparagraf ) Zu Verträgen oder den Kauf höherwertiger Güter muss die Zustimmung der Sorgeberechtigten eingeholt werden.

Da dies hier ein Abo darstrellt und Deine Eltern hierzu ihre Zustimmung nicht erteilen, ist das Ganze hinfällig.

Ich würde in diesem FAlle das Musterschreiben unten aus meinem Anhang für Minderjährige nehmen und per Einschreiben mit Rückschein an die Visionisten schicken. Sobald der Rückschein wieder da ist, bekommt der Rechtsanwalt nur noch den Zweizeiler von mir.

Grüsse

Klaus
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Vision Communication GmbH - von boydelux - 01-27-2009, 02:41 PM
RE: Vision Communication GmbH - von boydelux - 01-27-2009, 05:06 PM
RE: Vision Communication GmbH - von Krennz - 01-28-2009, 09:20 AM
RE: Vision Communication GmbH - von bofat - 04-20-2009, 10:02 PM
RE: Vision Communication GmbH - von Krennz - 04-21-2009, 07:18 AM

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