11-08-2019, 01:42 PM
Hallo zusammen,
erstmal danke für euer Forum und die diversen Hilfestellungen.
Auch ich wurde vor 3 Wochen von BHG abgemahnt wegen:
So, ich habe dann (innerhalb der Frist) eine modifizierte UE abgegeben (sie wie sie hier im Forum bereits zu finden ist), wo ich nur darauf eingehe, zukünftig keine Logos/Markennamen etc. mehr abzubilden. Zudem habe ich auf das bekannte BGH Urteil verwiesen bzgl. Privatverkauf von Tickets.
Gestern kam jetzt eine Antwort mit folgenden Punkten (zusammengefasst):
- wir weisen ihre modifizierte UE ab!
- ich solle doch keine Texte aus Internetforen verwenden
- ich möge mir doch bitte einen Anwalt suchen, der das ganze prüft
- es ist wichtig für eine "Erhaltung einer sozialen Preisstruktur" dass Tickets nicht für >15% verkauft werden. Das sollte explizit mit in die UE aufgenommen werden.
ZUDEM beharren sie auf die 250 € weil ich sonst zufünftig für Tickets bis einschl. nächster Saison gesperrt werden würde.
So: jetzt gibt es noch einen interessanten Satz, den ich aber als Laie nicht ganz verstehe:
"Sofern sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene UE über die abgemahnte Re Rechtsverletzung hinaus geht, stehen wir selbstverständlich gerne vor Abgabe der UE zu einer telfon. Rücksprache bereit."
Auf der wiederum mitgeschickten UE steht ganz unten ähnliches:
"Sofer der Schuldner lediglich als STörer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, geht die vorgeschlagene UE über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus."
Dieser Satz stand in dem ersten Schreiben vor 3 Wochen nicht drin. => Was bedeutet das?
Wie soll ich mich weiterhin verhalten? Nochmal hinschreiben? Frist zur Abgabe der UE und Zahlung ist am 20.11.19!
Vielen Dank und viele Grüße!
erstmal danke für euer Forum und die diversen Hilfestellungen.
Auch ich wurde vor 3 Wochen von BHG abgemahnt wegen:
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Öffentliches Anbieten von 2 Tickets bei e-bay
So, ich habe dann (innerhalb der Frist) eine modifizierte UE abgegeben (sie wie sie hier im Forum bereits zu finden ist), wo ich nur darauf eingehe, zukünftig keine Logos/Markennamen etc. mehr abzubilden. Zudem habe ich auf das bekannte BGH Urteil verwiesen bzgl. Privatverkauf von Tickets.
Gestern kam jetzt eine Antwort mit folgenden Punkten (zusammengefasst):
- wir weisen ihre modifizierte UE ab!
- ich solle doch keine Texte aus Internetforen verwenden
- ich möge mir doch bitte einen Anwalt suchen, der das ganze prüft
- es ist wichtig für eine "Erhaltung einer sozialen Preisstruktur" dass Tickets nicht für >15% verkauft werden. Das sollte explizit mit in die UE aufgenommen werden.
ZUDEM beharren sie auf die 250 € weil ich sonst zufünftig für Tickets bis einschl. nächster Saison gesperrt werden würde.
So: jetzt gibt es noch einen interessanten Satz, den ich aber als Laie nicht ganz verstehe:
"Sofern sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene UE über die abgemahnte Re Rechtsverletzung hinaus geht, stehen wir selbstverständlich gerne vor Abgabe der UE zu einer telfon. Rücksprache bereit."
Auf der wiederum mitgeschickten UE steht ganz unten ähnliches:
"Sofer der Schuldner lediglich als STörer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, geht die vorgeschlagene UE über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus."
Dieser Satz stand in dem ersten Schreiben vor 3 Wochen nicht drin. => Was bedeutet das?
Wie soll ich mich weiterhin verhalten? Nochmal hinschreiben? Frist zur Abgabe der UE und Zahlung ist am 20.11.19!
Vielen Dank und viele Grüße!

