04-29-2019, 01:40 PM
Hattet ihr damals auch schon auf der Abmahnung diesen Punkt als letzten Punkt?
Um regelmäßig auftretende Rückfragen zu vermeiden, nachfolgend nochmals wesentliche
Informationen zusammengefasst:
Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich
unter Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als
Veranstalterin gerecht zu werden. Dies wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom
11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06, „bundesligakarten.de“) höchstrichterlich als zulässig erachtet.
Zudem dürfen die Tickets im Falle der privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu
einem höheren Kaufpreis als dem Original-Ticketpreis, angeboten oder veräußert werden.
Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn es zu einer Veräußerung
oder Weitergabe letztlich nicht kommt.
Um regelmäßig auftretende Rückfragen zu vermeiden, nachfolgend nochmals wesentliche
Informationen zusammengefasst:
Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich
unter Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als
Veranstalterin gerecht zu werden. Dies wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom
11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06, „bundesligakarten.de“) höchstrichterlich als zulässig erachtet.
Zudem dürfen die Tickets im Falle der privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu
einem höheren Kaufpreis als dem Original-Ticketpreis, angeboten oder veräußert werden.
Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn es zu einer Veräußerung
oder Weitergabe letztlich nicht kommt.

