04-13-2019, 10:19 AM
Hi Jan,
für mich macht das jetzt ein Anwalt, der auch eine mod. UE mir die nächsten Tage zukommen lässt. Er nimmt ein Pauschalhonorrar von 119€ und meinte dass in meinem Fall ein Vergleichsbetrag in Höhe ca. 50 bis 100€ mit der Kläger vereinbart werden können.
Ob Du die Tickets verkauft hast oder nicht, spielt keine Rolle. Alleine die Absicht zählt schon als Vergehen.
für mich macht das jetzt ein Anwalt, der auch eine mod. UE mir die nächsten Tage zukommen lässt. Er nimmt ein Pauschalhonorrar von 119€ und meinte dass in meinem Fall ein Vergleichsbetrag in Höhe ca. 50 bis 100€ mit der Kläger vereinbart werden können.
Ob Du die Tickets verkauft hast oder nicht, spielt keine Rolle. Alleine die Absicht zählt schon als Vergehen.

