03-27-2019, 09:11 AM
Hallo, bisher als stiller Beobachter des Threads will ich auch mal mein Fall läutern: Ich habe Karten verkauft für das Spiel Roman Weidenfeller und Friends im letzten Jahr im September, die Karten wurden angeboten auf Kleinanzeigen hab blöderweise nicht auf die ATGB hingewiesen. Der Verkaufspreis war VB, aber habe die Karten nachweislich zum gleichen Preis verkauft wie ich sie auch selbst gekauft habe.
Dies ist mittlerweile den 5 Brief den ich bekommen habe von denen. Den ersten im Oktober und schreibte zurück das ich auf das BGH zurückweise, daraufhin sank die Forderung von 250 auf 80 Euro. Der 2 kam Ende Oktober, der Dritte im November immer mit neuen Fristen. Daraufhin schrieb ich würde mich auf 50 Euro einigen in den letzten 3 Wochen kam einer, das sie darauf nicht eingehen jetzt kam wieder einer mit einer letzten Frist sonst wird man sich nicht mehr außergerichtlich Auseinandersetzen.
Achso habe die Kontoauszüge von Erwerb und Verkauf der Karten und der Käufer würde dies auch noch persönlich bewiesen.
Soll ich die Füße stillhalten ? Oder lieber zahlen?
Dies ist mittlerweile den 5 Brief den ich bekommen habe von denen. Den ersten im Oktober und schreibte zurück das ich auf das BGH zurückweise, daraufhin sank die Forderung von 250 auf 80 Euro. Der 2 kam Ende Oktober, der Dritte im November immer mit neuen Fristen. Daraufhin schrieb ich würde mich auf 50 Euro einigen in den letzten 3 Wochen kam einer, das sie darauf nicht eingehen jetzt kam wieder einer mit einer letzten Frist sonst wird man sich nicht mehr außergerichtlich Auseinandersetzen.
Achso habe die Kontoauszüge von Erwerb und Verkauf der Karten und der Käufer würde dies auch noch persönlich bewiesen.
Soll ich die Füße stillhalten ? Oder lieber zahlen?

