03-16-2019, 09:38 PM
Ignoriert die Abmahnkanzlei einfach, auch zweite oder dritte Schreiben sind nur dem verzweifelten Wunsch geschuldet, Einnahmen zu generieren. Falls jemand zu Unrecht abgemahnt wurde, d.h.wenn derjenige wirklich gar nichts damit zu tun hat oder er die Karten unentgeltlich weitergegeben und den Empfänger darüber informiert hat, dass er diese nicht außerhalb des vom Verein vorgegebenen Rahmens weiterveräußern darf, sollte nach Rücksprache mit einem Rechtsbeistand unbedingt eine negative Feststellungsklage abgereicht werden, dies dann selbstredend ohne sich vorab mit Becker & Haumann in Verbindung zu setzen.
Die angepasste Unterlassungserklärung ist schön und gut aber sie ändert nichts. Der BVB z.B. sperrt Euch trotz der mod. UE ggf. für ein Jahr, Stadionverbot bekommt Ihr aber nicht. Die Kanzlei verklagt Euch auch nicht, damit würden sie ihr Geschäftsmodel gefährden, die wollen nur eure Euros, deswegen einfach ignorieren.
Die angepasste Unterlassungserklärung ist schön und gut aber sie ändert nichts. Der BVB z.B. sperrt Euch trotz der mod. UE ggf. für ein Jahr, Stadionverbot bekommt Ihr aber nicht. Die Kanzlei verklagt Euch auch nicht, damit würden sie ihr Geschäftsmodel gefährden, die wollen nur eure Euros, deswegen einfach ignorieren.

