03-07-2019, 10:16 AM
Update von meiner Seite: Ich habe nicht reagiert und warte nun auf weitere Post 
Auch ich habe (wie marcopolo) mir nun einmal Einschätzungen von Anwälten eingeholt (alle waren gut recherchiert und hatten bereits exakt zu diesem Fall verteidigt). Der Tenor ist unterschiedlich ausgefallen, hier die wichtigsten Inhalte der Einschätzung:
Grüße Mad

Auch ich habe (wie marcopolo) mir nun einmal Einschätzungen von Anwälten eingeholt (alle waren gut recherchiert und hatten bereits exakt zu diesem Fall verteidigt). Der Tenor ist unterschiedlich ausgefallen, hier die wichtigsten Inhalte der Einschätzung:
- Anwalt: Pauschale in Höhe von EUR 260,00 zzgl. MwSt. und ich würde nichts an die Kanzeli BH zahlen müssen
- Anwalt: "...bei den von der Gegenseite geforderten Gebühren ist es aus unserer Sicht kaufmännisch nicht sinnvoll, einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Wenn Sie zukünftig keine Karten mehr verkaufen wollen, ist eine Möglichkeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und telefonisch mit der Gegenseite eine Verringerung der geforderten Gebühren zu verhandeln."
- Anwalt: "Grundsätzlich stellt bereits das Anbieten von Tickets über öffentliche Internetplattformen wie ebay einen Verstoß gegen die ATGB dar... Der vereinseigene Zweitmarkt ist die einzige zulässige Quelle Karten zu verkauft. Sofern dort kein Abnehmer gefunden wird, gibt es keinen rechtlichen Anspruch darauf die Karten anderweitig anzubieten.Den Vorwurf der Markenrechtsverletzung nutz die Gegenseite nur, um an Ihre Daten zu gelangen. Eine Unterlassungserklärung muss hier nicht abgegeben werden.Im Übrigen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt hingegen ein Schuldanerkenntnis dar und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Denn mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wäre auch der Abgeltungsbetrag zu leisten. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit einen Vergleich unter der Bedingung einer Kostenreduzierung mit der Gegenseite zu schließen. In diesem Fall dürfte ein Vergleichsbetrag von ca. 150€- 200€ vereinbar sein.Für eine Vertretung würden wir ein Pauschalhonorar von 170,00 inkl. MwSt. berechnen.
Grüße Mad

