02-20-2019, 09:36 AM
marcopolo, post: 24529, member: 20891 schrieb:Hallo,
ich habe gestern ebenfalls eine besagte E-Mail erhalten und erwarte einen entsprechenden Brief auf dem Postweg. Ich habe in der letzten Nacht kaum geschlafen, da ich mit dieser Situation weder gerechnet bzw. zuvor eine vergleichbare erlebt habe.
Mir wird folgendes vorgeworfen:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Fotos.
• Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis
Das habe ich gemacht:
• 2 Karten für das Spiel Werder gg. Mainz angeboten
• ATGB nicht abgebildet
• Bild des Stadioninnenraumes verwendet
• Preis lag über 15 % des Originalpreises
Weiter gilt:
• Die Karten wurden nicht durch meine Person bei Werder bestellt
• Es fand kein Verkauf statt (Aktion wurde durch ibäi-Kleininserate beendet
und
• Ich habe in den letzten 2 Jahren je Halbjahr 1 x 2 Tickets verkauft, da ich mich für alle Heimspiele bewerbe, Tickets zum Teil dann auch bekomme und letztendlich auch persönlich verwende. Aufgrund von Familienfeiern, etc. ist das aber nicht immer möglich. Der Verkauf ist somit nicht gewerblich ausgerichtet. Der erhöhte Verkaufspreis richtet sich halt nach dem Marktpreis. Auch ich habe bereits das doppelte für eine Karte bezahlt, weil ich einen Freund begleiten wollte. In meinen Augen ein für meine Person ausgleichendes Vorhaben...
Das interessiert unsere Freuden von besagter Kanzlei aber wohl kaum ...
Nach lesen der ersten 50 Seiten ... entschloss ich mich die modUE aufzusetzen und mich auf das BGH-Urteil zu beziehen (a). Die Beiträge aus 2019 (Der wahre Klopp) bringen mich zu der Überlegung nicht zu reagieren und es darauf ankommen zu lassen (b).
Da ich aufgrund dieser "Abmahn-Problematik" keine Lust mehr habe, jemals Werder-Tickets online zu verticken tendiere ich zu (a) die modUE abzuschicken, da ich eben o. g. Bild verwendet habe.
Meine Fragen:
1. Warum bezieht die modUE nicht die Problematik der fehlenden ATGB und des erhöhten Kaufpreises ein?
2. Ist folgende Wortwahl "in Ordnung" für ein Begleitschreiben zur modUE
[INDENT]"Sehr geehrte Damen und Herren,
das durch Sie benannte Angebot galt als Privatverkauf und ist aufgrund des BGH-Urteils vom 11.09.2008 (Az. I ZR 74/06) nicht untersagt.
Die im benannten Angebot angebotenen Tickets wurden durch meine Person nicht von Werder Bremen erworben.
Mit freundlichem Gruß"[/INDENT]
3. Aus purem Interesse: Ist meine Annahme richtig, dass sich diverse Anwälte für die "Gegenseite" also unsere Seite positionieren und entsprechend ebenso wie die abmahnenden Anwälte profitieren wollen? Oder lohnt es sich durchaus einen Anwalt zu konsultieren? Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen? Hat es einen Vorteil/Nachteil?
Zum Schluss mein Dank an die Hilfe aller die sich hier an der Diskussion beteiligen. Ich bin zwar noch nicht vollständig beruhigt, aber meine Sorgen haben sich gelegt. Ich bin sehr zuversichtlich, wieder ordentlich ein- und durchschlafen zu können. Vielen Dank.
Hallo marcopolo,
da Du die Karten nicht Original von Werder gekauft hasts unterliegst Du auch nicht unbedingt den ATGB. Du hast ja *Deine* Bedingungen mit dem Original Erwerber. Sollen die sich doch an den wenden. :p
Deine Antwort kann man so absenden - aber OHNE modUE ! Wenn Du nichts unrechtes gemacht hasts warum die modUE unterschreiben? So etwas wird vor Gericht eher als Schuldanerkenntnis gesehen. Die interessiert die auch gar nicht. Die wollen nur Geld.
Leider zeigt meine Erfahrung dass es besser ist gar nicht zu reagieren. Deine Argumente verfallen nicht und solange kein Gericht sich meldet (zB gerichtlicher Mahnbescheid) ist das Ganze nur Bluff.
Denke daran - eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang.
Gruss, derwahreklopp
