02-19-2019, 09:05 PM
Hallo,
ich habe gestern ebenfalls eine besagte E-Mail erhalten und erwarte einen entsprechenden Brief auf dem Postweg. Ich habe in der letzten Nacht kaum geschlafen, da ich mit dieser Situation weder gerechnet bzw. zuvor eine vergleichbare erlebt habe.
Mir wird folgendes vorgeworfen:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Fotos.
• Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis
Das habe ich gemacht:
• 2 Karten für das Spiel Werder gg. Mainz angeboten
• ATGB nicht abgebildet
• Bild des Stadioninnenraumes verwendet
• Preis lag über 15 % des Originalpreises
Weiter gilt:
• Die Karten wurden nicht durch meine Person bei Werder bestellt
• Es fand kein Verkauf statt (Aktion wurde durch ibäi-Kleininserate beendet
und
• Ich habe in den letzten 2 Jahren je Halbjahr 1 x 2 Tickets verkauft, da ich mich für alle Heimspiele bewerbe, Tickets zum Teil dann auch bekomme und letztendlich auch persönlich verwende. Aufgrund von Familienfeiern, etc. ist das aber nicht immer möglich. Der Verkauf ist somit nicht gewerblich ausgerichtet. Der erhöhte Verkaufspreis richtet sich halt nach dem Marktpreis. Auch ich habe bereits das doppelte für eine Karte bezahlt, weil ich einen Freund begleiten wollte. In meinen Augen ein für meine Person ausgleichendes Vorhaben...
Das interessiert unsere Freuden von besagter Kanzlei aber wohl kaum ...
Nach lesen der ersten 50 Seiten ... entschloss ich mich die modUE aufzusetzen und mich auf das BGH-Urteil zu beziehen (a). Die Beiträge aus 2019 (Der wahre Klopp) bringen mich zu der Überlegung nicht zu reagieren und es darauf ankommen zu lassen (b).
Da ich aufgrund dieser "Abmahn-Problematik" keine Lust mehr habe, jemals Werder-Tickets online zu verticken tendiere ich zu (a) die modUE abzuschicken, da ich eben o. g. Bild verwendet habe.
Meine Fragen:
1. Warum bezieht die modUE nicht die Problematik der fehlenden ATGB und des erhöhten Kaufpreises ein?
2. Ist folgende Wortwahl "in Ordnung" für ein Begleitschreiben zur modUE
[INDENT]Text entfernt[/INDENT]
3. Aus purem Interesse: Ist meine Annahme richtig, dass sich diverse Anwälte für die "Gegenseite" also unsere Seite positionieren und entsprechend ebenso wie die abmahnenden Anwälte profitieren wollen? Oder lohnt es sich durchaus einen Anwalt zu konsultieren? Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen? Hat es einen Vorteil/Nachteil?
Zum Schluss mein Dank an die Hilfe aller die sich hier an der Diskussion beteiligen. Ich bin zwar noch nicht vollständig beruhigt, aber meine Sorgen haben sich gelegt. Ich bin sehr zuversichtlich, wieder ordentlich ein- und durchschlafen zu können. Vielen Dank.
ich habe gestern ebenfalls eine besagte E-Mail erhalten und erwarte einen entsprechenden Brief auf dem Postweg. Ich habe in der letzten Nacht kaum geschlafen, da ich mit dieser Situation weder gerechnet bzw. zuvor eine vergleichbare erlebt habe.
Mir wird folgendes vorgeworfen:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Fotos.
• Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis
Das habe ich gemacht:
• 2 Karten für das Spiel Werder gg. Mainz angeboten
• ATGB nicht abgebildet
• Bild des Stadioninnenraumes verwendet
• Preis lag über 15 % des Originalpreises
Weiter gilt:
• Die Karten wurden nicht durch meine Person bei Werder bestellt
• Es fand kein Verkauf statt (Aktion wurde durch ibäi-Kleininserate beendet
und
• Ich habe in den letzten 2 Jahren je Halbjahr 1 x 2 Tickets verkauft, da ich mich für alle Heimspiele bewerbe, Tickets zum Teil dann auch bekomme und letztendlich auch persönlich verwende. Aufgrund von Familienfeiern, etc. ist das aber nicht immer möglich. Der Verkauf ist somit nicht gewerblich ausgerichtet. Der erhöhte Verkaufspreis richtet sich halt nach dem Marktpreis. Auch ich habe bereits das doppelte für eine Karte bezahlt, weil ich einen Freund begleiten wollte. In meinen Augen ein für meine Person ausgleichendes Vorhaben...
Das interessiert unsere Freuden von besagter Kanzlei aber wohl kaum ...
Nach lesen der ersten 50 Seiten ... entschloss ich mich die modUE aufzusetzen und mich auf das BGH-Urteil zu beziehen (a). Die Beiträge aus 2019 (Der wahre Klopp) bringen mich zu der Überlegung nicht zu reagieren und es darauf ankommen zu lassen (b).
Da ich aufgrund dieser "Abmahn-Problematik" keine Lust mehr habe, jemals Werder-Tickets online zu verticken tendiere ich zu (a) die modUE abzuschicken, da ich eben o. g. Bild verwendet habe.
Meine Fragen:
1. Warum bezieht die modUE nicht die Problematik der fehlenden ATGB und des erhöhten Kaufpreises ein?
2. Ist folgende Wortwahl "in Ordnung" für ein Begleitschreiben zur modUE
[INDENT]Text entfernt[/INDENT]
3. Aus purem Interesse: Ist meine Annahme richtig, dass sich diverse Anwälte für die "Gegenseite" also unsere Seite positionieren und entsprechend ebenso wie die abmahnenden Anwälte profitieren wollen? Oder lohnt es sich durchaus einen Anwalt zu konsultieren? Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen? Hat es einen Vorteil/Nachteil?
Zum Schluss mein Dank an die Hilfe aller die sich hier an der Diskussion beteiligen. Ich bin zwar noch nicht vollständig beruhigt, aber meine Sorgen haben sich gelegt. Ich bin sehr zuversichtlich, wieder ordentlich ein- und durchschlafen zu können. Vielen Dank.

