02-19-2019, 10:19 AM
So, ich habe mich entschieden nun erstmal gar nicht zu reagieren und mind. den zweiten Brief abzuwarten. Ich möchte nämlich keine modUE - auch nicht für den Logoverstoß - abgeben, da ich rechtlich nichts getan habe (vgl. BGH Urteil sowie u.a. § 14 Abs. 2 MarkenG und § 23 MarkenG). Mich hat der Artikel zur einstwilligen Verfügung zu dieser Entscheidung gebracht. Diese werden BH kaum beantragen vor Gericht, da dann jeder "Schadensersatz" der Staatskasse zufließt - und davon hat dann BH nichts (https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-so...154.html).
Edit:
Ich habe "zur Erweiterung" und für alle zur Info § 23 MarkenG noch hinzugefügt, da es hier um die (im unteren Beitrag von "derwahreklopp" angesprochene) "Benutzung der Marke als beschreibende Angabe" handelt. Danke für den Hinweis, den § 23 hatte ich glatt vergessen aufzuzählen.
Edit:
Ich habe "zur Erweiterung" und für alle zur Info § 23 MarkenG noch hinzugefügt, da es hier um die (im unteren Beitrag von "derwahreklopp" angesprochene) "Benutzung der Marke als beschreibende Angabe" handelt. Danke für den Hinweis, den § 23 hatte ich glatt vergessen aufzuzählen.

