01-31-2019, 07:02 PM
Brandi5689, post: 24513, member: 20877 schrieb:Alles klar, dann wandert der Brief jetzt in die Tonne.
Wurde ja nichtmal per Einschreiben versendet.
Vielen Dank für die Hilfe
Beste Grüße
Also, ich würde den Schriftverkehr mal irgendwo aufbewahren und einfach sammeln. Klassisch ist :
- 1. Schreiben
- 2. Schreiben, Mahnung zu reagieren
- 3. Schreiben, Wenn jetzt nicht reagiert wird wird rechtlich was unternommen
- 4. schreiben - LETZTE GELEGENHEIT !!!
- irgendwann dann Mahnbescheid (Muss vom Gericht kommen - -> Punkt 2 ankreuzen und zurück senden)
- ob mit oder ohne Mahnbescheid Vorbereitung Klage
- Einreichung Klage (angeblich)
- Letzte Aufforderung
Erst wenn das Gericht tatsächlich die Klage zulässt und einen informiert mit Termin - dann würde ich evtl. überlegen mit denen mal zu reden. Aber eigentlich sollte der Richter sich das Ganze schon mal anschauen.
So ein Verfahren kann sich über Jahre hinziehen.
Verjährungsfrist : 3 volle Kalenderjahre. Am 1.1.2023 kannste eine Flasche Schampus aufmachen.
Einschreiben hat heutzutage auch nicht mehr die Bedeutung. Leider gilt hier der einfache Einwurf als zugestellt. Da würde der Richter nicht auf Einschreiben bestehen. Ist so.

