01-31-2019, 05:51 PM
Brandi5689, post: 24507, member: 20877 schrieb:Also auch keine ModUE etc schicken und auf das BGH Urteil verweisen ?
Deren schreiben komplett Ignorieren ?
Beste Grüße
Ja. Das ganze mit der "ModUE" ist nur für Anwälte geschaffen worden die in dem ganzen Business die ("angebliche") Gegenseite vertreten.
"Schau mal, habe schon mal die bessere UE heraus gehandelt."
Das mit der ModUE kannst Du jederzeit selber machen, bekommt man im Internet in allen Varianten.
Immer vor Augen halten: Eine Unterlassungserklärung an sich hält sehr lange, theoretisch Dein ganzes Leben. Ohne Witz. Und gibt der anderen Seite einen Persilschein.
Auch den Hinweis auf das Urteil BGH würde ich unterlassen. Die wollen doch nur dass Du reagierst. Nicht reagieren ist das schlimmste für den Anwalt. Das BGH Urteil gilt ja auch noch in x Jahren und den Inhalt kennen die auch.
Zappeln lassen.
Gruss, derwahreklopp
