01-30-2019, 11:05 AM
JanniH, post: 24496, member: 20873 schrieb:Hallo, nun hat es mich auch erwischt...
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei I.. angeboten worden
Ich hatte 3 verschiedene Angebote bei Ebay am laufen da ich aus beruflichen Gründen mehrere Monate nicht mehr zu spielen fahren kann.
Im schreiben steht das die anderen beiden Angebote zur Kenntnis erlangt werden allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden.
-jetzt ist es meine Frage soll ich das einfach ignorieren oder soll ich die beiden beigefügten schreiben dorthin schicken?
Falls jemand Verbesserungsvorschläge hat sendet mir diese einfach zu.
-Können die anderen beiden Angebote auch zu einer Abmahnung führen?
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Wie bei allen anderen ist ignorieren die beste Methode. Das die die anderen Angebote kennen und Dir mitgeteilt haben ist schon mal gut. Natürlich könnten die diese auch zum Gegenstand machen, aber der Grund ist der Gleiche und damit gilt nur eine UE (Unterlassungserklärung).
Und da steckt etwas Gefährliches: Unterschreibst Du die UE kann man die anderen/weiteren Verstöße evtl. auch gleich mal mit Geldstrafen belegen. Dann wird es teurer.
Also umso dringender: Nichst machen, schon gar nicht die UE anerkennen!
Erst wenn das Ganze mal bei einem Richter landen sollte (was im Prinzip nie kommt) würdest Du dann darauf bestehen dass damit ALLE Verstöße geregelt wären. Aber dazu wird es nicht kommen. Selbst einen Tag vor Gerichtstermin kann man das Ganze mit dem Abmahner regeln. Bis dahin muss er aber seine Aufgaben erledigen - und das kostet ihm Zeit und Geld.
Briefe abwarten, bevor nicht ein Mahnbescheid kommt ist alles nur Bluff.
Gruß, derwahreklopp
