01-16-2019, 11:55 AM
Hallo! Nun hat es mich also auch erwischt...
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket wurde öffentlich bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen
(z.B. eBay Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf angeboten,
weitergegeben oder veräußert
Kurze Story von mir:
Vorhin erhielt ich eine E-Mail des oben genannten Rechtsanwaltes mit einer Abmahnung, da ich vor einiger Zeit meine Dauerkarte bei ibäh angeboten habe.
Seit 2007 bin ich stolzer Besitzer einer Dauerkarte auf der Südtribüne und konnte bis 2015 (bis auf lediglich ein Heimspiel in der Bundesliga) jedes Spiel besuchen.
Da ich im September 2015 meine Ausbildung bei der Bundespolizei begann und somit fern von meiner Heimat (Recklinghausen) war, musste ich in der Zeit zwischen 2015 und 2018 weite Reisen auf mich nehmen, um mit meinen Freunden an den Spielen teilzunehmen und die Mannschaft bzw. den Verein zu unterstützen. Ebenfalls steht man seit dieser Saison sowieso unter Druck, da man eine bestimmte Anzahl an Spielen pro Saison besuchen muss, bevor die Dauerkarte eingezogen wird.
Der Umzug nach Frankfurt und die Unterhaltskosten hier sind sehr teuer, weshalb ich leider während meiner Geldnot den Fehler begang, meine Karte gegen Hannover im Internet anzubieten. Ich glaube damals nur VB reingeschrieben zu haben. Hier kam kein Verkauf zustande. Jedoch gegen Gladbach einige Zeit später hatte ich 50€ geschrieben. Dazu kam bislang noch nichts.
(Leider begang ich diesen Fehler bereits gestern erneut für das Spiel gegen Tottenham, die Anzeige würde aber gar nicht erst hochgeladen... wahrscheinlich kommt bald also nochmal Post) Jedoch wurde mir nach Löschung des Angebotes bei ibäh die Seite “stubhub“ als Ticketplattform angeboten. In der Abmahnung steht jedoch, dass diese Plattform ebenfalls nicht legal ist.
Nun habe ich in der letzten Stunde ziemlich viel gelesen, weiß jedoch nicht so recht,
- was ich als Dauerkarteninhaber gegen die Forderungen tun kann?
- Woher kriegt der Rechtsanwalt die Daten, schickt Ebay direkt die Daten rüber, oder holen sie sich die selbst? Also wie sieht es in dem Fall aus, dass die Anzeige gar nicht online war? Kommt da auch noch eine Abmahnung?
Bin gespannt und dankbar für eure Antworten!
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket wurde öffentlich bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen
(z.B. eBay Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf angeboten,
weitergegeben oder veräußert
Kurze Story von mir:
Vorhin erhielt ich eine E-Mail des oben genannten Rechtsanwaltes mit einer Abmahnung, da ich vor einiger Zeit meine Dauerkarte bei ibäh angeboten habe.
Seit 2007 bin ich stolzer Besitzer einer Dauerkarte auf der Südtribüne und konnte bis 2015 (bis auf lediglich ein Heimspiel in der Bundesliga) jedes Spiel besuchen.
Da ich im September 2015 meine Ausbildung bei der Bundespolizei begann und somit fern von meiner Heimat (Recklinghausen) war, musste ich in der Zeit zwischen 2015 und 2018 weite Reisen auf mich nehmen, um mit meinen Freunden an den Spielen teilzunehmen und die Mannschaft bzw. den Verein zu unterstützen. Ebenfalls steht man seit dieser Saison sowieso unter Druck, da man eine bestimmte Anzahl an Spielen pro Saison besuchen muss, bevor die Dauerkarte eingezogen wird.
Der Umzug nach Frankfurt und die Unterhaltskosten hier sind sehr teuer, weshalb ich leider während meiner Geldnot den Fehler begang, meine Karte gegen Hannover im Internet anzubieten. Ich glaube damals nur VB reingeschrieben zu haben. Hier kam kein Verkauf zustande. Jedoch gegen Gladbach einige Zeit später hatte ich 50€ geschrieben. Dazu kam bislang noch nichts.
(Leider begang ich diesen Fehler bereits gestern erneut für das Spiel gegen Tottenham, die Anzeige würde aber gar nicht erst hochgeladen... wahrscheinlich kommt bald also nochmal Post) Jedoch wurde mir nach Löschung des Angebotes bei ibäh die Seite “stubhub“ als Ticketplattform angeboten. In der Abmahnung steht jedoch, dass diese Plattform ebenfalls nicht legal ist.
Nun habe ich in der letzten Stunde ziemlich viel gelesen, weiß jedoch nicht so recht,
- was ich als Dauerkarteninhaber gegen die Forderungen tun kann?
- Woher kriegt der Rechtsanwalt die Daten, schickt Ebay direkt die Daten rüber, oder holen sie sich die selbst? Also wie sieht es in dem Fall aus, dass die Anzeige gar nicht online war? Kommt da auch noch eine Abmahnung?
Bin gespannt und dankbar für eure Antworten!

