08-21-2018, 03:00 PM
Hallo liebe Rechtis,
Auch mich hat es Von BH erwischt - allerdings in einer Form die ich bislang noch nicht gelesen habe.
Und zwar habe ich die Information bekommen, dass ich sowohl für ein Spiel aus 2017 sowie ein spiel in 2018 Karten verkauft haben soll.
Meine Frage: Kann sich die maximale Vertragsstrafe von 2500 EUR entsprechend Erhöhen , weil es 2 unterschiedliche Angebote waren? Sprich in diesem Fall maximal 5000 EUR ? Oder erhöht es einfach die Gefahr dass mir 2500 EUR Vertragsstrafe belastet werden?
Oder sind die 2500 EUR begrenzt pro (erster) Abmahnung?
Habe ziemlich Angst.
Danke für eure Hilfe..
Heiko
Auch mich hat es Von BH erwischt - allerdings in einer Form die ich bislang noch nicht gelesen habe.
Und zwar habe ich die Information bekommen, dass ich sowohl für ein Spiel aus 2017 sowie ein spiel in 2018 Karten verkauft haben soll.
Meine Frage: Kann sich die maximale Vertragsstrafe von 2500 EUR entsprechend Erhöhen , weil es 2 unterschiedliche Angebote waren? Sprich in diesem Fall maximal 5000 EUR ? Oder erhöht es einfach die Gefahr dass mir 2500 EUR Vertragsstrafe belastet werden?
Oder sind die 2500 EUR begrenzt pro (erster) Abmahnung?
Habe ziemlich Angst.
Danke für eure Hilfe..
Heiko

