04-23-2018, 05:55 PM
Hallo Ihr,
erstmal vielen Dank für Eure vielen Beiträge und den Wiederaufbau meiner Nerven, nachdem es auch mich heute mit der Abmahnung erwischt hat. Es geht um das Spiel Bayern München - Borussia Dortmund. Ich hatte hierfür zwei Karten zum Preis 80 Euro (beide Karten) über die Hotline bekommen und war leider selber verhindert durch einen privaten Zwischenfall. Ich habe daraufhin die Karten bei Viagogo für einen deutlich günstigeren Preis (120 Euro für beide - habe im Endeffekt nicht wirklich was daran verdient) als die anderen Angebote eingestellt und dadurch die Karten extrem schnell verkauft. Nun kam heute die Abmahnung von BHMG mit der Bitte um die Unterzeichnung der Erklärung und eben die Zahlung der 250 Euro, wie in allen anderen Fällen auch. Vorwurf: 1. keine Abbildung der ATGB, 2. Verkaufspreis lag 15% über dem Einkaufspreis 3. Die Tickets wurden öffentlich bei viagogo angeboten.
Die Abmahnung ist an eine Adresse adressiert an welche ich die Tickets senden lassen habe, dort aber nie gemeldet war (Pendler-Student, der zuhause gemeldet ist). Ich habe nun knappe 3h Beiträge hier im Forum gelesen und mich dadurch etwas beruhigen können, allerdings keinen konkreten Fall zu viagogo direkt gefunden, sondern eher zu Fällen bei anderen Portalen, wo meist kein Kauf zustande kam. Ich habe nun folgendes Schreiben aufgrund der Beiträge hier im Forum formuliert:
Akten.Nr: XY
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.
Ich habe eine private Weitergabe der Tickets geplant weil ich aufgrund einer privaten Notsituation verhindert gewesen bin. Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten/Verkauf von Tickets in meinem Fall (da ich ursprünglich beruflich verhindert war) nicht untersagt bzw. unterlassungspflichtig.
Des weiteren sehe ich keinen Grund eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben oder einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.
Ich fordere Sie auf von weiteren Schreiben abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Fragen wären nun, ob dieses Schreiben ausreicht oder ob ich noch in einer gewissen Form auf die ATGB hinweisen muss?
Könnte ich notfalls auch angeben, dass ich die Karten privat weitergegeben habe und sie jemand anderes online gestellt hat oder wird das nicht nötig sein? Die Daten werden Sie ja von viagogo nicht erhalten. Meine andere Frage wäre welche Adresse ihr an meiner Stelle als Absenderadresse angeben würdet oder evtl. komplett darauf verzichten? Meine Frist endet am 07.05.2018. Muss ich sonst noch etwas beachten oder kann ich danach alle weiteren Schreiben ignorieren?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer der Erfahrenen hier weiterhelfen könnte und ich bin euch für eure Hilfe ewig dankbar!
Liebe Grüße
erstmal vielen Dank für Eure vielen Beiträge und den Wiederaufbau meiner Nerven, nachdem es auch mich heute mit der Abmahnung erwischt hat. Es geht um das Spiel Bayern München - Borussia Dortmund. Ich hatte hierfür zwei Karten zum Preis 80 Euro (beide Karten) über die Hotline bekommen und war leider selber verhindert durch einen privaten Zwischenfall. Ich habe daraufhin die Karten bei Viagogo für einen deutlich günstigeren Preis (120 Euro für beide - habe im Endeffekt nicht wirklich was daran verdient) als die anderen Angebote eingestellt und dadurch die Karten extrem schnell verkauft. Nun kam heute die Abmahnung von BHMG mit der Bitte um die Unterzeichnung der Erklärung und eben die Zahlung der 250 Euro, wie in allen anderen Fällen auch. Vorwurf: 1. keine Abbildung der ATGB, 2. Verkaufspreis lag 15% über dem Einkaufspreis 3. Die Tickets wurden öffentlich bei viagogo angeboten.
Die Abmahnung ist an eine Adresse adressiert an welche ich die Tickets senden lassen habe, dort aber nie gemeldet war (Pendler-Student, der zuhause gemeldet ist). Ich habe nun knappe 3h Beiträge hier im Forum gelesen und mich dadurch etwas beruhigen können, allerdings keinen konkreten Fall zu viagogo direkt gefunden, sondern eher zu Fällen bei anderen Portalen, wo meist kein Kauf zustande kam. Ich habe nun folgendes Schreiben aufgrund der Beiträge hier im Forum formuliert:
Akten.Nr: XY
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.
Ich habe eine private Weitergabe der Tickets geplant weil ich aufgrund einer privaten Notsituation verhindert gewesen bin. Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten/Verkauf von Tickets in meinem Fall (da ich ursprünglich beruflich verhindert war) nicht untersagt bzw. unterlassungspflichtig.
Des weiteren sehe ich keinen Grund eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben oder einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.
Ich fordere Sie auf von weiteren Schreiben abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Fragen wären nun, ob dieses Schreiben ausreicht oder ob ich noch in einer gewissen Form auf die ATGB hinweisen muss?
Könnte ich notfalls auch angeben, dass ich die Karten privat weitergegeben habe und sie jemand anderes online gestellt hat oder wird das nicht nötig sein? Die Daten werden Sie ja von viagogo nicht erhalten. Meine andere Frage wäre welche Adresse ihr an meiner Stelle als Absenderadresse angeben würdet oder evtl. komplett darauf verzichten? Meine Frist endet am 07.05.2018. Muss ich sonst noch etwas beachten oder kann ich danach alle weiteren Schreiben ignorieren?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer der Erfahrenen hier weiterhelfen könnte und ich bin euch für eure Hilfe ewig dankbar!
Liebe Grüße

