03-04-2018, 12:13 AM
Abwarten, die werden auf die Ungültigkeit des BGH Urteils ansetzen, da Du ja einen Verkauf eingeräumt hast.
NIE etwas einräumen!!!
NIE abrufen!
Warten ob die erstmals eine Klage versuchen, dann kannst Du immernoch reagieren.
NIE etwas einräumen!!!
NIE abrufen!
Warten ob die erstmals eine Klage versuchen, dann kannst Du immernoch reagieren.

