03-03-2018, 08:24 PM
Wenn man noch NICHTgeantwortet hat, sollte man folgende Überlegungen anstellen:
- Kann Verkäufer der Karten für die Kanzlei ermittelt werden (bei Viagogo und Ebay Kleinanzeigen eher nicht)
- Dann, ist denn der Adressat für die Forderung der richtige, denn die Forderung muss an den richtigen Adressaten gerichtet werden, sonst
wird es gar nicht mehr nötig sein um die Gültigkeit des BGH Urteil und ähnliches zu kommunizieren
- Kann Verkäufer der Karten für die Kanzlei ermittelt werden (bei Viagogo und Ebay Kleinanzeigen eher nicht)
- Dann, ist denn der Adressat für die Forderung der richtige, denn die Forderung muss an den richtigen Adressaten gerichtet werden, sonst
wird es gar nicht mehr nötig sein um die Gültigkeit des BGH Urteil und ähnliches zu kommunizieren

