02-21-2018, 12:55 PM
Hallo [USER=20538]@Schwimmnudel[/USER] und die anderen Forumskollegen hier 
Ich habe ebenfalls ein Schreiben bekommen und hier echt fast 40 Seiten durch gelesen ... Vielen Dank hierfür !
Mir wurde ebenfalls vorgeworfen :
- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Angebot der Tickets mit einem Preiszuschlag.
- Die Tickets sind öffentlich bei "Ebay Kleinanzeigen" angeboten wurden.
Wie ich jetzt hier lese, benötige ich hier keine modifizierte UE senden, richtig ?
Ich würde folgendes Schreiben verfassen - wäre um kurze Rückmeldungen sehr dankbar, ob dies reicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.
Ich habe eine private Weitergabe der Tickets geplant weil ich ursprünglich zeitlich verhindert gewesen bin. Dadurch, dass das Angebot von Ebay-Kleinanzeigen vorzeitig beendet wurde, kam allerdings erst gar kein Verkauf zustande wodurch ich natürlich auch keinen Käufer auf die ATGB hinweisen konnte.
Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten bzw. Verkaufen von Tickets in meinem Fall nicht untersagt.
Desweiteren sehe ich keinen Grund eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben oder einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.
Ich fordere Sie auf von weiteren Schreiben abzusehen, da ich es mir ansonsten vorbehalte über meinen Rechtsanwalt eine AGB-Kontrollklage bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen, da Sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen über Ebay-Kleinanzeigen an meine Daten gekommen sind.

Ich habe ebenfalls ein Schreiben bekommen und hier echt fast 40 Seiten durch gelesen ... Vielen Dank hierfür !
Mir wurde ebenfalls vorgeworfen :
- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Angebot der Tickets mit einem Preiszuschlag.
- Die Tickets sind öffentlich bei "Ebay Kleinanzeigen" angeboten wurden.
Wie ich jetzt hier lese, benötige ich hier keine modifizierte UE senden, richtig ?
Ich würde folgendes Schreiben verfassen - wäre um kurze Rückmeldungen sehr dankbar, ob dies reicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.
Ich habe eine private Weitergabe der Tickets geplant weil ich ursprünglich zeitlich verhindert gewesen bin. Dadurch, dass das Angebot von Ebay-Kleinanzeigen vorzeitig beendet wurde, kam allerdings erst gar kein Verkauf zustande wodurch ich natürlich auch keinen Käufer auf die ATGB hinweisen konnte.
Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten bzw. Verkaufen von Tickets in meinem Fall nicht untersagt.
Desweiteren sehe ich keinen Grund eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben oder einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.
Ich fordere Sie auf von weiteren Schreiben abzusehen, da ich es mir ansonsten vorbehalte über meinen Rechtsanwalt eine AGB-Kontrollklage bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen, da Sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen über Ebay-Kleinanzeigen an meine Daten gekommen sind.

