02-16-2018, 01:22 PM
Hallo,
Habe jetzt auch ne Abmahnung erhalten von o.g. Anwaltskanzlei. Selbiges Muster wie schon so oft. Bei mir geht es nur um
1. Fehlende Abbildung der ATGB
2. öffentliches Anbieten bei Ebay Kleinanzeigen
Nun meine Frage:
Ich schreib BH ne Stellungnahme mit BGH Urteil und gut is. Ne Mod.UE muss ich ja nicht abgeben?
Und was kommt besser: wenn ich denen schreib dass ich meine Karte angeboten habe da ich verhindert war oder dass ich die Karte meines Bekannten angeboten habe, da er verhindert war?? Wo bin ich auf der sichereren Seite oder spielt das keine grosse Rolle? Ist beides abgedeckt durch das BGH Urteil?
Danke für eure Hilfe
Habe jetzt auch ne Abmahnung erhalten von o.g. Anwaltskanzlei. Selbiges Muster wie schon so oft. Bei mir geht es nur um
1. Fehlende Abbildung der ATGB
2. öffentliches Anbieten bei Ebay Kleinanzeigen
Nun meine Frage:
Ich schreib BH ne Stellungnahme mit BGH Urteil und gut is. Ne Mod.UE muss ich ja nicht abgeben?
Und was kommt besser: wenn ich denen schreib dass ich meine Karte angeboten habe da ich verhindert war oder dass ich die Karte meines Bekannten angeboten habe, da er verhindert war?? Wo bin ich auf der sichereren Seite oder spielt das keine grosse Rolle? Ist beides abgedeckt durch das BGH Urteil?
Danke für eure Hilfe

