10-04-2017, 12:53 PM
ldb, post: 24231, member: 19842 schrieb:Wenn BH davon ausgehen kann dass das Postfach echt ist und es offensichtlich ist dass hier regelmäßig rein gesehen wird, gilt die Abmahnung als zugestellt. Ich würde vermuten das es sogar deine Pflicht ist BH darauf aufmerksam zu machen.
Was wird dir denn vorgeworfen?
vorgeworfen ist tickets auf ebay verkauft zu haben und urheberrechts verletzung wegen logo.
überlege überhaupt nicht zu antworten. würden die anwälte überhaupt die ip von ebay erhalten? oder wie würden die an mich kommen?

