05-31-2017, 09:59 AM
Hallo Leute,
ich habe gestern eine E-Mail im Junk Folder von BH gehabt.
Es ging um eine Forderung über 500€ für die Nutzung des Stadionplans und den Verkauf auf nicht genehmigten Plattformen(Ebay-Kleinanzeigen). Ein Verkauf erfolgte dort allerdings nicht.
Ich habe mich ein wenig informiert und ein Fax an die Rechtsanwaltskanzlei geschickt.
Folgender Inhalt als Einstieg/Deckblatt:
"Anbei die Unterlassungserklärung bezüglich der Nutzung des Sitzplans.
Bezüglich des Vorwurfes gegen den Verstoß des ATGB
gibt es ein Gerichtsurteil "BGH-Urteil I ZR 74/06 von 2009", welches mir erlaubt Privat Tickets zu veräußern.
Desweiteren war der Post zwar auf der Plattform Ebay-Kleinanzeigen gelistet, ein Verkauf erfolgte aber nicht.
Ich befand mich im Urlaub vom 30.04-06.05.2017 und konnte das Spiel nicht wahrnehmen, was ein triftiger Grund für die Weiterveräußerung ist. Daher kann mir keiner verbieten auf einer Kleinanzeigenplattform meine Karte anzubieten."
Dann auf Seite 2 erfolgte die modifizierte UE:
"Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
xx
xx
xx
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )"
Jetzt meine Frage, was kann mir im schlimmsten Fall passieren. Sollen weitere Antworten der Kanzlei einfach von mir ignoriert werden oder habe ich eine Möglichkeit mit einer geringen Summe(für den Verstoß der Nutzung des Stadionplans) den Fall zu schließen.
ich habe gestern eine E-Mail im Junk Folder von BH gehabt.
Es ging um eine Forderung über 500€ für die Nutzung des Stadionplans und den Verkauf auf nicht genehmigten Plattformen(Ebay-Kleinanzeigen). Ein Verkauf erfolgte dort allerdings nicht.
Ich habe mich ein wenig informiert und ein Fax an die Rechtsanwaltskanzlei geschickt.
Folgender Inhalt als Einstieg/Deckblatt:
"Anbei die Unterlassungserklärung bezüglich der Nutzung des Sitzplans.
Bezüglich des Vorwurfes gegen den Verstoß des ATGB
gibt es ein Gerichtsurteil "BGH-Urteil I ZR 74/06 von 2009", welches mir erlaubt Privat Tickets zu veräußern.
Desweiteren war der Post zwar auf der Plattform Ebay-Kleinanzeigen gelistet, ein Verkauf erfolgte aber nicht.
Ich befand mich im Urlaub vom 30.04-06.05.2017 und konnte das Spiel nicht wahrnehmen, was ein triftiger Grund für die Weiterveräußerung ist. Daher kann mir keiner verbieten auf einer Kleinanzeigenplattform meine Karte anzubieten."
Dann auf Seite 2 erfolgte die modifizierte UE:
"Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
xx
xx
xx
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )"
Jetzt meine Frage, was kann mir im schlimmsten Fall passieren. Sollen weitere Antworten der Kanzlei einfach von mir ignoriert werden oder habe ich eine Möglichkeit mit einer geringen Summe(für den Verstoß der Nutzung des Stadionplans) den Fall zu schließen.

