05-24-2017, 05:26 PM
Hi,
ich habe auch einen Brief von BH bekommen.
Sachverhalt:
Ich habe über viagogo mir zwei Tickets für das DFB-Pokalfinale Eintracht Frankfurt - Borussia Dortmund gekauft. Pro Ticket habe ich 650€ gezahlt. Da meine Begleitung nun leider nicht mitkommt, habe ich dieses eine Ticket bei eBay angeboten für einen Preis von 500€. Dieses Ticket ist allerdings NICHT verkauft worden!
Nun kommt die E-Mail von BH, die mir folgendes vorwerfen und um Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bitten:
ATGB wurden nicht abgebildet
Das Ticket ist selbst oder durch Dritte öffentlich im Internet bei einer nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten worden
Das Ticket ist mit der Absicht, eines Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, angeboten wurden
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans
Vorwurf 1 scheint für mich keine Relevanz zu besitzen, da ich ja nicht der Erstkäufer bin, wenn ich das hier richtig gelesen habe.
Vorwurf 2 zielt auf eBay ab - Grundsatzdiskussion
Vorwurf 3 - ja, 15% mehr als der Originalpreis, allerdings weniger als ich selbst bezahlt habe. Rechnung liegt vor, dass ich mehr bezahlt habe.
Vorwurf 4 - den Stadionplan habe ich nicht von Eintracht Frankfurt (dem "Kläger") oder Hertha BSC Berlin oder Borussia Dortmund verwendet, sondern von einer eher exotischen Stadionseite
Wie schätzt ihr diesen Fall ein? Ist insbesondere Punkt 3, dass ich bei viagogo noch mehr gezahlt habe als ich am Ende gerne gehabt hätte, hier wichtig? Oder eher nachteilig, da der Verkauf über viagogo grundsätzlich nicht erlaubt ist und sollte deswegen nicht erwähnt werden?
Übrigens ist eine falsche Adresse angegeben, in der ich seit mehreren Jahren nicht mehr wohnhaft bin. Wird dadurch die E-Mail zunächst nichtig? Nachsendeantrag lange ausgelaufen.
Die E-Mail kam heute und setzt als Frist den nächsten Werktag am Freitag zur Zahlung einer dreistelligen Summe. Ist solch eine kurze Frist überhaupt gesetzmäßig?
Wie würdet ihr vorgehen?
Da ich aus einer Familie mit juristischem Background komme, wird das sicherlich mit anwaltlicher Unterstützung angegangen werden. Oder sehr ihr das als völlig unnötig an? Ich werde weiter berichten.
Gruß
Erik
ich habe auch einen Brief von BH bekommen.
Sachverhalt:
Ich habe über viagogo mir zwei Tickets für das DFB-Pokalfinale Eintracht Frankfurt - Borussia Dortmund gekauft. Pro Ticket habe ich 650€ gezahlt. Da meine Begleitung nun leider nicht mitkommt, habe ich dieses eine Ticket bei eBay angeboten für einen Preis von 500€. Dieses Ticket ist allerdings NICHT verkauft worden!
Nun kommt die E-Mail von BH, die mir folgendes vorwerfen und um Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bitten:
ATGB wurden nicht abgebildet
Das Ticket ist selbst oder durch Dritte öffentlich im Internet bei einer nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten worden
Das Ticket ist mit der Absicht, eines Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, angeboten wurden
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans
Vorwurf 1 scheint für mich keine Relevanz zu besitzen, da ich ja nicht der Erstkäufer bin, wenn ich das hier richtig gelesen habe.
Vorwurf 2 zielt auf eBay ab - Grundsatzdiskussion
Vorwurf 3 - ja, 15% mehr als der Originalpreis, allerdings weniger als ich selbst bezahlt habe. Rechnung liegt vor, dass ich mehr bezahlt habe.
Vorwurf 4 - den Stadionplan habe ich nicht von Eintracht Frankfurt (dem "Kläger") oder Hertha BSC Berlin oder Borussia Dortmund verwendet, sondern von einer eher exotischen Stadionseite
Wie schätzt ihr diesen Fall ein? Ist insbesondere Punkt 3, dass ich bei viagogo noch mehr gezahlt habe als ich am Ende gerne gehabt hätte, hier wichtig? Oder eher nachteilig, da der Verkauf über viagogo grundsätzlich nicht erlaubt ist und sollte deswegen nicht erwähnt werden?
Übrigens ist eine falsche Adresse angegeben, in der ich seit mehreren Jahren nicht mehr wohnhaft bin. Wird dadurch die E-Mail zunächst nichtig? Nachsendeantrag lange ausgelaufen.
Die E-Mail kam heute und setzt als Frist den nächsten Werktag am Freitag zur Zahlung einer dreistelligen Summe. Ist solch eine kurze Frist überhaupt gesetzmäßig?
Wie würdet ihr vorgehen?
Da ich aus einer Familie mit juristischem Background komme, wird das sicherlich mit anwaltlicher Unterstützung angegangen werden. Oder sehr ihr das als völlig unnötig an? Ich werde weiter berichten.
Gruß
Erik

