05-20-2017, 06:11 AM
Guten Morgen,
ich habe Tickets für das Pokalfinale bei e Bay verkauft. 1€ Start als Auktion.
Ich habe weder einen Grund angegeben (geplanter Auslandseinsatz), noch die ATGBs. Ein Logo würde nicht verwendet.
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Tickets sind selbst oder durch Dritte öffentlich im Internet bei einer nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten worden
• Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, angeboten worden.
Aufgrund des Angebots besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).
III.
____
Darauf muss ich jetzt dann gar nicht reagieren, wenn ich das richtig verstanden habe, da ich die ATGBs nicht angeben muss und Tickets verkaufen grundsätzlich nicht verboten werden kann?
Ich danke euch.
ich habe Tickets für das Pokalfinale bei e Bay verkauft. 1€ Start als Auktion.
Ich habe weder einen Grund angegeben (geplanter Auslandseinsatz), noch die ATGBs. Ein Logo würde nicht verwendet.
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Tickets sind selbst oder durch Dritte öffentlich im Internet bei einer nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten worden
• Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, angeboten worden.
Aufgrund des Angebots besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).
III.
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Darauf muss ich jetzt dann gar nicht reagieren, wenn ich das richtig verstanden habe, da ich die ATGBs nicht angeben muss und Tickets verkaufen grundsätzlich nicht verboten werden kann?
Ich danke euch.

