05-12-2017, 08:39 AM
Hallo Zusammen,
ich habe letzten Freitag, 5.5.17 ein Schreiben der Anwälte Becker Haumann erhalten in dem es wie in den anderen Beiträgen auch eine Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung anbei gab, die folgendes enthält:
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele von Hannover 96 öffentlich oder bei Auktionen und/oder bei nicht von der Gläubigerin autorisierten Verkaufsplattform über 10% des Originalpreises zum Kauf anzubieten/weiterzugeben/weiterzuveräußern;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.hannover96.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigen Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i. H. v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer/ IBAN: 785 886 607 / DE22500100600785886607, Bankleitzahl / BIC: 500 100 60 / PBNKDEFF, mit dem Verwendungszweck "........../Hannover96" zu zahlen.
Hintergrund ist folgender:
Ich habe für mich und meinen Freundeskreis eine Fahrt nach Hannover (komme aus Bayern und fahre nicht oft zu Heimspielen) organisiert und wir wollten insgesamt zu acht ein Spiel vor Ort schauen, weshalb ich einen Bekannten in Hannover gebeten habe, mir acht Karten zu besorgen und dieser hat diese an mich per Post geschickt. Leider hat sich zwischenzeitlich die gemeinsame Fahrt zerschlagen, da diverse Freunde abgesagt haben und ich nun geplant hatte nur noch mit einem Freund alleine nach Hannover zum Spiel zu fahren. Daher habe ich ins Ebay 3 x 2 Tickets für das Spiel gestellt als Auktion mit Bild von den Tickets (da ich dachte, es wäre einfacher jeweils 2 zu verkaufen, habe ich die Auktion auf 3 Stück gesplittet, ich habe vorher noch nie im Ebay etwas verkauft und mir extra hierfür einen Account angelegt!) - ich habe eine geringe Laufzeit eingestellt und die Karten sogar unter Originalpreis als Startangebot angelegt. Kurz darauf erhielt ich eine Mail von Ebay dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und das Angebot daher entfernt wird. Trotzdem wurden die Karten weiter von Ebay angeboten und versteigert. Bei der Versteigerung kam ein nicht unerheblicher Mehrerlös heraus, der allerdings von mir nicht einkalkuliert war. Hatte lediglich die Absicht nicht auf den Karten sitzen zu bleiben und wusste nicht wie ich wo ich die Karten sonst hätte anbieten sollen, da Hannover 96 die Karten nicht zurücknimmt. Nun kam das Schreiben der Anwälte und ich habe noch bis Montag Zeit diese Erklärung abzugeben. Im Schreiben selbst ist allerdings noch ein weiterer Punkt aufgeführt, der in der Unterlassungs- und Verpflichtserklärung keine weitere Erwähnung findet:
4. Mehrerlöse
Unsere Mandantin macht zudem einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der erzielten Mehrerlöse gemäß Ziffer 13 ATGB gelten. Dort heißt es wörtlich:
13. Auszahlung von Mehrerlösen
13.1. Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 dieser ATGB durch den Kunden ist der Verein zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12. dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
13.2. Höhe: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden, sind die in Ziffer 12.2 dieser ATGB genanten Kriterien.
Eine Bekannte die Jura studiert, meinte ich solle die 250,00 € zahlen, da im schlimmsten Fall noch höhere Kosten auf mich zukommen könnten. Ich habe hier nun schon einige Seiten durchgelesen, in denen immer wieder von einer Modifizierten Unterlassungserklärung gesprochen wird - gibts hier einen Vordruck? Leider fehlt mir die Zeit alle 137 Seiten komplett durchzulesen. Des Weiteren würde mich interessieren was ihr von der Klausel mit den Mehrerlösen haltet - immerhin ist diese im Teil den man unterschreiben muss nicht weiter aufgeführt. Dass hier ein kleiner Gewinn rausspringt bei der Auktion konnte ich vorher nicht wissen, es hätte genauso gut ein Verlust verzeichnet werden können, das weiß man vorher einfach nicht..
Ich wäre über eine zeitnahe Antwort wirklich sehr froh!!
ich habe letzten Freitag, 5.5.17 ein Schreiben der Anwälte Becker Haumann erhalten in dem es wie in den anderen Beiträgen auch eine Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung anbei gab, die folgendes enthält:
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele von Hannover 96 öffentlich oder bei Auktionen und/oder bei nicht von der Gläubigerin autorisierten Verkaufsplattform über 10% des Originalpreises zum Kauf anzubieten/weiterzugeben/weiterzuveräußern;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.hannover96.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigen Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i. H. v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer/ IBAN: 785 886 607 / DE22500100600785886607, Bankleitzahl / BIC: 500 100 60 / PBNKDEFF, mit dem Verwendungszweck "........../Hannover96" zu zahlen.
Hintergrund ist folgender:
Ich habe für mich und meinen Freundeskreis eine Fahrt nach Hannover (komme aus Bayern und fahre nicht oft zu Heimspielen) organisiert und wir wollten insgesamt zu acht ein Spiel vor Ort schauen, weshalb ich einen Bekannten in Hannover gebeten habe, mir acht Karten zu besorgen und dieser hat diese an mich per Post geschickt. Leider hat sich zwischenzeitlich die gemeinsame Fahrt zerschlagen, da diverse Freunde abgesagt haben und ich nun geplant hatte nur noch mit einem Freund alleine nach Hannover zum Spiel zu fahren. Daher habe ich ins Ebay 3 x 2 Tickets für das Spiel gestellt als Auktion mit Bild von den Tickets (da ich dachte, es wäre einfacher jeweils 2 zu verkaufen, habe ich die Auktion auf 3 Stück gesplittet, ich habe vorher noch nie im Ebay etwas verkauft und mir extra hierfür einen Account angelegt!) - ich habe eine geringe Laufzeit eingestellt und die Karten sogar unter Originalpreis als Startangebot angelegt. Kurz darauf erhielt ich eine Mail von Ebay dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und das Angebot daher entfernt wird. Trotzdem wurden die Karten weiter von Ebay angeboten und versteigert. Bei der Versteigerung kam ein nicht unerheblicher Mehrerlös heraus, der allerdings von mir nicht einkalkuliert war. Hatte lediglich die Absicht nicht auf den Karten sitzen zu bleiben und wusste nicht wie ich wo ich die Karten sonst hätte anbieten sollen, da Hannover 96 die Karten nicht zurücknimmt. Nun kam das Schreiben der Anwälte und ich habe noch bis Montag Zeit diese Erklärung abzugeben. Im Schreiben selbst ist allerdings noch ein weiterer Punkt aufgeführt, der in der Unterlassungs- und Verpflichtserklärung keine weitere Erwähnung findet:
4. Mehrerlöse
Unsere Mandantin macht zudem einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der erzielten Mehrerlöse gemäß Ziffer 13 ATGB gelten. Dort heißt es wörtlich:
13. Auszahlung von Mehrerlösen
13.1. Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 dieser ATGB durch den Kunden ist der Verein zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12. dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
13.2. Höhe: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden, sind die in Ziffer 12.2 dieser ATGB genanten Kriterien.
Eine Bekannte die Jura studiert, meinte ich solle die 250,00 € zahlen, da im schlimmsten Fall noch höhere Kosten auf mich zukommen könnten. Ich habe hier nun schon einige Seiten durchgelesen, in denen immer wieder von einer Modifizierten Unterlassungserklärung gesprochen wird - gibts hier einen Vordruck? Leider fehlt mir die Zeit alle 137 Seiten komplett durchzulesen. Des Weiteren würde mich interessieren was ihr von der Klausel mit den Mehrerlösen haltet - immerhin ist diese im Teil den man unterschreiben muss nicht weiter aufgeführt. Dass hier ein kleiner Gewinn rausspringt bei der Auktion konnte ich vorher nicht wissen, es hätte genauso gut ein Verlust verzeichnet werden können, das weiß man vorher einfach nicht..
Ich wäre über eine zeitnahe Antwort wirklich sehr froh!!

