04-04-2017, 03:11 PM
Hi zusammen,
jetzt hat es mich also auch getroffen, letzte Woche kam - pünktlich zum Wochenende - Post von Becker Haumann. Ich habe mich jetzt eine Weile hier durchs Forum gelesen, bin aber unsicher, wie meine modifizierte UE aussehen sollte und ob ich evtl. noch etwas vergessen/übersehen habe. Vielleicht könnt ihr mir noch weiterhelfen
Ich schildere einfach mal ganz detailliert den Fall: Ich bin BVB-Mitglied und habe vor einiger Zeit vier Tickets für das Spiel gegen Leverkusen über die Hotline erworben. Tickets kamen per Post, alles prima. Leider fielen dann gleich zwei meiner drei Begleiter wegen Krankheit aus (einer wegen Krankenhausaufenthalt, also wirklich nicht einsatzfähig); jedenfalls habe ich relativ kurzfristig beschlossen, die Tickets bei Ebay Kleinanzeigen zu verkaufen. Habe sie dann fotografiert (Anfängerfehler, weiß ich ... ), wenn auch ohne Barcode, und reingestellt. Verhandlungsbasis war 300 Euro, mein Zielpreis war 200 Euro - zu diesem Preis habe ich die Karten dann letztlich auch verkauft. Die Anzeige habe ich nach einem Tag wieder gelöscht.
Nun wirft Becker Haumann mir in dem Schreiben Folgendes vor:
- ATGB wurde nnicht abgebildet
- Verkaufspreis/Angebotspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
- Tickets würden öffentlich bei Auktion veräußert
Letzteres stimmt m.E. NICHT, denn ebay Kleinanzeigen ist kein Auktionshaus. Aber das nur am Rande.
Ich hab nun eine mod. UE zusammengestöpselt (Adresse, Aktenzeichen etc. spare ich mir hier), die auf der UE von Becker Haumann basiert und auf dem, was ich hier im Forum gefunden habe.
Meine Frage wäre: Brauche ich überhaupt eine modifizierte Unterlassungserklärung oder reicht der Verweis auf das BGH-Urteil und die private Notlage, also ein kurzes Anschreiben?
DANKE für eure Antworten.
jetzt hat es mich also auch getroffen, letzte Woche kam - pünktlich zum Wochenende - Post von Becker Haumann. Ich habe mich jetzt eine Weile hier durchs Forum gelesen, bin aber unsicher, wie meine modifizierte UE aussehen sollte und ob ich evtl. noch etwas vergessen/übersehen habe. Vielleicht könnt ihr mir noch weiterhelfen
Ich schildere einfach mal ganz detailliert den Fall: Ich bin BVB-Mitglied und habe vor einiger Zeit vier Tickets für das Spiel gegen Leverkusen über die Hotline erworben. Tickets kamen per Post, alles prima. Leider fielen dann gleich zwei meiner drei Begleiter wegen Krankheit aus (einer wegen Krankenhausaufenthalt, also wirklich nicht einsatzfähig); jedenfalls habe ich relativ kurzfristig beschlossen, die Tickets bei Ebay Kleinanzeigen zu verkaufen. Habe sie dann fotografiert (Anfängerfehler, weiß ich ... ), wenn auch ohne Barcode, und reingestellt. Verhandlungsbasis war 300 Euro, mein Zielpreis war 200 Euro - zu diesem Preis habe ich die Karten dann letztlich auch verkauft. Die Anzeige habe ich nach einem Tag wieder gelöscht.
Nun wirft Becker Haumann mir in dem Schreiben Folgendes vor:
- ATGB wurde nnicht abgebildet
- Verkaufspreis/Angebotspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
- Tickets würden öffentlich bei Auktion veräußert
Letzteres stimmt m.E. NICHT, denn ebay Kleinanzeigen ist kein Auktionshaus. Aber das nur am Rande.
Ich hab nun eine mod. UE zusammengestöpselt (Adresse, Aktenzeichen etc. spare ich mir hier), die auf der UE von Becker Haumann basiert und auf dem, was ich hier im Forum gefunden habe.
Meine Frage wäre: Brauche ich überhaupt eine modifizierte Unterlassungserklärung oder reicht der Verweis auf das BGH-Urteil und die private Notlage, also ein kurzes Anschreiben?
DANKE für eure Antworten.

