04-02-2017, 10:03 PM
Hallo,
der Anwalt pocht darauf das ich die UE unterschreibe. Ansonsten ist meine DK zur neuen Saison weg.
Ich will die UE aber nicht unterschreiben. Gibt es den 4. Abschnitt auch im harmloser Form?
4. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in
Ziffer 1,2 und 3 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen
festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht
gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre
Angemessenheit überprüfen lassen kann;
Kann jemand diesen Abschnitt abschwächen? Wenn ich das unterschreibe, was sind die Konsequenzen für mich in der Zukunft?
der Anwalt pocht darauf das ich die UE unterschreibe. Ansonsten ist meine DK zur neuen Saison weg.
Ich will die UE aber nicht unterschreiben. Gibt es den 4. Abschnitt auch im harmloser Form?
4. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in
Ziffer 1,2 und 3 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen
festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht
gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre
Angemessenheit überprüfen lassen kann;
Kann jemand diesen Abschnitt abschwächen? Wenn ich das unterschreibe, was sind die Konsequenzen für mich in der Zukunft?

