03-28-2017, 04:44 PM
Hummels5000, post: 23918, member: 20579 schrieb:So, ich habe es euch und [USER=19842]@ldb[/USER] ja versprochen, dass ich mich auf jeden Fall nochmal melde, sollte nach der Abgabe der modUE und meinem separaten Schreiben noch was von den Knallern BH kommen.
Damals schrieb mich BH an und ich sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben sowie 250,00€ bezahlen. Dies habe ich natürlich nicht gemacht, gezahlt habe ich auch nicht. Ich habe leider den Stadionplan und das Logo in einer Auktion benutzt. Die Auktion bei Ebay allerdings hatte ich storniert, weil ich an dem besagten Tag doch noch zum Spiel BVB-Real Madrid gehen konnte (bin vorher beruflich verhindert gewesen). Es kam also zu keinem Verkauf. Für den Stadionplan und das Logo habe ich die hier zur Verfügung gestellte modUE verwendet. Für das private Anbieten von Karten (aus privaten oder beruflichen Günden) und das dies laut Urteil (mit Angabe Aktenzeichen) nicht untersagt ist, habe ich ein separates Schreiben verfasst. So, jetzt ca. 4-5 Wochen später ist die Antwort da, die ich euch natürlich nicht vorenthalten möchte. Ich glaube, soweit ich das in diesem langen Thread gelesen habe, haben die meisten das auch genauso zurückbekommen wie in meinem Schreiben. Hier der Wortlaut:
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„…die von Ihnen am …….. abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend davon ab, Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalls. Sofern Sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir selbstverständlich gerne vor Abgabe der Unterlassungserklärung zu einer telefonischen Rücksprache von Montag bis Donnerstag in der Zeit von BLABLABLA zur Verfügung. Alternativ raten wir Ihnen zu einer Überprüfung durch einen Rechtsanwalt. Zur Erhaltung der sozialen Preissstruktur ist es zwingend erforderlich, in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele von Borussia Dortmund öffentlich oder bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) zum Kauf anzubieten, Tickets um 10% höher als der jeweilige Originalpreis weiterzugeben. Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns formulierte UE mit der Bitte, diese bis …….. an uns zurückzusenden. Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2016/2017 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag ausgeglichen wird…“
Auf Seite 3 finde ich dann wieder die gleiche Unterlassungserklärung die ich schon im ersten Schreiben von BH bekommen habe. DIESES MAL SOGAR MIT EINEM SCHICKEN BVB LOGO IN FARBE. Ich bin begeistert...!!! ;-)) Die Forderung ist immer noch die Selbe. Das einzige was neu ist: Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2016/2017 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag ausgeglichen wird…“
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Also wenn ich das hier alles richtig verfolgt habe, haben 99% der Leute nachdem sie die modUE (evenetuell noch ein privates Anschreiben) abgegeben haben und danach ein Antwortschreiben von BH (mit demselben oder ähnlichen Text) erhalten haben, nichts mehr unternommen und haben es ausgesessen. Klagen seitens BH hat es bisher nicht gegeben bzw. sind in diesem Forum auch nicht bekannt geworden.
Heißt: Ich sitze es aus ?!
Soweit alles richtig ?!
Das einzige womit man rechnen muss, dass der BVB (sofern man Mitglied ist - und das bin ich) dich für den Ticketverkauf sperrt (wie oben auch beschrieben). Das Risiko gehe ich selbstverständlich ein. Den Rest der Saison 2016/2017, kann ich gerne aussitzen, wenn sie mich denn sperren möchten. Das juckt mich herzlich wenig. Kohle für den Mitgliedsbeitrag versuche ich anteilig zurückzufordern oder? Wie stehen die Chancen? Oder bräuchte ich da dann schon einen Rechtsbeistand?
Sollten weitere Briefe oder Anmerkungen von BH kommen, wende ich mich natürlich wieder an euer Forum... ;-)
Viele Grüße und ich wäre euch um eine kurze Antwort sehr dankbar !
Ps.: Danke nochmal für die Hilfe hier...Top!
Dritter Anlauf von BH!
Tach zusammen,
natürlich halte ich euch weiter auf dem Laufenden.
[USER=20285]@killthemob[/USER] [USER=19842]@ldb[/USER]
Ich habe heute den dritten Brief zu meiner Angelegnheit bekommen. Dieser Brief ist sozusagen die Erinnerung bzw. erneute Aufforderung den geforderten Betrag zu begleichen. Was ich, wie wir hier ausgiebig besprochen haben, natürlich weiterhin nicht mache werde. Sollen sie mich ruhig sperren. Denn sollten sie dies machen, folgt meine Kündigung. [USER=20285]@killthemob[/USER] erörterte bereits dass die Sperre dann häufig auch wieder aufgehoben wird. Und selbst wenn nicht. Dann kündige ich trotzdem. Denn Mitgliedsbeiträge gibt es so sicher nicht von mir...für eine Auktion die von mir selbst beendet wurde und nicht zum Abschluss kam. Das wäre ja noch schöner ! ;-)
Hier der Wortlaut des Schreibens:
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unser
Schreiben vom ××.××.××××. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche
unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir
eine Reaktion erhalten haben.
Auf das obige Schreiben nehmen wir vollinhaltlich Bezug und
fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit erneut dazu auf,
möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum
xx.xx.xxxx,
die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen
und unserer Aufforderung nachzukommen.
Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der
benannten eBay-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantin
gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den
angefallenen Rechtsverfolgungskosten und Zahlung einer
Vertragsstrafe nach den Allgemeinen Ticket-
Geschäftsbedingungen (ATGB).
Borussia Dortmund legt besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden,
die, wie unserer Mandantin bewusst ist, mit dem Verein in aller Regel emotional eng
verbunden sind. In vielen Fällen lassen sich Rückfragen und Einwendungen Ihrerseits
telefonisch klären, ohne dass Ihnen hierdurch weitere Kosten entstehen. Für eine
telefonische Rücksprache stehen wir Ihnen daher zu nachfolgenden Sprechzeiten zur
Verfügung:
Sollten Sie die o.g. Fristen abermals ergebnislos verstreichen lassen, muss unsere
Mandantin davon ausgehen, dass Ihrerseits kein Interesse an einer außergerichtlichen
Einigung besteht. Wir würden unserer Mandantin daraufhin empfehlen, zur Durchsetzung
ihrer rechtmäßigen Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.
Anbei natürlich wieder die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von BH, die ich natürlich wieder nicht unterschreiben werde. Und wenn sie sie noch hundert mal mit anhängen.
Ich stelle trotzdem nochmal die Frage an die beiden Experten:
Ich bleibe weiter ruhig und gelassen oder schiebe nochmal ein privates Anschreiben hinterher? Ich denke die erste Option macht am meisten Sinn oder? Mal schauen ob es danach so weiter geht oder sie langsam mal aufgeben.
Viele Grüße und auf eine sonnige Woche!
Hummels5000


