03-27-2017, 08:28 AM
Moin, ich habe hier auch noch mal eine Frage: Man wirft mir zwar vor, ich hätte den Stadionplan verwendet, dies wird aber in der UE von B&H mit keinem Wort erwähnt.
Ich würde daher auch keine modifizierte UE abgeben, oder?
Hier die UE von B&H:
Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung1
Aktenzeichen: (...)
(...)
- nachfolgend Schuldner genannt -
verpflichtet sich hiermit gegenüber der
1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, diese vertreten durch die 1. FC Köln Verwaltungs GmbH, diese
wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer Alexander Wehrle und Jörg Schmadtke, Franz-
Kremer-Allee 1-3, 50937 Köln,
- nachfolgend Gläubigerin genannt -
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele
vom 1. FC Köln zu einem höheren als dem Verkaufspreis des 1. FC Köln anzubieten – gleich
durch welche Medien, auch im Wege der Online-Versteigerung – oder an Dritte entgeltlich
weiter zu veräußern;
2. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen
in Ziffer 1 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende
Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315
Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit
überprüfen lassen kann;
3. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das
folgende Konto zu zahlen:
Empfänger: BECKER HAUMANN PartG
Kontonummer / IBAN: 785 886 607 / DE22500100600785886607
Bankleitzahl / BIC: 500 100 60 / PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: „1084/17/ 1. FC Köln“
_____________________ _____________________________
Ort, Datum Schuldner
1 HINWEIS: Sofern der Schuldner lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, geht
die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus.
Ich würde daher auch keine modifizierte UE abgeben, oder?
Hier die UE von B&H:
Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung1
Aktenzeichen: (...)
(...)
- nachfolgend Schuldner genannt -
verpflichtet sich hiermit gegenüber der
1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, diese vertreten durch die 1. FC Köln Verwaltungs GmbH, diese
wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer Alexander Wehrle und Jörg Schmadtke, Franz-
Kremer-Allee 1-3, 50937 Köln,
- nachfolgend Gläubigerin genannt -
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele
vom 1. FC Köln zu einem höheren als dem Verkaufspreis des 1. FC Köln anzubieten – gleich
durch welche Medien, auch im Wege der Online-Versteigerung – oder an Dritte entgeltlich
weiter zu veräußern;
2. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen
in Ziffer 1 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende
Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315
Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit
überprüfen lassen kann;
3. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das
folgende Konto zu zahlen:
Empfänger: BECKER HAUMANN PartG
Kontonummer / IBAN: 785 886 607 / DE22500100600785886607
Bankleitzahl / BIC: 500 100 60 / PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: „1084/17/ 1. FC Köln“
_____________________ _____________________________
Ort, Datum Schuldner
1 HINWEIS: Sofern der Schuldner lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, geht
die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus.

