03-26-2017, 08:58 PM
ldb, post: 24094, member: 19842 schrieb:Diesen weg würde ich gehen.
Eine modUE brauche Ich nur wenn ich gegen Urheberrecht verstoßen habe, das ist bei Stadionplänen oder Vereinslogos der Fall.
Habe meinen 2. Brief erhalten. (Wieder mit Frist)
Habe den 1. Brief mit Verweis auf das BGH-Urteil beantwortet. (Ohne Unterlassungserklärung) Reicht das? Oder muss ich mich jetzt wieder melden? Evtl. mit Anwalt? (Habe keine Vereinslogos etc. verwendet)

