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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Hallo Leute,

Heute kam die Mail mit der .pdf-Datei im Anhang.

Mir wird folgendes vorgeworfen:

-ATGB nicht abgebildet
-Auktion nicht als Sofort-Kauf abgebildet
-Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des Stadions

Strafe sind 450€ plus Unterzeichnung der UE. Frist bis Ende des Monats.

Ich bin immernoch fassungslos, was eigtl passiert ist. Da verkaufe ich aus der Not heraus das Ticket aufgrund einer Absage fast 50% unter Kaufpreis und die kommen mir so. Vorher ellenlanges Geschwafel, dass man den Schwarzmarkt unterbinden will. Sind die noch ganz knusper? Das ist doch blindes Abmahnen, mehr nicht. Ich habe schon überlegt, dem BVB den Fall mal zu schildern und zu fragen, ob das deren Ernst ist...

Ich werde das Schreiben, sobald es mal vorliegt, abtippen und hier reinstellen.
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Das mit BD ist garnicht schlecht.

Vlt. werden die dann mal wach und unterbinden den Scheixx den BH da macht.

Müssten eigentlich Alle tun, BD informieren.
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Ich hatte ja BD ein schreiben geschickt. Kleinlaut waren sie danach.

[USER=20350]@CAFliege[/USER]
Ehrlichkeit zahlt sich manchmal doch nicht aus. Aber damit pushst Du mit Absicht die Preise. Wenn Du deinen Junior mal mit nehmen wolltest, dann hättest Du selbst mal auf einen Besuch verzichten können.

[USER=20346]@torp24[/USER]
Die nehmen alles mit, was denen vor die Flinte läuft. Was mich wundert, dass sie bei Dir 450,- haben wollen.

Schick die ModUE vom Krennz weg wegen dem Bild (wirst sicherlich eines genutzt haben) und dann Füße stillhalten, werden Dir nochmal schreiben das sie diese nicht akzeptieren, aber weiteres kann Dir dann nicht mehr drohen.
Mich hatten sie zwischenzeitlich sogar gesperrt, aber dann wieder freigeschaltet.

Hab eig. auch meine Mitgliedschaft gekündigt (bevor ich wusste dass ich wieder freigeschaltet bin), aber noch keine Bestätigung bekommen. Haben die wohl nicht akzeptiert Big Grin
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http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
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Moin zusammen,
es hat mich auch erwischt....Sad
Habe drei Tickets über WB gekauft. Für mich und zwei weitere.
Nun hat einer abgesagt und ich habe niemanden der die übrige Karte haben möchte.
Nun habe ich die Karte bei ebay für 1€ Startgebot und 69€ Sofortkaufpreis (Karte Kostet regulär inkl. Versand 39€) für meinen bekannten angeboten und natürlich als Bild habe ich den Sitzplan vom W.Stadion eingefügt.
Ein "Testkäufer" hat die Karte für Sofortkaufpreis ersteigert und im Anschluss die Auktion löschen lassen.
Nach zwei Tagen habe ich vorab eine eMail von "Becker und Haumann" erhalten.
Folgendes wird mir vorgeworfen:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten

- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans

Forderung der Kanzlei:
"Unter Zugrundelegung des vorstehend benannten Streitwerts wäre unsere Mandantin mit der
vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur 250€"


Als UE haben die mir folgendes geschickt:
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von SV Werder Bremen,

insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der

Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist,

anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere

im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht

ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen -

z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/

werden) und den Sitzplan des Weser Stadions ohne vertragliche oder gesetzliche

Berechtigung zu verwenden;

2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die

ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.werder.de) im Rahmen der Weiterveräußerung

und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu

vereinbaren und einzubeziehen;

3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen

in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen

festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht

gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre

Angemessenheit überprüfen lassen kann;

4. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das

Konto der BECKER HAUMANN PartG,


Ich habe mich nun mit dem Thema ein wenig hier im Forum vertraut gemacht und bin der Meinung das die Kanzlei die 250€ fordert aufgrund das ich ein Ticket bei ebay angeboten habe und nicht weil ich deren Stadionplan "missbraucht" habe.
Sehe ich das richtig das ich bloss die abgewandelte UE aus dem Forum schicken brauche und einen Text beifüge in dem steht:"
Da ich durch das Absagen eines bekannten in einer Notsituation war habe ich rechtmäßig als Privatperson laut BGH Urteil I ZR 74/06 die Karte bei ebay verkauft."

Sollte ich die 250€ trotzdem bezahlen?

Vielen vielen Dank im vorraus.


edit::
im schreiben steht ausserdem folgendes
"Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden
Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle
von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen
werden."
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Nur mal so aus neugier, warum hast Du sie für 69,- per Sofortkauf angeboten?
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http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
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Wir haben drei Tickets gekauft.
Zwei Tickets sind zusammenhängend für 35€ und ein Ticket (wohl etwas bessere Sicht aber gleicher Block) für 45€
Nun habe ich die 45€ gerechnet + 4€ Versand (da das Ticket nachträglich geholt wurde) + ebay/PayPal Gebühr + Versand.
Würde ich nun die 15% einbeziehen die man laut ATGB haben darf würde ich glatt auf 69€ kommen. (was ich vorher nicht wusste)
Nun aber ist es komplett umgekehrt. Die zusammenhängenden kosten 45€ und die ich verkaufen wollte kostet 35€.
Es geht mir nicht um eine zusätzliche Geldquelle. Das absoluter quatsch dann hätte ich das doppelte angesetzt.
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BH geht dfavon aus, dass die 35€ + 15% verlangt werden dürfen. Dass dabei der ERstkäufer ein Verlustgeschäft macht interessiert nicht.

Ich gebe daher nur eine modUE für den Stadionplan ab und erläutere BH, dass ich die Karte aus einer Notlage heraus verkaufen musste, da ein Freund abgesprungen ist und ich sonst auf der Karte sitzen geblieben wäre.
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Krennz, post: 22529, member: 16 schrieb:BH geht dfavon aus, dass die 35€ + 15% verlangt werden dürfen. Dass dabei der ERstkäufer ein Verlustgeschäft macht interessiert nicht.

Ich gebe daher nur eine modUE für den Stadionplan ab und erläutere BH, dass ich die Karte aus einer Notlage heraus verkaufen musste, da ein Freund abgesprungen ist und ich sonst auf der Karte sitzen geblieben wäre.

Was mich nun echt bischen verwundert ist das ich nichtmal den Platz angegeben habe und es in dem Block mehrere Preiskategorien gibt. Woher will der Testkäufer wissen welche ich besitze?
Ich finde es mega abgebrüht. Leute die sich nichts zu schulden kommen lassen haben. Abartig.
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Was hat es aufsich mit dem...
"Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden
Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle
von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen
werden."

Nur Druck machen?
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Da gibt es keine Testkäufer. Der Käufer wird dich schon nicht verraten haben.
BH hat deine Daten durch das Bild und dem Veri-Programm mit eBay. Die geben natürlich die Daten sofort weiter, sobald jemand meint seine Rechte seien verletzt.

Du gibst einfach die modUE vom Krennz (erste Seite) ab und dann kannst ganz ruhig sein. Sie werden dir vielleicht schreiben das man sich nicht auf modUE aus Foren im Internet verlassen sollst und sie diese nicht anerkennen, aber keine Panik. Bisher haben die noch nichts weiter gemacht.
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Ja, BH will Druck aufbauen, damit keiner mehr Karten über Ebay oder andere Platte formen verkauft, sondern auf seinen Karten sitzen bkleibt.

Dagegen stehen die hier oft genug genannten §§ des BGB. Z.B. § 807BGB wonach Tickets/Karten kleine Inhaberpapiere und damit Inhaberschuldverschreibungen sind und damit nach Wertpapierhandelsgesetz eine frei handelbare Ware darstellen, die keiner einschränkung unterliegen. Denn die ATGB können nach § 307BGB in den genannten Punkten unwirksam sein.

Und wie [USER=20285]@killthemob[/USER] agt, es gibt keine Testkäufer, das geht alles übetr Veri-Programm, dafür spricht auch, dass die Auktion sofort gelöscht wurde.
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killthemob, post: 22532, member: 20285 schrieb:Da gibt es keine Testkäufer. Der Käufer wird dich schon nicht verraten haben.
BH hat deine Daten durch das Bild und dem Veri-Programm mit eBay. Die geben natürlich die Daten sofort weiter, sobald jemand meint seine Rechte seien verletzt.

Du gibst einfach die modUE vom Krennz (erste Seite) ab und dann kannst ganz ruhig sein. Sie werden dir vielleicht schreiben das man sich nicht auf modUE aus Foren im Internet verlassen sollst und sie diese nicht anerkennen, aber keine Panik. Bisher haben die noch nichts weiter gemacht.
Es war sicherlich einer.
Der Käufer hatte 0 Bewertungen und die hinterlegten Kontaktdaten waren von jemanden der in einem Amt arbeiter.
Gemeldet hat der sich bis heute nicht.
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Habe nun als weiteres schreiben neben der UE folgendes aufgesetzt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Notsituation musste ich leider das Ticket verkaufen, da ich ansonsten auf den Koste sitzen geblieben wäre.

Laut dem BGH-Urteil I ZR 74/06 darf ich mein Ticket straffrei verkaufen."

Ist das so i.O.?


Echt KLASSE von euch.
Danke
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Kann ich so schreiben.
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Wobei ich noch das straffrei weglassen würde.
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Wie sieht das eigentlich aus bei W.Bremen. Werden die Karten gesperrt?
Ich habe ja selber noch Karten und möchte das Spiel besuchen.
Hat da jemand aus der jüngeren vergangenheit erfahrungen?

Anreise sind schon paar hundert KM.
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Wenn die die Karten sperren würden, machen die sich Schadenersatzpflichtig. Denn, siehe § 807 BGB, es sind Inhaberpapiere und die Vereine haben sich gegenüber den Karteninhabern verpflichtet sie zu den auf den Karten benannten Events einzulassen.
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Könntet ihr bitte mal eine Art Legende zu den ganzen Abkürzungen machen? Sprich was UE, modUE, BH uvm überhaupt bedeutet.

Auch wären BB-Codes hier angebracht so das die User nicht den ganzen Thread hier durchforsten müssen um an die vorgefertigte modUE zu kommen.
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[USER=20325]@Schnurli09[/USER]

Du brauchst nur in meiner Signatur auf "modifizierte Unterlassungserklärung zu klicken um dahin zu kommen. Alle Links hier im Forum sind Grün.

UE ist Unterlassungserklärung, modUE ist eine modifizierte Unterlassungserklärung (siehe meine Signatur)BH ist Becker und Haumann, BD ist Borussia Dortmund S04, L09, WB, EB auch genannt Zwietracht Braunschweig etc sind gängige Abkürzungen für Fussballvereine.

Alles klar?
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Krennz, post: 22541, member: 16 schrieb:[USER=20325]@Schnurli09[/USER]

Du brauchst nur in meiner Signatur


Ich fragte mich jetzt immer die ganze Zeit welche Signatur du meinst, weil ich von niemanden eine sehe. Nun weiss ich auch wieso. Lag an den Einstellungen im Profil. Da war bei mir kein Hacken drin das ich die Signaturen von anderen sehen kann. K a wieso dort das Häckchen nicht gesetzt war.
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[USER=20352]@Wagi1979[/USER]
  1. Hallo,
    ich habe auch Post von besagter Kanzlei bekommen, soll 250€ zahlen und die Unterlassungserklärung unterzeichnen.
    Da ich das Ticket gar nicht verkauft habe, nun die Frage... ist das überhaupt rechtens? Habe keine Rechtsschutzversicherung. Wenn ich mir einen Anwalt nehme werden die Kosten ja warscheinlich den Betrag übersteigen, oder? Bei der modifizierten UE, geht es nur um das verwendete Bild, oder? Bin Mitglied und möchte auch nicht gesperrt werden etc, deshalb bin ich jetzt unschlüssig was ich machen soll. Zahlen und gut is??

    Zu meinem Fall:

    Ich habe das angegebene Ticket für das Hoffenheim - Pokslspiel bei Ebay nur angeboten, aber nicht verkauft. Das Ticket wurde nur ca 3 stunden angeboten und dann habe ich es selber wieder rausgenommen, da wir kurzfristig doch einen Mitfahrer bekommen haben. Zu der Zeit war noch kein Gebot auf das Ticket und es galt noch der Startpreis von 1,00 €.

    2. Ich hatte leider keinen Sofort-Kauf angeboten.

    3.Ich habe ein Bvb Logo genommen welches ich im Internet gefunden hatte als Artikelbild (auf den Fotos zu sehen)

    4. Ich hatte in der Auktion nicht auf die offiziellen Ticketbedingungen hingewiesen.

    5. 3 Tage nachdem ich das Ticket bei Ebay rausgenommen habe, kam die Mail von Ebay mit der Markenrechtsverletzung. Zu der Zeit wurde das Ticket ja schon lange nicht mehr angeboten.


    Ich hoffe das sie mir eine Einschätzung zu der geschilderten Lage geben können bzw eine Empfehlung ob es überhaupt bei dem Streitwert (250€) Sinn macht dort anwaltlich tätig zu werden. Was soll ich machen?

    Wäre schön wenn ihr mir da einen "Matchplan" zu geben könntet..

    mfg Frank

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Hallo [USER=20352]@Wagi1979[/USER]
ich habe mal deinen Beitrag hierrein gepostet/verschoben.

Du brauchst keinen Anwalt. Du gibst die ModUE vom Krennz ab wegen dem Bild, schreibst noch einen netten dreizeiler aufdem Anschreiben wegen dem Ticket und gut ist.
Zahle bloß kein Geld an die!

Du wirst hauptsächlich wegen dem Logo abgemahnt, weil ansonsten sie gar nicht an deine Daten kommen würden.
Sofortkauf ist totaler quark von denen - die ATGB kann man zu jeder Zeit privat nennen, muss nicht öffentlich sichtbar sein.
Grundlage zum Ausschluß vom VVK gibt es gar keine, selbst wenn das Ticket zu einen erhöhten Preis verkauft worden wäre.

Ich selbst wurde auch kurzfristig gesperrt, war aber nicht von langer dauer.
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Was meinst du denn was ich dazu schreiben soll? Das ich das ticket gar nicht verkauft habe??
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Richtig, und dass ich ggf. eine ATGB-Kontrollkklage und eine negative Feststellungsklage loslasse, wenn ich gesperrt werde.
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Ich schließe mal ganz stark aus, dass sie dir mit einer Sperre drohen werden - Notfalls bekommst Du mein schreiben Wink
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http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
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Ok, werde es dann mal auf diese weise versuchen. Hoffentlich geht das gut.. ;-)
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Steht doch da er will nur seine, und keine andere nicht mit mir ich gebe eine Mod UE ab.
Lg
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Erfahrungsgemäss kommt, bis auf eine evtl. Sperre, zwar noch ein, zwei Bettelbriefe die ich ignorieren kann, aber ansonsten nichts.

Weder BH noch die DFL_Vereine sind an einer ATGB-Kontrollklage interessiert, weil dann ihr Kartenhaus, sprich ATGB/AGB, zusammenbrechen könnte, da sie m.W. gegen 807 BGB (793-797BGB) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstossen., zum einen Tickets kleine inhaberpapiere also Inhaberschuldverschreibungen sind und diese in jedem Falle, es sei denn der Karteninhaber wäre persönlich gesperrt, zur Teilnahme am auf das Ticket aufgedruckten Event berechtigen.(Ticketsperren verpflichten zum Schadenersatz hat BD und S04 schmerzlich erfahren müssen) Nach WpHG sind Tickets eine Handelsware, die frei handelbar ist. Ausserdem gibt es in Deutschland ein allgemeines Preisbindungsverbot (Ausser für Tabakwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Pharmazeutische Erzeugnisse, hier regeln spezielle Gesetze die Preisbindung) so dass die 10% / 15% Klausel höchstwahrscheinlich einer Überprüfung durch ein höheres Gericht nicht standhält.

Daher mein Vorschlag / Bitte, nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern sich wehren und BH alt aussehen lassen. Big Grin

Die wollen 250€ ?

Können sie haben, in Form einer ATGB-Kontrollklage.
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Kann ich das so schreiben ??

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BECKER HAUMANN PartG

Rechtsanwälte

Kaiserstr. 21-23

44135 Dortmund






Ihr Schreiben vom 14.04.2015 BVB ./. meine daten (-----------)




Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Haumann,



als Anlage zu diesem Schreiben habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung angehängt.



Als Hinweis muss ich noch hinzufügen, das ich das Ticket (als privater Verkäufer angemeldet) bei der Plattform „Ebay“ nicht einmal verkauft habe. Habe es nach ca. 3 Stunden selber wieder entfernt, da ich doch noch einen Mitfahrer erreicht habe, der mit uns zu dem Spiel gefahren ist. Zu der Zeit war noch kein Gebot auf die Karte uns lag noch beim Ursprungspreis von 1€. Die ATGB müssen nicht öffentlich sichtbar sein, die kann man privat nennen.



Falls sie die Unterlassungserklärung nicht so anerkennen, sehe ich mich gezwungen selber auch weitere Schritte einzuleiten (ATGB-Kontrollklage, negative Feststellungsklage).




Mit freundlichem Gruss


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Als Anlage sende ich dann noch die Modifizierte Unterlassungerklärung von krennz mit.

Alles Richtig?? Oder wie würdet ihr das formulieren??
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Ist so ok, nur das die modUe nicht von mir ist sondern vom RA Wachs aus dem Verein gegen den Abmahnwahn. Würde icdh auch so formulieren. Wink
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