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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Da ich als Fan einiges investiere in Karten, Fanreisen usw will ich beim Kartenverkauf sicher keinen Verlust machen, zumal ich schon mal auf Karten hängengeblieben bin, was Totalverlust bedeutet ... Jeder, der ne Karte auf einer Internetplattform verkauft, möchte doch idealerweise keinen Verlust machen und wenn etwas bei hängenbleibt, freut man sich. Die Frage ist ja nicht blöd wie ich finde @Kartenverkauf ...
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[USER=20295]@Torrero[/USER] ok das Kind ist im Brunnen gefallen ich würde das auch so den Anwalt Schreiben Vil Veringert er dann die Kosten.
Aber dann immer lieb und Sachlich bleiben und ihn das aus deiner sicht erzählen aber sonnst können wir dir hier nicht helfen.
Lg
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Ja scheinbar habe ich unüberlegt gehandelt und muss nun die Folgen tragen ... Das wird mir eine Lehre sein ... Danke trotzdem!
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Versuche es einfach....
Lg
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Ich habe auch Post von Becker & Haumann erhalten. Die verlangen 1000€. Werfen mir in der Abmahnung vor, dass ich 2 Tickets zu einem höheren Preis verkauft habe und listen noch weitere Tickets auf, die nicht abgemahnt werden. Selbst welche die ich einige mal nicht verkauft hatte und wieder eingestellt hatte. Es sind seit 2013 15 Tickets, Ich hatte seit 2013, wenn immer nur mal 1-2 Tickets privat zu einem Spiel verkauft. Aktuell 9, da ich Ausnahmsweise mal mit Freunden zum Spiel wollte, aber eine Geburtstagsfeier ist dazwischen gekommen. Klar, die werfen einen direkt eine Gewinnabsicht vor. Aber so was kommt privat nun mal zusammen, wenn man öfters ins Stadion geht. Ein Anwalt sieht nur 2 Varianten. Entweder die geforderten 1000€ reduzieren oder alles abstreiten. Bei alles abstreiten kommt aller vorraussicht nur sehr unwahrscheinlich aus seiner Erfahrung eine Gerichtsverhandlung, aber es kommt zum Vereinsausschluss und Stadionverbot. Die Vereine wollen scheinbar eine Drohkulisse aufbauen. Haben hier welche ähnliche Erfahrungen gemacht? Ein Stadionverbot gilt in dem Fall aber nicht für alle Stadien oder?
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was wird Dir denn konkret vorgeworfen?
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Gegenstand meiner Abmahnung ist der Vorwurf, dass 2 Tickets von Hannover96 in der Saison 2014/2015 im Rahmen einer Auktion über meinen ebay Account eingestellt und dadurch aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen der Mandantin verletzt wurden. Das ist der Vorwurf. Ansonsten viel Hintergrund palaber zum Thema faire Preise, Schwarzmarkt usw. Also konkret mahnen die mich für eine Auktion ab. Wie gesagt, ein Anwalt hatte mir die beiden Varianten genannt.
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Dann schreibe ich 96 an, nenne meine Gründe für den Verkauf und verweise auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 das jedem Ticketinhaber erlaubt sein Ticket im Verhinderungsfall frei zu verkaufen. Ausserdem schreibe ich, dass sie gegen §807 BGB verstossen, da ein Ticket ein kleines Inhaberpapier/ eine Inhaberschuldverschreibung ist und damit nach dem Wertpapier-Handels-Gesetz (WpHG) eine frei handelbare Ware wie ein Pfund Kaffe oder ein paar Bananen darstellt. Bei weiteren -Sanktionen verstossen sie ggf. auch noch gegen § 307 BGB.

Dementsprechend sind einige Klauseln in ihren AGB/ATGB höchstwahrscheinlich für echte Privatverkäufer unwirksam und sie könnten sich Schadenersatzpflichtig machen.

Lies mal das hier
https://rechti.de/thread/abmahnungen-fue...dere.7779/

Oder dass
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publik...oebius.pdf
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[USER=20295]@Torrero[/USER] Kann ich genau so machen, wie oben.
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[USER=20297]@Spirido[/USER] Hallo
es sieht bei dir auch so aus ob du öfters Karten mit Gewinn Verkaufst und das wollen die Vereine ja Verhindern.
Bei dir Aktuell 9 ?
Da muss sich jeder selbst fragen ist das normal ,klar Verstehen wir hier auch wenn mann bei der Hotline durch kommt nicht nur 2 karten für sich kauft dann bestellt man 4 und da fängt es an 2 zum Weiterverkauf wenn es einmal geht gehts auch das 2 mal usw.....
aber da siehst du das die ein Auge auf dich hatten.
Karten darf ich Verkaufen wenn ich aus Pers. gründern Verhindert bin ....
Lg
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Ja, waren immer 2 für ein Spiel, wo ich mal nicht konnte. Das waren 9, weil ich mit Freunden hin wollte. Einmalig war das und privat. So habe ich das auch dem Anwalt erklärt. Aber der meinte, dass Gerichtlich wohl nix kommt, wenn man es abstreitet, aber das dann Stadionverbot droht, weil 96 sich verletzt sieht. So ist das aus seinen Erfahrungen. Ganz schön heftig dann direkt wie ein Hooligan eingestuft zu werden. Na ja, und in der Abmahnung werden nur 2 Tickets abgemahnt. 1 Auktion. Um die anderen 7 Karten geht es gar nicht.
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Becker und Haumann ist übrigens recht frisch für 96 tätig, wie ich von meinem Anwalt erfahren habe.
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Dann würde ich das so machen wie Krennz das Schreibt

Dann schreibe ich 96 an, nenne meine Gründe für den Verkauf und verweise auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 das jedem Ticketinhaber erlaubt sein Ticket im Verhinderungsfall frei zu verkaufen. Ausserdem schreibe ich, dass sie gegen §807 BGB verstossen, da ein Ticket ein kleines Inhaberpapier/ eine Inhaberschuldverschreibung ist und damit nach dem Wertpapier-Handels-Gesetz (WpHG) eine frei handelbare Ware wie ein Pfund Kaffe oder ein paar Bananen darstellt. Bei weiteren -Sanktionen verstossen sie ggf. auch noch gegen § 307 BGB.

Dementsprechend sind einige Klauseln in ihren AGB/ATGB höchstwahrscheinlich für echte Privatverkäufer unwirksam und sie könnten sich Schadenersatzpflichtig machen.

Lies mal das hier
https://rechti.de/thread/abmahnungen-fue...dere.7779/

Oder dass
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publikationen/Bundesligakarten-Aufsatz-RalfMoebius.pdf


ich bekomme kein Stadion Verbot kann höchstens keine Tickets mehr bestellen (1 Jahr ) muss aber nicht sein..
ich schreibe dem Anwalt w.o. und warte erst mal ab.
Lg
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Na ja, das würde der Anwalt dann wohl Becker und Haumann schreiben. Ist denke ich das beste, weil wer weiß, was noch für Schriftwechsel erforderlich ist. Der ist ja vom Fach. Oder meint ihr man soll das selber erst mal so als Schreiben an Becker und Haumann antworten?
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Danke für den Tipp
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Mache ich so und gehe nicht auf die Strafzahlung ein. BH weiss, dass sie keine Chance vor Gericht haben.

BD hat einmal ein Ticket gesperrt, der Käufer hat sich gewehrt und vor Gericht Schadenersatz zugesprochen bekommen. http://Amtsgericht Dortmund, Az.: 421 C 7921/14
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Spirido: wir sitzen im selben Boot, lass uns austauschen, die Ergebnisse werden wir hier dann weitergeben denn scheinbar ist bh in Hannover angekommen und wir werden nicht die letzten sein ...
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So ist es. Und wie ich sehe werden mir die Bildrechte in der Abmahnung auch vorgeworfen. Ja, hatte glaube ich ein Stadionbild verwendet. Oh man. Also Text von Krennz oben verwenden. Gründe private Verwendung, aber man ist verhindert, Muss das noch mit ner Einladung zu einer Feier, Attest etc. belegt werden? also genaue Angabe, wie Geburtstagsfeier etc. Frage mich, geht denen das überhaupt etwas an, was ich an Tag X mache? Ich bin einfach verhindert reicht doch oder? Die anderen 9 Tickets werden ja nicht abgemahnt. Sonst würde ich Verwendung mit Freunden schreiben, aber es ist etwas privates dazwischen gekommen. Und dann Unterlassungserklärung wegen Bildrechte denen schicken. Meint ihr da würde man erst mal ohne Anwalt nix falsch machen? Gibt es noch Strafe wegen der Bildrechte im nachhinein?
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modUE nur für die Bildrechte,mit Beischreiben warum man die Tickets verkaufen musste Belege brauche ich nicht.
Lg
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sehze ich auch so.
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Kommt dann wegen den Bildrechten noch Nachträglich eine Strafzahlung? Mit der Unterlassung gibt man ja quasi zu, dass man einen Fehler gemacht hatte.
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Deshalb muss ich eine modifzierte Unterlassungserklärung nach RA Wachs abgeben.
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ist die hier im Forum?
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schau mal bei Krennz in der Signatur ?
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Guck dochj aeinfach mal unter meine Beiträge und klicvke mal auf http://Modifizierte Unterlassungserklärung
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gefunden. Muss das drunter stehen? :
/Diese modUE verpflichtet nicht zur Zahlung von irgendwelchen Kosten. Die muss, wenn, der Fordernde ggf. einklagen/ Also kann dann der Fordernde doch klagen, wenn ich nach RA Wachs unterzeichne?
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Nein das habe ich nur zur erläuterung geschrieben.
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okay, danke
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und sagt mal, das Schreiben kam bei mir ohne Einschreiben. Ist das noch nach Nachweislich, dass die überhaupt was verschickt haben bei B&H?
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ja soweit dürfen die das
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