Dann ist füpr mich eine negative Feststellungsklage das non plus ultra.
Immer feste druf. BH ist für mich inzwischen nur noch ne Lachnummer
Beste Freunde vom BVB Präses, Spielfreunde vom Vorstand. etc. Da besordt der Eine dem Anderen ein Geschäft und alle verdien en daran.
Abzocke ohne Ende, obwohl sie wissen, dass der private Verkauf aus einer Notlage heraus Höchstrichterlich erlaubt wurde
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Wenn ich ehrlich bin weiß ich überhapt nicht wie ich da vorgehen müsste mit so ner negativen Feststellungsklage. Einen Awalt hab ich jetzt auch nicht an der Hand.
Ist das notwendig oder reicht es wenn ich die Abmahnung zurückweise? Als ich das Forum überflogen habe, hab ich etwas von einer mod. UE ? gelesen? Kommt sowas vielleicht auch in Frage? Hab leider überhaupt keine Ahnung auf diesem Gebiet.
Es reicht grundsätzlich aus, wenn ich die Abmahnung zurückweise. Ich habe die Tickets ja nicht über viagogo verkauft und wurde demnach abgemahnt obwohl ich die Tickets nicht über viagogo verkauft habe. Eine modUE brauche ich nicht, das ist alles nur relevant, wenn ich wirklich der richtige Adressat der Abmahnung bin. Möchtest du denn, dass ein Rechtsanwalt die Abmahnung zurückweist und BH auf den Kosten sitzen bleibt?
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Die Abmahnung ist aus meiner Sicht nicht rechtsgültig. Es fehlt eine genaue Angabe um welche Partie es sich handelt und ein Nachweis wie zB eine Transaktionsnummer. Auch sind die Kosten nicht transparent aufgeführt, ebenfalls fehlt eine Erläuterung was die UE genau erklärt und welche folgen sie hat.
Daher ab zum Anwalt, der weist sie mit geeigneten Mitteln zurück.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Vor allem möchte ich auf jeden Fall selbst nichts zahlen müssen. Und am liebsten natürlich nichts mehr von den werten Herren hören! 
Ich werd mich aber mal beraten lassen.
Inzwischen gilt eine Gesetzesänderung wonach eine Abmahnung etliche Angaben enthalten muss wie z.B. der Gerschädigte, die Kosten in € und Cent und dass die Kosten in der ersten Abmahnung nicht mehr als 155€ betragen darf, allerdings aufgeschlüsselt nach Anwaltskosten und Schadenersatz
@[USER=20244]Jason1984[/USER] lies Dich mal hier ein, da gibt es viele Anregungen um Dein Problem zu lösem
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Hallo,
die Abmahnung hat mich jetzt auch erreicht! Kam per Mail und soll aber auch per Post nochmal versendet werden.
In der steht unter anderem folgendes drin:
"Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die ATGB unserer Mandantin und durch die unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos, Eintrittskarten von Borussia Dortmund über blabla angeboten und veräußert haben [...]"
"Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos"
(Wieso steht nich genau hier 15% über des ersteigerten Werts sondern erst wieder in irgendwelchen allgemeinen Unterpunkten?)
Ich soll jetzt erstes eine UE unterzeichnen und zurückschreiben, wobei sie hier jetzt darauf hinweisen, falls ich eine abgeänderte UE abgebe, dass diese zurückgewiesen werden kann.
Zweitens 250€ als Kostenerstattungsanspruch überweisen.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, schicke ich denen jetzt erst mal nur eine modUE (so ungefähr wie ihr sie hier in den Signaturen anbietet?) zurück mit einem Schreiben, dass ich an dem Tag arbeiten muss und deswegen nicht ins Stadion kann, vor allem, weil ich ca. 4 Stunden vom Stadion entfernt wohne.
Richtig? Oder muss ich das Geld doch überweisen? Verzweifele an der ganzen Sache..
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@[USER=20240]v17t[/USER]
Deine beschriebene Vorgehensweise würde ich persönlich auch so machen. Ich sende die modUE aus den Signaturen, lege ein Begleitschreiben mit einer kurzen Erklärung bei und zahle kein Geld, denn dies käme einem Schuldanerkenntnis gleich. Ich erwarte dann die Rückweisung der modUE und sehe dies als Bestätigung über den Eingang an, anschließend halte ich die Füße still.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Das mit der ATGB (AGB) ist Quatsch.
Ich habe nirgendwo einen Hinweis gefunden, dass ein Privatman als Erstkäufer einer Ware die AGB des Herstellers wirksam mit einem Dritten vereinbaren kann.
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beerlage, post: 21620, member: 20242 schrieb:Hallo zusammen,
ersteinmal möchte ich vorab sagen, dass ich froh bin, dieses tolle Forum gefunden zu haben.
Mich hat es nämlich auch erwischt, allerdings recht kurios:
Ich habe (als Vereinsmitglied) Tickets von BD gekauft und diese dann verschenkt (zum Geburtstag eines Freundes).
Dieser konnte dann aus zeitlichen Gründen nicht (genau wie ich auch) und hat diese Tickets meiner Frau zurückgegeben.
Meine Frau hat dann die Tickets bei Ibäh eingestellt, weil ich länger beruflich unterwegs war.
Der Käufer hat dann diese Tickets weiter verkauft an "Unbekannt".
Der "Unbekannt" hat diese Tickets dann wieder bei Ibäh eingestellt - schön mit Foto der Tickets und dem 10-fachen Preis.
Nun bekomme ich Post von BH mit dem üblichen blabla und UE
Was mich am meisten stört: ICH kann nix dafür, ICH habe die Auktion nicht gemacht, aber ICH werde bei BD gesperrt, habe Nachteile und mich kostet der ganze Mist ZEIT und GELD (z.B. für den Anwalt)
Am liebsten würde ich BH verklagen auf Schadenersatz.....
Aber zurück zum Thema:
UE habe ich nicht unterzeichnet, mein Anwalt hat BH geschrieben, dass ich das nicht bin in der besagten Auktion und um Aufhebung der Sperre gebeten.
Hab ich was vergessen? Muss ich noch auf etwas achten?
Danke und viele Grüße
Markus
Habe nun Antwort von BH erhalten.
Sie möchten eine einvernehmliche Lösung finden und mein RA soll sich telefonisch bei denen melden. Es würden dadurch "natürlich keine weiteren Kosten entstehen".
Ich lach mich tot......
Die negative Feststellungsklage wird mein RA denen als Antwort schicken - mal sehen was dann passiert.... :-)
Grüße
Markus
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@[USER=20242]beerlage[/USER] Großes Kino und in meinen Augen genau der richtige Weg!
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Hallo ich bin neu hier also entschuldigt bitte wenn ich erneut frage bin nur gerade etwas geschockt.
Gerade habe ich eine Abmahnung bekommen von Becker und Haumann da ich Tickets von BD bei ibähi verkauft habe.
Die Rechtsverletzungen sind folgende:
Die AtGB wurde nicht abgebildet
Die Auktion wurde nicht als Sofort Kauf beendet
Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
Dazu muss ich sagen das meine Tickets bei 122,80 Original lagen und ich habe sie letztendlich mit einem Preis von 141 Euro+ 5 Euro Versand verkauft habe. Dies liegt eigentlich unter 15%?
Wie muss ich jetzt darauf reagieren? Bin ziemlich ratlos!
Konnte aus beruflichen Gründen nicht zu diesem Spiel.
Danke im Voraus!
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@[USER=20247]LennartGra[/USER]
Habe deinen Post mal in dieses Thema verschoben
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ok danke @idb
Wusste nicht genau wohin und weiß momentan einfach nicht weiter! Hoffe ihr könnt mir helfen!
Und dazu muss ich noch eins sagen ich habe die Tickets wiederbekommen. Der Käufer konnte ebenfalls nicht und ich habe die Tickets nun wieder. Das ganze wurde bar ausgeglichen! Ich habe mir nun frei genommen und gehe zu diesem Spiel! Alles etwas kompliziert!
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Lies mal die letzten Seiten durch, da findest du einige deiner Fälle.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich verstehe das alles nicht..  was würdet ihr denn jetzt an meiner Stelle machen? Also ich habe aus den Texten entnehmen können, dass ich aufkeinen fall unterschreiben soll und auch nicht zahlen soll, aber was könnt ihr mir raten um sauber aus der ganzen Sache zu kommen. Die fordern 250€ von mir!
Wenn ich im Mitgliederbereich von BD nicht reinkomme wende ich mich an einen RA. tickets behalte ich als Beweis und verklage BH über eine Negative Festellungsklage auf Schadenersatz.
Nach den einschlägigen Gestzen dürfen Inhaberschuldverschreibungen, also Kleine Inhaberpapiere
(Inhaberschuldverschrebungen) nicht gesperrt werden, da sich der Veranstalter gegenüber dem Karteninhaber verpflichtet ihn an der Veranstaltung teilnmehmen zu lassen. Dabei spielt der Erwerb der Karten keine Role, denn nach § 307 ff 803 und 793 bis 797 BGB verpflichtet sich der Ausgeber von Karten dem Inhaber den Zugang zu den genannten Events (Fussballspiele, Theaterveranstaltungen, Konzerte etc) den freien ZUgang zu den Veranstaltungen zu gewähren. Wenn nicht. machen sich die Veranstalter Schadenersatzpflichtig. Wir haben hier schon einige entsprechende Urteile gegen BVB und S04
Und BH ist mehr als Lernresitent.
Ich bin 64 und lerne immer noch dazu.
so habe ich inzwischen herausgefunden, dass die Weiterverpflichtung der Käufer über einen Privatkäufer für die ATGB (AGB) eines Erstanbieters nach meinen Ermittlungen nicht möglich ist. Dementsprechend ist die Abmahnung von
BH rechtsungültig, da er in der Abmahnung ungültige Forderungen stellt.
Ebenso ist die 15% Klausel unwirksam, da der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 schon sagte, dass das Angebot die Nachfrage regelt
Ich bin bald soweit eine Normenkontrollklage beim BGH einzureichen, mir fehlen da nur noch etwa 2 - 3 Tsd Euronen um die Ra zu bezahlen. Es geht ja nicht nur um BD, es geht um die ganze DFL. Alle verwenden den Passus mit den 15% und immer mehr Vereine mahnen ab.
Meine Forderung an alle DFL-Vereine. Schafft die Möglichkeit, dass Privatkäufer ihre Tickets im Verhinderungsfall gegen volle Kostenerstattung zurückgeben können. dann erledigt sich der Grauverkauf von selber.
Solange ich auf den Kosten für ein nicht genutztes Ticket sitzenbleibe greift das BGH-Urteil. Das sage ich den DFL-Vereinen als gelernter Kaufmann.
Ich darf als Privatkäufer lt. BGH-Urteil, mangels Rückgabemöglichkeit, die Tickets überall verkaufen wo ich will.Also auch bei ibäh, Viagogo und Co.
Und nun BH, lade ich Euch ein Euch hier zu äussern.
solltet Ihr da nicht tun und meine Thesen widerlegen, seit Ihr ab sofort voll im Unrecht.
zu Unterhaltung verschoben
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Hallo zusammen,
mich hat es jetzt leider auch erwischt. Habe Post von BH bekommen wegen dem Verkauf von 2 Tickets über Ibäh in einer Auktion (nicht Festpreis).
Diese Rechtsverletzungen führren sie auf:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 15% ist unzulässig
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans
Sie wollen die UE und 250 €
Was mache ich nun am besten?
1) modUE abschicken und nicht zahlen?
oder
2) UE abschicken und zahlen und dann Ruhe haben?
1000 Dank schon mal für Tips!
Alex
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Laufvogel, post: 21666, member: 20250 schrieb:Hallo zusammen,
mich hat es jetzt leider auch erwischt. Habe Post von BH bekommen wegen dem Verkauf von 2 Tickets über Ibäh in einer Auktion (nicht Festpreis).
Diese Rechtsverletzungen führren sie auf:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 15% ist unzulässig
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans
Sie wollen die UE und 250 €
Was mache ich nun am besten?
1) modUE abschicken und nicht zahlen? Genau.
Laufvogel, post: 21666, member: 20250 schrieb:oder
2) UE abschicken und zahlen und dann Ruhe haben?
Alex
Das mache ich keinesfalls.
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Okay, danke!
Aber die ATGB, die man wohl beim Ticketkauf akzeptiert sagen schon aus: "Es ist insbesondere untersagt Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave) zum Kauf anzubieten".
Damit hat man ja wohl schon gegen die ATGB verstoßen?
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Das stimmt, aber bei einem Privatverkäufer der aus einer persönlichen Notlage handelt, greifen diese nicht, da diese Klausel mich zu sehr einschränkt. Ich darf mein Ticket verkaufen, wie ich es will. Der Markt macht die Preise.
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Muss ich dann der modUE noch ein Schreiben beilegen, das die Notlage erklärt? Bzw. darauf hinweisen?
Würde ich machen. Denn erst die Notlage in der ich gehandelt habe satellt mich unter den Schutz des BGH.-Urteils I ZR 74/06 gegen das BH wie Don Quichote ankämpft.
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Hallo,
ist echt ein tolles Forum. Habe heute eine Abmahnung bekommen und bin nach dem Lesen nun deutlich entspannter.
Bei mir ist der Fall ähnlich, nur habe ich echt Pech gehabt...(wobei auch selbst Schuld zum Teil)
Ich habe die Tickets verkauft mit Sofortkauf, da ich nicht konnte. Der Typ, der die gekauft hat, hat diese dann komplett photographiert mit Barcode abgebildet nochmal verkauft. Nun habe ich eine Abmahnung bekommen, aber nicht für meinen Verkauf.
Nun kommen die Anschuldigungen
- Verstoß gegen ATGB
- Verkauf über 15%
Ist es somit "einfach" für mich, das zurückzuweisen, da es sich um den falschen Account handelt?
Und muss ich in die modifzierte UE (aus den Signaturen) die mir vorgeworfenen Punkte aufnehmen?
Ist ein Anwalt pflicht, oder kann ich die einfach absenden und auf einen Anwalt verzichten?
Ich danke vielmals für die Mühen!
@[USER=20251]gerpoe[/USER]
Ich schreibe BH an, dass ich die Karten regelgerecht an eine Dritten verkauft habe und der die Karten dann über ibäh verkauft hat. Somit bin ich raus aus der Chose.Name und Kennung brauche ich nicht weiterzugeben.
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@[USER=16]Krennz[/USER]
dann auch keine UE senden?
Danke im Voraus!
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gerpoe, post: 21674, member: 20251 schrieb:@[USER=16]Krennz[/USER]
dann auch keine UE senden?
Danke im Voraus! Nein auf gar keinen Fall.
Ich würde sogar soweit gehen und eine negative Feststellungsklage auf den Weg bringen. Ich habe damit keine Kosten und die Sache ist aus der Welt.
Wenn du es selbst lösen willst, könnte das durchaus schwierig werden. BH wird mich zum Telefonat bitten, dem ich natürlich NICHT nachkomme. Dann folgt Bettelbrief auf Bettelbrief. Eventuell wird eine Vereinsmitgliedschaft gesperrt o.ä.
Daher fahre ich mit der Klage durchaus entspannter.
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