@[USER=20169]quonamic[/USER] Schade, dass BH mit seiner Quengelei eine weitere Person dazu bewegen konnte, Geld für etwas zu zahlen, was nicht bestraft werden darf. Zudem hast du nicht mal die Sicherheit, dass du nun Ruhe hast. Unterschreibe ich die UE von BH kann er jederzeit nach Lust und Laune wieder an mich herantreten. Du bist lebenslang an das Schuldeingeständnis gebunden. Ich kann hier nur Tipps geben, die Entscheidung muss dann letztendlich jeder für sich ausmachen und auch die eventuellen Konsequenzen tragen.
Um es noch krasser zu formulieren: BH hat mich genötigt und betrogen. Ich unterschreibe etwas, was ich eigentlich nicht muss und will und ich zahle Geld für etwas was nicht bestraft werden kann und zwar einzig aus dem Grund, dass ich dann vermeintlich Ruhe bekomme.
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Wer sich trotz aller Artikel und Kommentare über BH über etwas einigen will was gar nicht verboten war, da kann man dann eigentlich nicht mehr helfen. Man kann nur nochmals sagen das es definitiv nicht der letzte Schrieb der Herrschaften sein wird. Gebe ich einmal die UE ab, werden weitere Zahlungsaufforderungen und Ansprüche kommen. Irgendwann im Leben holt einen die UE ein, dann wird es sauteuer.
Wie geschrieben: Wer nicht hören will, muss fühlen. Selber Schuld.
Ruhe hast du übrigens vor denen nicht, ist dir hoffentlich klar.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Hallo zusammen,
ich bin eine ausländische Studentin und neu in Deutschland. Bitte verzeihen Sie mein gar nicht optimales Deutsch  Ich danke Ihnen zuerst für alle Infos hier. Sie helfen mir viel! Und jetzt mein Problem:
Meine Freunde und ich mochten das Spiel BVB gegen Stuttgart gucken und ich habe 4 Karten direkt beim online shop gekauft. Dann hatte zwei von uns keine Zeit nach dem Stadion zu fahren, deshalb sind wir nicht gegangen und ich habe alle 4 Karten bei ibäh zum niedrigeren Preis verkauft. Dann habe ich per Post Abmahnung erhalten. Mir wurde vorgeworfen:
-die ATGB
-unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des SIGNAL IDUNA PARKS (das Bild habe ich selbst gemacht)
Und da ich hier gelesen habe, schickte ich eine modUE zurück zusammen mit einer Erklärung, dass ich wegen persönlichen Gründen die Tickets verkaufen musste. Heute habe ich eine weitere Post bekommen und meine modUE wird nicht akzeptiert.(Der Brief ist standard wie andere im Forum.) Ich habe die ganze Sache überprüft und finde, dass meine modUE so formuliert wurde:
.............
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt -
dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des SIGNAL IDUNA PARKS ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.
..............
Er erscheint mir etwas falsch zu sein, mit offensichtlichen grammatischen Fehler, oder? Lol
Also meine Fragen:
1. Ist der Fehler schlimm? Macht er meine modUE ungültig?
2. Gibt es bei meinem Fall noch andere Fehler bis jetzt?
3. Was soll ich jetzt am besten tun? Oder gar nichts?
Danke im voraus!
Gruß Yatti
Hallo @[USER=20217]Yatti[/USER] !
1. Meines Erachtens habe ich mich völlig richtig verhalten und die modUE korrekt abgeändert. Auch wenn der Passus der Unterlassung grammatikalisch nicht exakt richtig ist, ist deutlich zu erkennen, was ich in Zukunft unterlassen möchte. BH muss meine modUE so akzeptieren und sie ist in der Form auch nicht ungültig (vorausgesetzt, ich habe die Unterlassungsgläubigerin korrekt eingetragen und auch sonst alle persönlichen Daten korrekt abgeändert).
2. Ich habe bislang keine Fehler gemacht. Ich durfte meine Ticket verkaufen, da der Grund aus einer persönlichen Verhinderung hervorging. Die Tickets habe ich ja zudem auch nicht überteuert angeboten.
3. Ich mache nun nichts mehr. Sofern BH keine neuen Unterlassungen von mir fordert, loche ich die Schreiben und hefte sie in meine Mappe als Andenken ab. Ich lasse mich nicht dazu nötigen einen anderen Weg einzuschlagen, als den, den ich bislang gegangen bin.
Aus der modUE geht klar hervor, dass ich keine Bilder mehr verwenden werde. Alles weitere ist unuinteressant.
Übrigens, das Deutsch ist doch gut verständlich.
Und, die Tickets durfte ich lt der BD-ATGB zu einem Preis bis 15% über dem Nennwert verkaufen, insoweit habe ich keinen Fehler gemacht. Ich frage mich ausserdem, ob mit mir die ATGB beim Kauf über die Heisselinie rechtsgültig vereinbart wurden?
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Danke für die schnellen Antworten! Jetzt kann ich mich beruhigen und warte, ob noch was kommt
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Hallo zusammen,
auch ich bin nun Mitglied in dem exklusiven Club der abgemahnten.
Ich habe ein Ticket für das Spiel BD-Gala als Mitglied erworben. Da ich allerdings verhindert bin, hat meine Freundin das Ticket in einem bekannten Auktionshaus versteigert.
Vorgeworfen wird mir:
- ATGB nicht abgebildet
- nicht als "Sofort-Kauf" eingestellt
- Verkaufspreis mehr als 15% über Originalpreis
Vorschlag seitens BH ist, dass ich 450€ überweise und die UE unterschrieben zurücksende.
Ich bin im Internet auf einen spezialisierten Anwalt gestoßen, der mir zu einer modifizierten UE (er würde diese für mich formulieren; Kostenpunkt ca 150€) und einen angepassten Betrag i.H.v ca. 150-200€ rät, damit die Sache vom Tisch ist.
Kurios ist auch, dass in der Abmahnung ein weiterer - mir und meiner Freundin völlig fremder Account- aufgeführt ist, der lediglich die gleiche Buchstabenfolge im Mitgliedsnamen aufweist.
Meine einzige Sorge ist, dass mir ein Stadionverbot ausgesprochen wird - dies käme einem Weltuntergang gleich.
Daher bin ich ziemlich verunsichert und weiß nicht so richtig, was zu tun ist.
Über Hilfe bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Tobias
@Tobias
Komm mal in den geschützen Bereich über Postfach, lade Dich da zur Diskussion mit Aikon, ldB und mir ein
@[USER=20218]Tobi1508[/USER] Deine größte Sorge kann ich dir wohl nehmen und zitiere da mal meinen "Kollegen" @[USER=19842]ldb[/USER] aus einem der vorherigeren Threads:
"Ein Stadionverbot (bundesweit) darf in Deutschland "nicht einfach so" ausgesprochen werden, dazu muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sein (das ist Strafrecht, Abmahnungen sind immer Zivilrecht). BD hätte höchstens die Möglichkeit dir ein Hausverbot (aber eben nur für Dortmund) zu erteilen, zu so etwas ist hier aber kein einziger Fall bekannt.
Warum erledigst du du die Angelegenheit nicht selbst und sparst dir damit das Geld?
Tobi1508, post: 21430, member: 20218 schrieb:Kurios ist auch, dass in der Abmahnung ein weiterer - mir und meiner Freundin völlig fremder Account- aufgeführt ist, der lediglich die gleiche Buchstabenfolge im Mitgliedsnamen aufweist.
Da ist die Suchsoftware von BH wohl überfordert gewesen. Ist einfach ärgerlich für BH, wenn man die Massenabmahnungen soweit automatisieren muss, dass sich die Fehler in letzter Zeit massiv häufen. Da dies alles Indizien dafür sind, dass keine zielgerichtete Abmahnpraxis mehr praktiziert wird, wird BH die Fehlerhäufigkeit wohl in Zukunft Schwierigkeiten bereiten. BH kann auf keinen Fall mehr behaupten, dass gezielt ibäh-accounts gesucht werden, die ein auffälliges Profil haben, also mit einer Vielzahl von Verkäufen von Fußball-Tickets bestückt sind.
@[USER=20127]Aikon[/USER] wir reden im Postfach weiter.
BH bitte keine Munition liefern.
@[USER=16]Krennz[/USER] BH und alle anderen hier sollen es ja lesen, dass hier nicht gezielt etwas abgemahnt wird, sondern eine Massenabfertigung stattfindet, die viele Unschuldige trifft. Das kann nicht im Sinne des Rechteinhabers liegen.
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Hallo,
Was muss ich machen?
BuH hat zum zweitem mal geschrieben (Jetzt 2 Seiten). Ich soll keine schrieben aus Internet-Foren verwenden und sollte ihn anrufen. ModUE können man nicht so akzeptieren. Und im Brief steht:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalles. Sofern Sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir selbstverständlich gerne vor Abgabe der Unterlassungserklärung zu einer telefonischen Rücksprache von ..... Alternativ raten wir Ihnen zu einer Überprüfung durch einen Rechtsanwalt.
Zur Erhaltung einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend erforderlich, in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten .....
Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte UE mit der Bitte, diese bis spätestens xx.xx.xxxx an uns zurückzusenden. Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250 Euronen ausgeglichen wird.
Dem Eingang der Zahlung unter Angabe des Aktenzeichens auf eines der angegebenen Konten auf dem Briefbogen sehen wir bis zum 11.11. (kleiner Witz von mir) entgegen.
Für Rückfragen stehen wir auch gerne telefonisch zur Verfügung.
BH kann da behjaupten was sie wollen, sioe verstossen gegen etliche Gesetze.
Ich lege mich ins Bett und warte was da noch kommt. ModUe ist angekommen, da reicht erstmal.
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Danke Krennz und was meinen die anderen. Was ich machen sollte?
Ich verhalte mich entweder wie @[USER=16]Krennz[/USER] beschrieben hat oder ich drohe BH mit einer Anzeige wegen § 263 StGB Betrug und § 240 StGB Nötigung, denn folgender Absatz erfüllt m. E. beide Tatbestände:
"Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte UE mit der Bitte, diese bis spätestens xx.xx.xxxx an uns zurückzusenden. Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250 Euronen ausgeglichen wird."
Ich lege mich hin und harre der Dinge die da kommen.
Notfalls kann ich , wie @[USER=20127]Aikon[/USER] das beschreibt handeln. Nämlich mit § 240 StGb drohen.
Und, kommst Du damit beim Gericht durch verliert BH seine anwaltliche Zulassung.
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Kleines Update zur Seite 69.
Folgendes wurde mir vorgeworfen:
TWoy, post: 21084, member: 20194 schrieb:Mir wird folgendes Vorgeworfen:
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Jetzt fordern die von mir 250 EUR.
Meine abgegebene modUE:
TWoy, post: 21094, member: 20194 schrieb:Hiermit verpflichte ich,
Herr
.......
........
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Abbildungen des Vereinslogos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Und jetzt habe ich folgende Email erhalten:
Zitat:die von Ihnen am xx.2014 abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend ab, Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalles. Sofern Sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir selbstverständlich gerne vor Abgabe der Unterlassungserklärung zu einer telefonischen Rücksprache von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr und freitags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr zur Verfügung. Alternativ raten wir Ihnen zu einer Überprüfung durch einen Rechtsanwalt.
Zur Erhaltung einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend erforderlich, in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/ werden).
Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte UE mit der Bitte, diese bis spätestens xx.2014 an uns zurückzusenden.
Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von
250,00 EUR
ausgeglichen wird.
Dem Eingang der Zahlung unter Angabe des Aktenzeichens auf eines der angegebenen Konten auf dem Briefbogen sehen wir bis zum
xx.2014
entgegen. Für Rückfragen stehen wir auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Ich mache jetzt erstmal nichts. Den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung habe ich durch den dick markierten Satz in der modUE angegeben zu Unterlassen.
Ist das alles in Ordnung?
Und können die mir solch ein Schreiben einfach per Mail schicken? Muss sowas nicht per Post kommen, wenn es rechtgültig sein soll?
Danke
Beste Grüße
Stillhalten werde ich auf jeden Fall.
Vlt. verdienene sie ja nicht mehr so viel, dass sie sich noch ne Breifmarke leisten können
So, da haben wir den Grund für die Stille hier. BH (BD) hat mal ordentlich einen draufbekommen, es bleibt abzuwarten, wie nun weiter vorgegangen wird.
http://www.rechti.de/thread/weiterverkau...post-21467
"Zur Begründung wurde von BD die Sperrung des über ibäh erworbenen Tickets genannt."
"Auch dass das Ticket von BD zum Preis von 52,00 € ausgegeben und vom Kläger zu Kosten in einer Gesamthöhe von 94,50 € über ibäh von einem Dritten gekauft wurde, war unerheblich."
Das Gericht stellte auch fest, dass Fussballtickets kleine Inhaberpapiere sind. Dem Inhaber des Papiers schuldet der Verein die aufgedruckte Leistung. Kann also das Ticket (Inaberpapier) nicht so einfach sperren
Aus dem Aufsatz:
Zitat:Ein zulässiger Grund für die Einziehung der Eintrittskarte sowie für die Verweigerung des Zutritts zum Stadion war nicht gegeben. Auch dass das Ticket von Borussia Dortmund zum Preis von 52,00 € ausgegeben und vom Kläger zu Kosten in einer Gesamthöhe von 94,50 € über http://ebay von einem Dritten gekauft wurde, war unerheblich. Denn die http://Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA galten durch den Erstkauf eines Dritten nicht gegenüber dem Zweiterwerber und ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß wegen Verleitung zu fremdem Vertragsbruch war nicht ersichtlich.
Zudem kann Privatpersonen aufgrund eines Ticketaufdrucks nicht der Zugang zum Spiel untersagt werden, denn ein den Weiterverkauf und Erwerb sanktionierender Aufdruck ist keine Einwendung im Sinne von http://§ 796 BGB zu Gunsten des Verwenders. Der Ticketaufdruck bindet die Zweitkäufer auch mangels Kenntnisnahme vor Vertragsschluss nicht, wie das bisweilen per http://Abmahnung von Bundesligaclubs behauptet wird.
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Hallo,
ich habe nun auch Post bekommen. Jedoch wurden meinen verkauften Karten bei Ebay erneut eingestellt und auf dem Bild die Plätze nicht verdeckt.
Die Abmahnung und Forderung einer Zahlung von 250€ bezieht sich auf diese Auktion.
Was kann ich tun?
Hallo @[USER=20219]Sash87[/USER]
Was wird dir denn in der Abmahnung konkret vorgeworfen?
Um welche Karten handelt es sich? Dauerkarten? Tagestickets? Für welchen Verein mahnt BH dich ab?
Warum hast du sie verkauft?
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Es handelt sich um Tagestickets vom BVB. Es wird mir vorgeworfen die Karten überteuert im Ebay verkauft zu haben, unter Angabe einer Auktion die gar nicht von mir stammt. Wohl von dem, der sie mir abgekauft hat. Aber da die Karten auf dem Foto der Auktion nicht bedeckt waren konnte der BVB mich als ersten Käufer der Karten ermitteln und haben mich somit abgemahnt, da sie denken ich hätte diese Auktion eingestellt.
Hast du die Karten denn auch auf ibäh verkauft? Wenn ja warum?
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Ja , weil ich die Karten nicht wahrnehmen konnte.
Ok, wir hatten vor wenigen Wochen einen ähnlichen Fall.
An deiner Stelle würde ich BH nun kurz schreiben, dass ich die Tickets privat weitergegeben habe, weil ich an der Veranstaltung aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen konnte. Dies durfte ich gem. dem BGH-Urteil I ZR 74/06. Die Abmahnung betrachte ich jedoch als gegenstandslos, da ich mit dem betreffenden ibäh-account und der Auktion nichts zu tun habe. Ferner bestehe ich um unverzügliche Aufhebung der Sperre für meinen Mietglieds-Account bei BD. (Sofern dein account bei BD gesperrt wurde, was sehr wahrscheinlich ist)
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Nein die Mitgliedschaft wurde noch nicht gesperrt. Reicht da ein normales Schreiben oder muss es ein spezielles sein?
Ein ganz normaler Brief, hat man doch mal in der Schule gelernt
Dein Name, oben Datum, Anschrift der Kanzlei, Aktenzeichen als Betreff, der Text, Unterschrift.
Du kannst mir das fertige Schreiben auch in einer privaten Unterhaltung hochladen, dann schau ich kurz drüber und lösch es danach sofort wieder.
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