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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Ich glaube, dass das Gericht diese Verhandlung direkt in die Südkurve des Stadions verlegen kann, weil der Andrang so hoch ist, dass ein normaler Gerchtssaal die Zuhörer und Zeugen nicht fassen kann.
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Hehe Big GrinBig GrinBig Grin
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Krennz, post: 21376, member: 16 schrieb:@[USER=20180]Schnix[/USER] genau so wie Dein Vorschreiber, e4infach abwarten.

Wenn BH ein Gerichtsverfahren anstrengt bin ich gerne Bereit vor Gericht zu erscheinen.


@[USER=16]Krennz[/USER] wie habe ich das zu verstehen? Big Grin als Zeuge / Zuschauer oder bist du Anwalt (für den Fall kannst du dich als verpflichtet sehen Tongue) Habe zwar heute selbst noch eine Prüfung in Recht abgelegt aber kein Jura Studium und wenn möchte ich das der Laden hochgeht!
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Als Zeuge.
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Hallo,
ich habe bereits viele Seiten in diesem Forum gelesen, aber ich benötige bitte euren Rat ( Schreiben BH ).

Was ist passiert:

Ich verkaufte bei ibay 2 Karten für das Spiel, Dortmund gegen Gala. per Sofortkauf für 249,- Euro. ( es wurde keine Reihe, und kein Sitzplatz genannt )
Leider nahm ich ein Foto für die Auktion, wo das BVB Logo zu sehen war.
Einige Stunden nach dem Verkauf ( Sofortkauf ), erhielt ich eine Nachricht von ibay, dass ich die ibay Grundsätze nicht eingehalten hätte ( ich habe das Markenlogo gezeigt ), und, dass ich seitens ibay verwarnt werde.
Die verkaufte Auktion wurde seitens ibay storniert.

Zwei tage später, erhielt ich Post von BN.
Mir wird folgendes vorgeworfen:
- die ATGB wurden nicht abgebildet
- der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
- unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Der Kostenerstattungsanspruch beträgt seitens BH 450,-- Euro, und ich soll die beigefügte "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnen und zurücksenden.

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Folgendes zur Info:

- ich bin BVB Mitglied und habe 2 Karten für das besagte Spiel über die BVB Tickethotline gekauft ( Name bei BVB und ibay ist identisch inkl. Adresse ). Mit diesen 2 Karten möchte ich auch das Spiel besuchen ( in dem BH Schreiben, steht nicht von Ticketsperrung )
- die 2 Karten, die auf der ibay Seite per Sofortkauf angeboten wurden, wurden von einem Bekannten in ibay Kleinanzeigen erworben. Da dieser nun doch keine Zeit hat, sollte ich diese per Sofortkauf in ibay verkaufen, damit dieser keinen finanziellen Verlust erleidet.
Gekauft wurde für 250,-- Euro, und der Sofortkaufpreis bei ibay lag bei 249,- Euro.
Die Daten, bzw. Telefonnummer des Verkäufers bei ibay Kleinanzeigen, sind nicht mehr vorhanden.

Nun meine konkreten Fragen:
- hat überhaupt ein Verkauf stattgefunden, denn der Verkauf wurde ja seitens ibay storniert. Reicht schon das anbieten ?
- soll ich die 450,-- Euro überweisen
- soll ich die angehängte BH-, oder die hier viel zitierte "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" zu BH schicken

Noch einmal kurz, verkauft wurde per Sofortkauf, und das Logo wurde verwendet.

Herzlichen Dank im Voraus, für eure Hilfe !

Grüße Natuzzi.
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- Wenn ich Tickets bei ibähh einstelle und das Logo unautorisiert nutze, ist der Rechteinhaber (BD, vertreten durch BH) berechtigt, die Auktion über das VeRI-Programm zu beendet um die Verletzung abzustellen. ibäh hat die Auktion beendet, da BH ibäh dazu aufgefordert hat. Das schlichte Einstellen der Auktion reicht dafür aus.
- Ich überweise kein Geld
- Ich schicke BH NICHT die beigefügte Unterlassungserklärung

Hast du ein Foto von den Tickets gemacht, auf denen das Logo zu sehen war, oder hast du ein Logo aus dem Internet benutzt?

Werden dir noch andere Auktionen vorgeworfen, die nicht Bestandteil der Abmahnung sind? Wenn ja wie viele?
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Weder die Tickets, die du über deinen Namen bei BD gekauft hast werden gesperrt, noch die Tickets, die du im Auftrag deines Bekannten verkaufen wolltest. BH darf die Tickets nicht sperren lassen, weil Tickets sogen. "kleine Inhaberpapiere" (Inhaberschuldverschreibungen) sind. Ich kaufe also ein Ticket und zahle dafür Geld, also muss ich auch die Gegenleistung dafür bekommen, nämlich den Zutritt ins Stadion um mir das Spiel ansehen zu können.
Allerdings musst du damit rechnen, dass du für 1 Jahr vom Ticketverkauf ausgeschlossen wirst, da dein Name, den BH ja von ibähh bekommen hat, im Zusammenhang mit einem Ticketverkauf aufgetaucht ist und du unter dem Namen auch Mitglied bein BD bist.
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Danke, für die Beantwortung meiner ersten Frage ( hat der Verkauf stattgefunden ) !

- ich habe ein Logo aus dem Internet genommen - kein Foto vom Ticket

- ja, es werden mir noch 6 weitere Auktionen vorgeworfen ( teilweise 9 Monate her ), die nicht Bestandteil der Abmahnung sind. Zu den 6 weiteren Auktionen ist zu sagen, dass mindestens 3 x die Sofortkauf Auktion von mir abgebrochen wurde, und ich mit einem niedrigeren Preis wieder begonnen habe ( Sofortkauf ). Das heißt, es kam oftmals gar nicht zu einem Verkauf.

Grüße Natuzzi.
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Ok, dann ist wegen der Nutzung des Logos eine modUE nötig. In meiner Signatur findest du einen Link dazu. Einfach abändern.

Ferner mache ich ein kleines Anschreiben fertig, dass ich die 2 Tickets von einem Bekannten erhalten habe, dadurch nicht an die ATGB gebunden war und sie deshalb frei verkaufen durfte.
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In dem BH Schreiben steht:

"Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese nicht zurückgewiesen werden."

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Ich fasse noch einmal zusammen:

Meine Vorgehensweise ist jetzt:

- die modUE ausfüllen und den Vermerk einbringen, dass ich die 2 Tickets vom Bekannten erhalten habe. Dieses Schreiben zu BH schicken
- nicht zahlen


Muß der Vermerk auf einem separaten Blatt erfolgen, oder kann ich das auf die modUE schreiben


Wie geht es dann weiter, hat jemand Erfahrungen damit ?

Grüße Natuzzi
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Hier greift keine Abmahnung für den Verkauf, sondern lediglich die Urheberrechtsverletzung.

Ich habe dei Tickets von einem Vierten, die der bei einem Dritten über ebay gekauft hat. Ich war also nur Mittelsmann.

Ich gehe hin, mache Fotos von meinen Tckets (Anlage 1)und von den eingestellten Tickets (Anlage 2 draufschreiben) und schicke sie mit einem kleinen Anschreiben an BH.

Sehr geehrter Herr Ra,
beigefügt erhalten sie unter Anlage 1 ein Foto von meinen über die BD-Tickethotline bezogenen Karten. Diese Karten werde ich Vertragsgemäss nutzen.

Als Anlage 2 erhalten Sie die von mir im Auftrag eines Vierten, der diese Karten für 250€ über ebay von einem Dritten gekauft hat und aus persönlichen Gründen nicht selbernutzen konnte und daher von ihm über mich für 1€ weniger als Sofortkauf angeboten wurde.

Weder er, noch ich, haben gegen das Urteil I ZR 74/06 des BGH verstossen.

Für die Nutzung des geschützten Logos erhalten sie eine vom RA Dr. Wachs modifizierte Unterlassungserklärung für Urheberrecht, die ich aus einem Forum erhalten habe.(Vormals Netzwelt-Verbraucherschutz/Abmahnung Becker und Haumann jetzt Rechti.de, die das Thema und die modUE übernommen haben) Diese modUE ist im Urheberrecht Tausendfach von allen Gerichten anerkannt.

Falls sie die Ticketnummern nicht erkennen können. Meine Tickets haben die Nummer xxxxxxxxxxxx und xxxxxxxxxs, die zu verkaufenden Tickets haben die Nummer xxxxxxxxxx und xxxxxxxxxxxx.

Zu den anderen von Ihnen benannten Verkäufen, waren etliche Sofortverkäufe zum oder weniger als der Originalpreis und etliche Andere als Verkäufe von Dritten.

Bei Verkäufen von Dritten/Vierten bin ich nach BGH-Urteil nicht an die ATGB gebunden.

Sollten Sie mich mit ihren Standar5schreiben zur Abgeabe der von Ihen formulierten UE zwingen wollen, es gibt den § 240 StGB

Hochachtungsvoll


Das mit einer Kopie an DB GmbH z.H Geschäftsführer
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Vielen Dank, für das vorformulierte Anschreiben Smile

Was mache ich aber, wenn die Tickets ( die über die ibay Kleinanzeigen kamen und die später bei ibay eingestellt waren ), nicht mehr vorhanden sind ?

Ich habe die nicht mehr !
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@[USER=20216]natuzzi[/USER] Die Erläuterungen wie es zum Verkauf der Tickets kam schreibe ich auf ein separates Blatt. Ganz normales Anschreiben, oben mein Name, Adresse von BH, Aktenzeichen, die Gründe und dass ich eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beifüge, Unterschrift

Die modUE ändere ich entsprechend ab (Unterlassungsgläubigerin und unautorisierte Nutzung des Logos). Wenn ich alles richtig ändere reicht die modUE aus, denn BH kann mich in diesem Fall nur wegen der Urheberrechtsverletzung (Nutzung des Logos) abmahnen.

Geh mal ein paar Seiten zurück, da sind einige Beispiele, wie andere Leute die Schreiben aufgesetzt haben. Dort steht auch, wie es dann weitergeht, z. B. dass dieine modUE abgelehnt wird, etc....
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natuzzi, post: 21397, member: 20216 schrieb:Vielen Dank, für das vorformulierte Anschreiben Smile

Was mache ich aber, wenn die Tickets ( die über die ibay Kleinanzeigen kamen und die später bei ibay eingestellt waren ), nicht mehr vorhanden sind ?

Ich habe die nicht mehr !

Das macht überhaupt nichts, da ich sie ja gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte, dass ich sie nun nicht mehr habe hat BH überhaupt nicht zu interessieren, ich kann mit den Tickets machen, was ich will.
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Zitat:Sehr geehrter Herr Ra,
beigefügt erhalten sie unter Anlage 1 ein Foto von meinen über die BD-Tickethotline bezogenen Karten. Diese Karten werde ich Vertragsgemäss nutzen. Diese Karten haben die Nr xxxxxxxxxxxxxxxx und xxxxxxxxxxxxxx

Die weiteren Karten wurden von mir im Auftrag eines Vierten, der diese Karten für 250€ über ebay von einem Dritten gekauft hat und aus persönlichen Gründen nicht selbernutzen konnte, daher von ihm über mich für 1€ weniger als Sofortkauf angeboten.

Weder er, noch ich, haben gegen das Urteil I ZR 74/06 des BGH verstossen.

Für die Nutzung des geschützten Logos erhalten sie eine vom RA Dr. Wachs modifizierte Unterlassungserklärung für Urheberrecht, die ich aus einem Forum erhalten habe.(Vormals Netzwelt-Verbraucherschutz / Urheberrechtsverletzung im P2P Downlaod bzw. Abmahnung Becker und Haumann jetzt Rechti.de, die das Thema und die modUE übernommen haben) Diese modUE ist im Urheberrecht Tausendfach von allen Gerichten anerkannt.

Zu den anderen von Ihnen benannten Verkäufen, waren etliche Sofortverkäufe zum oder weniger als der Originalpreis von mir und etliche Andere als Verkäufe von Dritten.

Bei Verkäufen von Dritten/Vierten bin ich nach BGH-Urteil nicht an die ATGB gebunden.

Sollten Sie mich mit ihren Standardschreiben zur Abgabe der von Ihen formulierten UE zwingen wollen, es gibt den § 240 StGB

Hochachtungsvoll

Habe es etwas überarbeitet.......
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Suuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuper, herzlichen Dank für eure sehr schnellen, und hilfreichen Antworten.


Frage:
Ist die Kartennummer, die Nummer unter dem Strichcode ( ganz unten auf der Karte ), oder die Nummer, die unter dem Druckdatum steht ?
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Unter dem Drukckode steht die Serialnumber, die muss ich angeben, damit BH das nachverfolgen kann.Der Strichkode enthält m.E,. die Nummer von BD als Ausgeber der Ware.
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Anhand der Nummer unter dem Druckdatum kann die Karte eindeutig dem Besteller zugeordnet werden (z.B. 123456789-1), es müsste die selbe Nummer sein, die auch auf deiner Rechnung steht. Die Klarzahl des Barcodes ist nicht immer einer Person zuzuordnen, da ich ja auch Tickets an der Tageskasse kaufen kann. Also die Nummer unterm Datum nehmen.
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Ich habe mich gerade nochmal schlau gemacht. Die Strichcodnummer bezeichnet nur den Hersteller der Ware. Also in unserem Falle BD
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@[USER=16]Krennz[/USER] BD verwendet keine EAN Barcodes, die auf den Hersteller schließen lassen, sondern simple Code 39 Strichcodes, die einfach dem Ticketing dienen. So werden die personenbezogenen Codes z. B. nach Zahlung freigeschaltet, damit sich das Drehkreuz öffnet oder umgekehrt, dass es sich unter bestimmten Umständen nicht mehr öffnet. Wink
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Eigentlich müsste jeder Hersteller einer War die EAN Nummer verwenden.

Haben wir da eine neue Handhabe?
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Ich glaube bei Tickets muss das nicht sein, sind ja eindeutig zuzuordnen, auf den Fanartikeln sind EAN Nummern drauf.
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Guten Morgen,
habe gestern eine Rückantwort von BH bekommen. Habe zu Ihnen die ModUe geschickt sowie eine Erklärung, dass ich die Karten geschenkt bekommen habe und ich an dem besagten Tag nicht konnte, ich somit in der Notlage war und die Karten bei ibäh verkauft habe. Jedoch sagen die mir das Unterlassungserklärungen aus Internetforen nicht gedultet werden, ich deren UE unterschreiben soll und bis Ende Oktober 250 Euro zahlen soll. WEiß nicht was ich tun soll, nicht das es noch mehr Geld wird etc. Sad
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@[USER=20196]Criz[/USER] Wenn ich die modUE hier aus dem Forum konkret auf die mir vorgeworfene Urheberrechtsverletzung abgeändert habe, muss BH diese annehmen. Die modUE hier ist von Rechtsanwalt Dr. Wachs angefertigt, der sich auf Abmahnungen spezialisiert hat und ist rechtssicher.
Da ich mein Ticket verkaufen durfte, sind der UE auch keinerlei weitere Punkte hinzuzufügen, wie BH oft fordert.

Die Reaktion von BH ist üblich, ich reagiere nun nicht mehr auf seine Drohungen und zahle auch kein Geld. Notfalls teile ich der Staatsanwaltschaft mit, dass ich von BH genötigt werde seine UE zu unterzeichnen und Geld zu zahlen. (§ 240 StGB Nötigung und § 263 StGB Betrug)
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Vielen Dank, also erstmal gar nichts machen und auch darauf nicht antworten. Hatten das schon einige hier im Forum und was passierte danach
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Nichts machen. In der Regel erhalten alle, die eine modUE abgegeben haben diese Nachricht von BH.
Ich erhalte ggf. weitere Bettelbriefe, die ich auch ignoriere, sofern sie inhaltlich nichts Neues bringen. BH müsste klagen, wenn er nun mehr von mir will, das hat er bislang (leider) noch nicht getan, denn BH würde vor Gericht in Konflikt mit dem besagten BGH Urteil kommen.
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Alles klar. Denke auch, wenn die so ernst machen würden, käme so etwas per einschreiben oder?
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Zumindest als normaler Brief per Post, aber das kostet ja Porto (was nicht heißen soll, dass die Mitteilung per E-Mail nicht zulässig ist). Da BH u. a. dieses Forum im Weg steht, kann BH nicht ungehindert Geld generieren und ist auch zu Sparmaßnahmen gezwungen. Die wenigsten haben tatsächlich gegen das BGH Urteil verstoßen, daher kommt eben nur begrenzt Geld herein.
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Und Hau-mann ist Komplize äh Freund vom Rauball, dem Persildenten oder wie heisst sein Amt?Big Grino_O
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so bei mir ist scheinbar gerade eine hier noch nicht vorgekommene "Lösung" vorgeschlagen worden.
Die Anwaltskosten werden fallen gelassen, stattdessen soll ich einen symbolischen Betrag von 90€ der Stiftung "leuchte auf" spenden, und die modifiziert UE unterschreiben.

Ehrlich gesagt, hätten sie das von Anfang an so gefordert hätte ich das glaube ich sogar angenommen.
Auch wenn ich weiterhin im Recht bin, dass es mir keiner untersagen kann wie und zu welchem Preis ich Karten verkaufe, so werde ich das wohl jetzt machen, alleine schon weil ich Ruhe haben will!

Da ich eh nicht vorhabe zukünftig Karten zu verkaufen oder Gewinn damit zu machen, sollte das falsche "Eingeständnis", was ich mit dieser Erklärung abgeben werde, für dann auch keine Relevanz haben....
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