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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Mehr als Richtig.

Aber! Wozu brauchst Du da nen RA?

Wenn du hier aufmerksam alles gelesen hast kannst du Dir selber helfen.
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Sagen wir es mal so: Auf die "Brutalität" kommt es an. Wenn ich ein Schreiben voll fundierter Fakten sende, sendet BH den üblichen Schrieb zurück. Sendet ein RA das identische Schreiben, kommt da definitiv was anderes zurück.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Im Endeffekt aber nur heisse Luft.

Ich möchte BH als Fön des Jahres vorschlagen.

Die bekommen von mir definitv im Dezember einen Fön zugeschickt. Als Heissluftproduzent in der Kategorie Fussballtickets.Big GrinBig Grin
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@[USER=16]Krennz[/USER] Coole Idee Big GrinBig GrinBig Grin
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svwole, post: 21294, member: 20202 schrieb:Ein kurzes Update zu meinem Fall:

Ich habe das Schreiben und die UE an meinen RA übergeben.
Dieser hat BH nun ein Schreiben geschickt, dass sein Mandant - Ich Smile - laut dem Urteil I ZR 74/06 des BGH rechtens gehandelt habe.
Weiterhin hat er geschrieben dass sein Mandant deswegen nicht bereit ist 250 Euro zu zahlen, aber eine UE unterzeichnen würde.
Geht BH darauf ein werde ich eine mod. UE unterzeichnen und weiterhin nichts tun.
Wird diese UE nicht anerkannt, ignoriere ich weiteres? Richtig oder falsch?

Du wirst wahrscheinlich nun nichts mehr von BH hören. Da muss ich @[USER=19842]ldb[/USER] Recht geben. Wird etwas vom Rechtsanwalt an BH geschickt, hat man meist sofort Ruhe, so war es zumindest in den meisten Fällen hier. Allerdings entstehen mir Kosten, die ich auch vermeiden kann, wenn ich das bisschen betteln von BH aushalten kann.
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Hallo ihr Experten,

zuerst einmal: toll, was ihr hier leistet. Ich hatte nicht die Zeit mir hier alle 70+x Seiten durchzulesen, zumal ich unter Schock stehend auch vorher erst einmal allgemein recherchieren wollte/musste bezüglich Abmahnungen von "BD" (wie man das hier wohl zu schreiben pflegt) in Zusammenhang mit "BH".
Jedenfalls gehöre ich nun zum Club der Abgemahnten seit heute. Ich habe die mail erst spät abends gelesen und bin seitdem richtig beunruhigt. Es juckt mir in den Fingern aktiv zu werden - ich weiß nur noch nicht in welche Richtung und daher richte ich dieses Hilfe-Gesuch an das Forum; wie man wohl anhand der Uhrzeit hier erkennt, treibt mich dieses Thema schon SEHR um!!
Zur Sache: ja, ich bin schuldig; da suche ich auch gar keine Ausrede. Ich bin schuldig, dass ich "ein paar Euro" Gewinn machen wollte seit ich seit Anfang Sept. recht frisch Mitglied von BD bin. Aber nur deswegen, weil ich seit der Mitgliedschaft nun endlich recht gut an Tickets komme, ich mir aber bei einer einfachen Entfernung von 700km zu Heimspielen von BD incl. Fahrt, Unterkunft, Tickets bei meinen sehr überschaubaren finanziellen Möglichkeiten überhaupt keine Heimspiel-Stadionbesuche leisten kann/könnte, wenn ich diese nicht irgendwie refinanzieren kann. Es mag extrem naiv gewesen sein, zu glauben so einfach damit durchzukommen, aber die finanzielle Zwangslage eines Fußballfans hat mich soweit gebracht. Und wie zumindest ich SICHER weiß, machen das ganze Fan-Clubs genau SO, um ihre Jahres- bzw. Dauerkarten zu finanzieren!
Nun sieht es also so aus, dass nicht nur die Refinanzierung ins Wasser fällt, sondern ich auch noch mit dickem Minus aus der Nummer herausgehen werde.

Das Schreiben von heute:

"Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen „ATGB“ unserer Mandantin, Eintrittskarten von BD über das Internetauktionshaus Ibäh angeboten und veräußert haben. Die ATGB sind auf dem dem Kauf vorangegangenen Reservierungsschreiben vollständig abgedruckt und damit Bestandteil des Ticketvertrages geworden" ... etc., wie es erstmal weitergeht, werdet ihr ja wissen. Das alles ist ja sicher standardisiert!

Weiter:
1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass 1 Ticket von BD in der Saison 2014/2015 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den Ibäh-Account mit dem Anbieternamen xxx auf der Internetplattform Ibäh eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:

[im Folgenden anonymisiert und Angebotsbeschreibung vereinfach dargestellt]

1 Ticket Dortmund - Istanbul

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises

[bezahlt habe ich 50, ersteigert wurde es für 200]

Aufgrund dieser Rechtsverletzungen war Ibäh dazu verpflichtet, uns die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben. Infolgedessen konnte der Anbietername Ihrer Person konkret zugeordnet werden, so dass ein Anscheinsbeweis dafür besteht, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).


2. Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:


1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XX

1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XY

1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XX

1 Ticket Dortmund - Hannover, Block XY

2 Tickets Dortmund - Stuttgart

1 Ticket Dortmund - Hamburg

2 Tickets Dortmund - Stuttgart

2 Tickets Dortmund - Stuttgart

2 Tickets Dortmund - Stuttgart

2 von 4 Tickets Dortmund - Stuttgart

2 von 4 Tickets Dortmund - Stuttgart

[bei JEDEM Angebot habe ich extra dazugeschrieben: "Biete 1 Briefumschlag zum Verkauf an, in den ich noch kostenlos ... hineinlege!", sowie "Der Preis der Auktion gilt nur für diesen Briefumschlag! Das beschriebene Ticket gilt als GESCHENKT! Privatversteigerung eines Gegenstandes aus privatem Besitz, der zuvor für den eigenen Bedarf und nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben wurde. Bieten Sie bitte nur dann mit, wenn Sie damit einverstanden sind. Mit einem Gebot stimmen Sie der Stadionordnung zu!"]


Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der unter Ziffer II. benannten Ibäh-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantschaft gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten und auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach den ATGB. Hierzu im Einzelnen: ...

---> Ich denke, was dann folgt ist ebenfalls standardisiert und euch bekannt!

"Unter Berücksichtigung auch der übrigen unter Ziffer II.2 aufgeführten Rechtsverletzungen erklärt sich unsere Mandantin dazu bereit, ...

Um sämtliche Kostenerstattungsansprüche zu erledigen, wäre unsere Mandantin unter Zugrundelegung des zuletzt benannten Streitwerts mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur
800,00 EUR
einverstanden. ...

Die Zahlungsfrist endet am 30.10.2014."


So, das ist natürlich happig und es erscheint hier auch viel mehr an Tickets als tatsächlich verkauft wurden. Man kennt ja diese Spaßbieter bei Ibäh, deswegen (also mit Rückabwicklung der Transaktion) und auf Grund von vorzeitigem Beenden von Auktionen kann man zwei Drittel der BD - Stuttgart und alle BD - Hannover Tickets (die aktuellen Auktionen zu den zwei Tickets laufen noch; s.u.) streichen, da es hier zu keinem Geschäft kam. Was den Rest angeht, bin ich wie gesagt auf Refinanzierung aus gewesen. So blöd das in euren Ohren auch klingen mag, denn bisher scheint es hier ja nur Leute zu geben, die tatsächlich keinen (vorläufigen) Gewinn herausschlagen wollten, sondern nur aus Notsituationen verkauft haben - soweit ich das mitbekommen habe!

Weg vom Nüchternen: wie gesagt bin ich finanziell nicht auf Rosen gebettet, also kann sich jeder vorstellen, dass 800 Euro innerhalb von 10 Tagen in etwas dasselbe bedeuten wie wenn man gleich 8 Millionen verlangen würde: beides habe ich überhaupt nicht!
Daher ist meine Verzweiflung auch enorm und deswegen bin ich hier so ausführlich - also habt bitte Geduld!
Dazu kommt noch, dass ich evtl. damit rechnen muss, dass ich vom Münchner Veranstalter auch noch Post bekomme wegen der hier nicht aufgeführten zwei Tickets München - BD?!? Ich befürchte es zumindest stark, da diese auch noch am rentabelsten waren (für 105 gekauft, für über 330 verkauft).
Insgesamt sind bei allen Transaktionen, abzüglich aller Bearbeitungsgebühren und Versandkosten, 400 € plus hängengeblieben, incl. den Tickets für das München-Spiel. Da Letzteres aber noch nicht mit einbezogen wurde in das, was mir zur Last gelegt wird, neige ich schon fast dazu BH anzuschreiben, ihnen meinen Fall genau zu schildern und vorzuschlagen meinen Gewinn plus einer kleinen Strafe, insgesamt 550 Euro von mir aus, zu zahlen, nur um dieser großen Gesamtsumme aus dem Weg zu gehen (und JA, diese Differenz ist für mich sehr wichtig! Ich könnte meine Miete Anfang nä. Monat nicht mal mehr zahlen ansonsten...) und desweiteren an die Münchner zu schreiben und mich "selbst anzuzeigen" (mit "Selbstanzeigen" hätten die ja vereinsintern Erfahrung *Galgenhumor*) und Ihnen mitzuteilen, dass ich bei BD schon eine UE unterzeichnet habe, ich die Münchner Tickets, wie alle anderen auch, ebenfalls persönlich über BD bezogen habe und ich sowohl versichert habe diese Verkäufe in Zukunft zu unterlassen wie auch bereits eine Strafe gezahlt habe. Und daher doch bitte auch der [bislang unerwähnte] Fall München - Dortmund abgegolten ist!
Oder ist das hirnrissig?
Desweiteren laufen [wie oben erwähnt] noch bis morgen abend die zwei Auktionen zu jeweils einem Dortmund - Hannover Ticket: was mache ich damit? Wenn ich die beende, hat ja trotzdem irgendjemand einen Schaden. Beende ich und biete es dem aktuell Höchstbietenden an, habe ich BD zwei weitere Gründe gegen mich geliefert; beende ich beide Auktionen OHNE die Tickets dem aktuell Höchstbietenden anzubieten, hätten diese "Käufer" wiederum evtl. Ansprüche gegen mich?!? (von dieser "Drohung" schreibt ja zumindest Ibäh immer)

Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung (Privat-, Verkehr- und Berufs-): zieht die in so einem Fall und wäre das noch der gangbarste Weg? Allerdings könnte ich das auch nur machen, wenn ich eine Bestätigung der Kostenübernahme bekäme, denn die Anwaltskosten kann ich mir wiederum aus eigener Tasche auch keinesweg leisten! Soll ich mich erst bei der Versicherung melden und dann sofort einen Anwalt kontaktieren? Die oben genannte Frist drängt ja und mir schwirren wirklich tausend verschiedene widerstreitende Dinge seit heute abend durch den Kopf.

Für eine schnelle und hilfreiche Stellungnahme wäre ich verdammt dankbar. Wenn ihr noch Infos braucht - ich habe zu dieser nachtschlafenen Zeit sicher wichtiges bzw. vielleicht sogar das Wichtigste trotz aller Ausführlichkeit vergessen - fragt mich einfach!

Danke!
Hotte
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Hallo @[USER=20209]Hotte[/USER] !

Auch wenn du nicht alle Seiten hier gelesen hast, wirst du bei deinen Recherchen sicherlich auf das Grundsatzurteil I ZR 74/06 des BGH gestoßen sein. Der BGH hat in diesem Urteil ganz deutlich herausgestellt, dass ich in einer privaten Notsituation mein Ticket straffrei verkaufen darf. Der BGH hat aber auch deutlich gesagt, dass der Schleichbezug verboten ist. Schleichbezug liegt dann vor, wenn ich beim anbietenden Verein Tickets kaufe, dabei jedoch nicht die Absicht habe das jeweilige Spiel selbst besuchen zu wollen, sondern die Tickets lediglich (gewinnbringend) weiterverkaufen möchte und dies dem Verein vorenthalte. Diese Tatsache streitest du ja auch nicht ab.

Dass jeweils Briefumschläge zum Verkauf angeboten wurden, macht die Situation eigentlich nur noch schlimmer und zeigt, dass die ATGB des Vereins umgangen werden sollten. Denn was war der Bestandteil der Auktion? Warum haben die Leute darauf geboten? Wegen des Briefumschlags oder wegen des Tickets? Ein Ticket als sogenannte "kostenlose Zugabe" ist nicht erlaubt.

Es bleiben mir hier eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder kontaktiere ich BH selbst und versuche mich mit ihm z. B. auf eine Ratenzahlung zu einigen oder ich suche einen Rechtsanwalt auf, der mit BH verhandelt. Letzteres ist wohl die sinnvollere Lösung, denn ich muss auch noch eine Unterlassungserklärung abgeben und darf keine Fristen verstreichen lassen. Deine Rechtsschutz-Versicherung wird dir hierbei zu 99,9% keine Deckungszusage geben, da Fälle, die mit urheberrechtlichen Verstößen im Zusammenhang stehen, nicht versichert sind. Solche Fälle können nur explizit durch einen Zuschlag versichert werden, den die meisten Leute jedoch nicht versichert haben.

Leider kann ich hier keine andere Einschätzung geben, da der von dir Beschriebene Fall m. E. nicht von BGH Urteil gedeckt ist.

Du kannst auf die Einschätzungen von @[USER=19842]ldb[/USER] und @[USER=16]Krennz[/USER] warten, jedoch vermute ich, dass der Tenor in die selbe Richtung gehen wird.
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@[USER=20127]Aikon[/USER], da hast Du recht.

M.E. liegt hier ein Schleichbezug vor, der vom BGH-Uteil her verboten ist.

[Übrigens, das von BH zitierte BGH Urteil I ZR 74/12 bezieht sich auf Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte Störer bzw, Dritte und hat mit dem Ticketverkauf nicht das geringste zu tun. Massgebend ist das Urteil des BGH I ZR 74/06 )


Und ein Hinweis an BH Ihr könnt nicht Birnen mit Mandeln vergleichen, es kommt nur Schrott dabei raus
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Hallo @[USER=20127]Aikon[/USER] und @[USER=16]Krennz[/USER]!

Erstmal vielen Dank für diese prompte Einschätzung - auch wenn ich natürlich gerne anderes gehört hätte, aber das war wohl wirklich sehr naiv gedacht!
Noch ein paar Nachfragen:
Was mache ich mit den heute abend auslaufenden zwei Auktionen? Stoppen oder auslaufen lassen? Beides wäre ja irgendwie "falsch" ...

Das gerade für mich Drängendste zuerst: Was mache ich mit den München - Dortmund Tickets, die nicht Inhalt des Schreibens waren? Gehe ich da in die Offensive und "melde" das irgendjemandem (in München vom Verein?) und hoffe so durch Zusicherung und Verweis auf die bereits bei BH abgegebene UE herauszukommen?

Gilt in meinem Fall die Grenze von 155 Euro bei der erstmaligen Abmahnung nicht?

Die weiteren Anwaltskosten würden ja die Gesamtsumme noch höher treiben - ich denke ca. 300 € wird man veranschlagen müssen: diesen Betrag müsste der Anwalt ja mind. herausholen bzw. für mich "einsparen", damit sich dieser Weg finanziell überhaupt lohnt: Oder meint ihr BH würde mich richtig "ausziehen", wenn ich versuche mit denen alleine zu verhandeln?

Diese "Praxis" mit den Briefumschlägen und kostenlosen Tickets kommt einem so x-fach unter bei Ibäh und zwar von so einigen Verkäufern auch sehr regelmäßig; d.h. die scheinen damit durchzukommen.. wie kann das sein?

Sind die Verweise auf die Stadionordnung und dass es sich um eine Privatversteigerung handelt und die Tickets nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben wurden, wirklich null und nichtig?

Warum auch von @[USER=20127]Aikon[/USER] der Verweis auf urheberrechtliche Verstöße? Verwendung von Namen, Logos, Stadionplan o.ä. wurde ja nicht angemahnt. Oder enthalten auch "Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises"
schon ebenfalls urheberrechtliche Verstöße?

Ganz generell: darf Ibäh "einfach so" meine Daten herausgeben?

Und letztendlich: wozu hat man eigentlich eine Rechtsschutz, wenn diese eh nie greift? *rhetorische Frage*


Viele Dank und viele Grüße
Hotte
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Grundsätzlich ist es so, dass Du Karten, die Du durch Schleichbezug erworben hast nicht weiterverkaufen darfst ohne Sanktionen zu riskieren. Die laufenden Auktionen würde ich aber trotzdem auslaufen lassen, da, bei Abbruch, Dich der Höchstbietende auf Schadenersatz verklagen könnte. Er kann den Differenzbetrag zwichen Deiner Auktion und dem Gebot für eine andere Auktion als Schaden geltend machen (Irrsinn, aber ist so lt. ibäh AGB)

Für die Zukunft, versuche ich mich mit BH zu einigen um eine nidrigere Summe rauszuholen. (Wo nichts ist, kann man nichts pfänden) Oder ich biete BH 100€ als "Wiedergutmachung" an und warte auf die Reaktion.

Übrigens, Die Gründe die hier dargelegt wurden, warum, weshalb, wieso, würde ich BH auch schildern. Vlt. stimmt sie das etwas gnädiger.
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Moin zusammen,
nun habe ich eine Antwort von BuH auf meine modUE erhalten.

die von Ihnen am ....10.2014 abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend ab, Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalles.

...

Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte Unterlassungserklärung mit der Bitte, diese bis spätestens 31.10.2014 an uns zurückzusenden.
Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250€ ausgeglichen wird.

Ich denke mir dieses Schreiben ist hier schon bekannt.

Auf meine Frage ob die Tickets gesperrt wurden, da dies gegen das freie Handeln verstoßen würde wurde nicht eingegangen.

Meine abgeschickte UE wurde als eingescanntes Dokument mit Empfangsstempel der Mail angehängt.

Eine vorformulierte UE hängt der Mail nicht an.Kommt wahrscheinlich per Post.

Nun stellt sich mir die Frage wie ich weiter vorgehen soll.
Laut BD ist meine Mitgliedschaft ja schon für 12 Monate gesperrt womit der letzte Satz meiner Meinung nach stark an Bedeutung verliert.
Und im Gegensatz zum ersten Schreiben wurden keine zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen angedroht sollte man den Betrag nicht zahlen und die UE nicht rechtzeitig zurück senden.
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Ich habe den Beweis, dass meine modUE angekommne ist, mehr brauche ich nicht. Nun halte ich meine Füsse still und harre der Dinge die noch/nicht kommen.o_O
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Hallo,

gerade was (eher lustiges) im Netz gelesen.

http://www.rp-online.de/sport/fussball/b...-1.4608314

Hier musst ich leicht schmunzeln :-)

Der Handel mit bereits gekauften Tickets ist eine rechtliche Grauzone. In den Geschäftsbedingungen von Borussia ist das Weiterverkaufen der Karten allerdings verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Vertragsstrafe und/oder Stadionverbot rechnen. Außerdem wird das Ticket gesperrt. Doch Borussia bleibt realistisch. "Wenn der verlangte Preis nur knapp über dem Originalpreis liegt, unternehmen wir nichts", sagt Plum. Schließlich könne jedem mal etwas dazwischen kommen - auch bei einem Bayern-Spiel.

Hoffe es ist ok, dass ich es hier in das Thema geschrieben habe. Falls es stört, bitte löschen.
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@ Krennz

Vielen Dank für die Antwort.

Also ist die modUE auch gültig wenn diese abgelehnt wird?
Das kommt mir noch etwas komisch vor.

Die Frist geht bis Ende Oktober werd dann Mitte November nochmal bescheid geben ob was gekommen ist.
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@[USER=16]Krennz[/USER]
Ich habe deine Hinweise befolgt und das auch so direkt telefonisch mit RA Haumann besprochen:
die beiden noch laufenden Auktionen werde ich einfach zu Ende gehen lassen
die von mir bereits hier dargelegten Gründe haben wohl tatsächlich "etwas" milde gestimmt: der Vorschlag zur Güte betrug 300€ Strafe in drei Monatsraten à 100€ plus 100€ Zahlung an die vereinseigene Stiftung; darauf bin ich eingegangen.

Was ich immer noch nicht verstehe - okay, ich habe von "all diesen Dingen" auch absolut null Ahnung: wieso kann man wie in meinem Fall bei einer Abmahnung auch 800€ verlangen, wenn so oft erwähnt wird, dass 155 bei der ersten Abmahnung die Grenze des Erlaubten ist? Auf Grund von "Mehrerlös"?
Ich will durch diese Nachfrage nichts für die Zukunft lernen, im Sinne von "ich muss nur herausfinden, was ich falsch gemacht habe und es besser machen, dann kann ich ähnlich weitermachen" - nein, ich bin "kuriert", was diese Art der Finanzierung angeht -, aber: warum verkaufen SO viele Ibähaner regelmäßig mit hohem Gewinn? Und machen das schon über einen langen Zeitraum? Warum können BD und BH denen offenbar nichts anhaben oder lassen sie gewähren?

Viele Grüße
Hotte
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Das musst Du im Endeffekt BH fragen.

Ich sehe das so, den einene erwischt es, der Andere kommt, nochmal, dqavon. Ebay hat ein Verifiziwerungsprogramm, das Rechteinhaber oder die Vertreter nutzen können um Rechtsverletzer dingfest zu machen.

BH missbraucht m.E./ U.E (Team) dieses Programm.

Die 155€ dürfen nur bei Missbrauch von Urheberrechten verlangt werden, also wenn Du z.B. einen Film runterlädst oder Fotos von Rechteinhabern nutzt. Wobei ab 1.11.2014 dies für alle Abmahner verbindlich ist.

Das Du bei BH eine einvernehmliche Lösung gefunden hast freut mich und könnte für ähnliche Fälle richtungsweisend sein.
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@[USER=16]Krennz[/USER]
Heißt das, dass in 11 Tagen dasselbe Schreiben - also auch in meinem Fall - nicht mehr mit einer höheren Summe als 155€ versehen sein dürfte?
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Hotte, post: 21307, member: 20209 schrieb:Hallo @[USER=20127]Aikon[/USER] und @[USER=16]Krennz[/USER]!

Erstmal vielen Dank für diese prompte Einschätzung - auch wenn ich natürlich gerne anderes gehört hätte, aber das war wohl wirklich sehr naiv gedacht!
Noch ein paar Nachfragen:
Was mache ich mit den heute abend auslaufenden zwei Auktionen? Stoppen oder auslaufen lassen? Beides wäre ja irgendwie "falsch" ...

Das gerade für mich Drängendste zuerst: Was mache ich mit den München - Dortmund Tickets, die nicht Inhalt des Schreibens waren? Gehe ich da in die Offensive und "melde" das irgendjemandem (in München vom Verein?) und hoffe so durch Zusicherung und Verweis auf die bereits bei BH abgegebene UE herauszukommen?

Gilt in meinem Fall die Grenze von 155 Euro bei der erstmaligen Abmahnung nicht?

Die weiteren Anwaltskosten würden ja die Gesamtsumme noch höher treiben - ich denke ca. 300 € wird man veranschlagen müssen: diesen Betrag müsste der Anwalt ja mind. herausholen bzw. für mich "einsparen", damit sich dieser Weg finanziell überhaupt lohnt: Oder meint ihr BH würde mich richtig "ausziehen", wenn ich versuche mit denen alleine zu verhandeln?

Diese "Praxis" mit den Briefumschlägen und kostenlosen Tickets kommt einem so x-fach unter bei Ibäh und zwar von so einigen Verkäufern auch sehr regelmäßig; d.h. die scheinen damit durchzukommen.. wie kann das sein?

Sind die Verweise auf die Stadionordnung und dass es sich um eine Privatversteigerung handelt und die Tickets nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben wurden, wirklich null und nichtig?

Warum auch von @[USER=20127]Aikon[/USER] der Verweis auf urheberrechtliche Verstöße? Verwendung von Namen, Logos, Stadionplan o.ä. wurde ja nicht angemahnt. Oder enthalten auch "Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises"
schon ebenfalls urheberrechtliche Verstöße?

Ganz generell: darf Ibäh "einfach so" meine Daten herausgeben?

Und letztendlich: wozu hat man eigentlich eine Rechtsschutz, wenn diese eh nie greift? *rhetorische Frage*


Viele Dank und viele Grüße
Hotte

Auch wenn du schon mit RA Haumann gesprochen hast, sind eventuell ja noch Fragen offen. Bei den München Dortmund Tickets mache ich erst einmal nichts. Ich warte, ob überhaupt jemand auf mich zukommt, bzw. mich abmahnt.

Die Grenze bzgl. der 155 EUR bei erstmaliger Abmahnung gilt bei urheberrechtlichen Verstößen. BH mahnt jedoch wegen des Weiterverkaufs der Tickets ab und somit gegen einen Verstoß gegen die ATGB der Vereine.

Die Praxis mit den Briefumschlägen kommt definitiv nicht durch, wir haben hier auch x Fälle, in denen der Briefumschlag verkauft wurde. Wie bereits gesagt, kommt es darauf an, was ich in der jeweiligen Auktion wirklich verkaufen möchte, Die ATGB kann ich mit dieser Methode nicht umgehen.

Ist auch in den Auktionen, die nicht Gegenstand der Abmahnung sind, kein urheberrechtlicher Verstoß aufgeführt? Wenn dort ein urheberrechtlicher Verstoß aufgeführt ist, dann hat BH sich die Daten über VeRI aufgrund dieser Verletzung besorgt. Ist kein urheberrechtlicher Verstoß aufgeführt, kann er wohl auch trotzdem deine Daten von ibäh anfordern, wenn gegen das Vetriebsrecht verstoßen wurde.
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Volli, post: 21309, member: 20205 schrieb:Moin zusammen,
nun habe ich eine Antwort von BuH auf meine modUE erhalten.

die von Ihnen am ....10.2014 abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend ab, Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalles.

...

Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte Unterlassungserklärung mit der Bitte, diese bis spätestens 31.10.2014 an uns zurückzusenden.
Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250€ ausgeglichen wird.

Ich denke mir dieses Schreiben ist hier schon bekannt.

Auf meine Frage ob die Tickets gesperrt wurden, da dies gegen das freie Handeln verstoßen würde wurde nicht eingegangen.

Meine abgeschickte UE wurde als eingescanntes Dokument mit Empfangsstempel der Mail angehängt.

Eine vorformulierte UE hängt der Mail nicht an.Kommt wahrscheinlich per Post.

Nun stellt sich mir die Frage wie ich weiter vorgehen soll.
Laut BD ist meine Mitgliedschaft ja schon für 12 Monate gesperrt womit der letzte Satz meiner Meinung nach stark an Bedeutung verliert.
Und im Gegensatz zum ersten Schreiben wurden keine zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen angedroht sollte man den Betrag nicht zahlen und die UE nicht rechtzeitig zurück senden.


Da die Tickets nicht gesperrt werden dürfen, wird BH mir das auch nicht schriftlich bestätigen.

Die vorformulierte UE sollte eigentlich der Mail beigefügt sein, Post kriegst du deshalb nicht noch einmal. BH vergisst in letzter Zeit relativ oft seine UE nochmals anzuhängen.

Wie @[USER=16]Krennz[/USER] bereits geschrieben hat, ist die E-Mail der Beweis dafür, dass deine modUE angekommen ist und du kannst dich zurücklehenen.
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Volli, post: 21312, member: 20205 schrieb:@ Krennz

Vielen Dank für die Antwort.

Also ist die modUE auch gültig wenn diese abgelehnt wird?
Das kommt mir noch etwas komisch vor.

Die Frist geht bis Ende Oktober werd dann Mitte November nochmal bescheid geben ob was gekommen ist.

Sofern du die urheberrechtlichen Verstöße korrekt aufgeführt hast, ist deine modUE gültig und BH muss sie annehmen. BH hätte gerne, dass du auch die Punkte bezgl. des Ticketverkaufs mit in deine modUE einbeziehst, daher spricht er davon, dass er deine modUE ablehnt. Wenn du die Punkte bezgl. des Verkaufens der Tickets mit in die UE nimmst, dürftest du auch in einer Notsituation nicht mehr dein Ticket verkaufen, was der BGH jedoch erlaubt hat. Also gehört so etwas auch nicht in die modUE.
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Hotte, post: 21313, member: 20209 schrieb:@[USER=16]Krennz[/USER]
Ich habe deine Hinweise befolgt und das auch so direkt telefonisch mit RA Haumann besprochen:
die beiden noch laufenden Auktionen werde ich einfach zu Ende gehen lassen
die von mir bereits hier dargelegten Gründe haben wohl tatsächlich "etwas" milde gestimmt: der Vorschlag zur Güte betrug 300€ Strafe in drei Monatsraten à 100€ plus 100€ Zahlung an die vereinseigene Stiftung; darauf bin ich eingegangen.

Was ich immer noch nicht verstehe - okay, ich habe von "all diesen Dingen" auch absolut null Ahnung: wieso kann man wie in meinem Fall bei einer Abmahnung auch 800€ verlangen, wenn so oft erwähnt wird, dass 155 bei der ersten Abmahnung die Grenze des Erlaubten ist? Auf Grund von "Mehrerlös"?
Ich will durch diese Nachfrage nichts für die Zukunft lernen, im Sinne von "ich muss nur herausfinden, was ich falsch gemacht habe und es besser machen, dann kann ich ähnlich weitermachen" - nein, ich bin "kuriert", was diese Art der Finanzierung angeht -, aber: warum verkaufen SO viele Ibähaner regelmäßig mit hohem Gewinn? Und machen das schon über einen langen Zeitraum? Warum können BD und BH denen offenbar nichts anhaben oder lassen sie gewähren?

Viele Grüße
Hotte


Wegen den 155 EUR hatte ich bereits oben geschrieben woran das liegt und @[USER=16]Krennz[/USER] hat es ja auch noch einmal erläutert.

Früher oder später trifft es auch die anderen Ibäher. Es hat hier auch schon Leute gegeben, die erst ein Jahr später für ein Ticketverkauf abgemahnt wurden. Gewähren lässt BH hier niemanden.
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Hallo @[USER=20127]Aikon[/USER]!
Vielen Dank für deine näheren Erläuterungen!
Auch in den Auktionen, die nicht Gegenstand der Abmahnung sind, sind keine urheberrechtlichen Verstöße bzw. generell keine Rechtsverletzungen aufgeführt.

Sowohl zu den noch laufenden Auktionen wie auch zu den München - Dortmund Tickets habe ich in meinem Telefonat von mir aus alle Karten (im wahrsten Sinne des wortes *lach) auf den Tisch gelegt. Es erging sogar die Empfehlung an mich die UE erst morgen zu unterschreiben, damit ich ohne Verstoß gegen die UE die beiden Auktionen Dortmund - Hannover heute abend auslaufen lassen kann.
Die München - Dortmund Tickets waren wie geschrieben weder in II.1 noch in II.2 erwähnt; ich dachte aber es wäre besser hier nicht wie das Kaninchen vor der Schlange oder die berüchtigten "drei Affen" zu agieren, sondern das gleich "zu gestehen"; denn wenn man mir schon entgegenkommt mit der Summe, wäre es wohl nicht förderlich für mich, wenn ich im selben Telefonat aber verschweige, dass etwas bisher nicht angemahnt wurde, von dem ich aber natürlich wissen muss, dass es stattgefunden hat.. und im blödesten Fall wird man dann in Kürze eh darauf aufmerksam. Die Aussage war: auch diese Sache wäre nach Zahlung der letzten Rate und mit fristgerechtem Eingang der UE (die ich handschriftlich so modifizieren darf wie am Telefon besprochen, hinsichtlich Gesamtsumme, Ratenzahlung, Verweis auf das Telefonat von heute vormittag) abgegolten.
Auch das mag wiederum naiv gewesen sein mich da selbst ans Messer geliefert zu haben, aber ich bin im Grunde zu ehrlich für solche Dinge - mag man kaum glauben bei der Schilderung des Falles, aber mir war tatsächlich nicht bewusst etwas Verbotenes zu tun. Ich hatte - wie hier der Begriff auch schon erwähnt wurde - von "kleinen (?) Inhaberpapieren" gehört und dass der Preis einfach nur durch Angebot und Nachfrage geregelt wird; wenn jemand bereit ist über Marktwert zu zahlen, ist das doch sein Bier, dachte ich.
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Hotte, post: 21315, member: 20209 schrieb:@[USER=16]Krennz[/USER]
Heißt das, dass in 11 Tagen dasselbe Schreiben - also auch in meinem Fall - nicht mehr mit einer höheren Summe als 155€ versehen sein dürfte?

Nein heißt es nicht. Die 155€ sind wie gesagt nur bei urheberrechtlichen Verletzungen anwendbar.
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Aikon, post: 21319, member: 20127 schrieb:Wegen den 155 EUR hatte ich bereits oben geschrieben woran das liegt und @[USER=16]Krennz[/USER] hat es ja auch noch einmal erläutert.

Früher oder später trifft es auch die anderen Ibäher. Es hat hier auch schon Leute gegeben, die erst ein Jahr später für ein Ticketverkauf abgemahnt wurden. Gewähren lässt BH hier niemanden.

Und wichtig ist hier aber nur, dass die Tickets aus dem Kontingent von BD stammen? Und es Heimspiele von BD und diese somit Veranstalter sind? D.h. der jeweils andere Verein hat keine Ansprüche? Und wie ist es bei Auswärtsspielen, wo es andere Veranstalter als BD gibt, aber die Tickets auch hier über das BD-Mitgliederkontingent erworben wurden? Hätte hier auch der gastgebende Verein als Veranstalter Ansprüche? Denn wie oben beschreiben: bei den Karten Gästeblock in München bestätigte mir Haumann, dass diese mit abgegolten seien - wenn ich richtig verstanden habe, da diese NICHT über einen anderen Account z.B. bei München, sondern ebenfalls über (das Gästekontingent von) BD bezogen wurden.
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Nach meinen Erkenntnissen missbraucht BH das Veri Programm um unberechtigt an Userdaten zu kommen.
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Krennz, post: 21323, member: 16 schrieb:Nach meinen Erkenntnissen missbraucht BH das Veri Programm um unberechtigt an Userdaten zu kommen.

Ja sehe ich genauso, allerdings sagt das VeRI-Team ja dazu, dass er auch wegen Verstoß gegen das Vertriebsrecht anfragen darf. Ich bezweifle diesen Grund allerdings, da auch in den Auktionen oftmals schon der Hinweis enthalten ist, dass der Verkäufer persönlich verhindert ist und erstmalig laut Profil ein Ticket anbietet. Hier sehe ich auch klar einen Missbrauch des VeRI-Programms.
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Guten Tag,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich habe heute eine Mail von BuH erhalten mit der Aufforderung Schadenersatz von 800 Euro zu zahlen, da ich in ebay Tickets von Dortmund - Istanbul verkauft habe.
Diese Rechtverletzungen liegen vor:
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Ich habe die Tickets privat gekauft. Habe die Karten als Auktion eingestellt und wurde für 300€ verkauft.
Dann aber bekam ich von ebay eine Nachricht, dass der Verkauf annulliert wurde, weil der ebay-Käufer-Account gelöscht wurde. Die Verkäufergebühren habe ich zurückerstattet bekommen.
Auf dem Angebotsbild hatte ich nur ein Bild mit der Schrift "Tickets zu verkaufen", kein Logo, kein Stadionplan.
In der Mail kann ich auf das Link klicken, worauf sich das Schreiben bezieht, aber die ebay-Anzeige wurde halt von ebay gelöscht.

Ich soll bis 4.11.14 dieses Unterlassungserklärung unterschreiben.

Wie soll ich vorgehen? Kann ich denen eine Mail schreiben und erklären dass keins von den punkten zutrifft?

Bitte nennt mir die Schritte die ich machen soll? Habe noch keine Erfahrungen damit gehabt.
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@[USER=20210]Burak92[/USER]
Weswegen musstest du die Karten denn verkaufen?
Und ganz wichtig: Wo hast du sie her? Direkt vom BVB? Freunde? Selbst bei ebay gekauft?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Hast Du das Logo irgendwo geklaut, oder hast Du selber das Ticket fotogrfiert?
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Vielen Dank für die super schnelle Antwort!

Ich wollte mit meinem Vater zusammen das Spiel anschauen, jedoch hat er sich entschieden nicht mitzukommen.
Da ich die Tickets sowieso für 200 gekauft habe, was sehr teuer ist, habe ich es ins ebay gestellt.
Der Verkauf wurde nach den Auktionsende aber annuliert.

Die Tickets habe ich in ebay bei privatperson gekauft.
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