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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Hallo erstmal,
auch ich habe vorerst eine e-mail von der Kanzlei bekommen. Mir wird auch dasselbe vorgeworfen wie bei meinem Vorredner. Habe die Karten nichtmals mit Gewinn verkauft und bisher 2 Auktionen bei ibäh. Die Frage ist, muss ich die 250€? Oder nur eine Erklärung das ich nichts falsches getan habe und eine Modue dazu? Danke euch schonmal
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@[USER=20196]Criz[/USER]

was wird Dir denn korrekt vorgeworfen?
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Das geht aber schnell Smile Folgendes:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des SIGNAL IDUNA PARKS
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Hab nur noch nach dem Grund des Verkaufs vergessen zu fragen. Dann weiss ich wie ich reagiere und Du kannst evtl. was daruas lernen. Und vom wem gekauft wurde.
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Wurde vom BDkauft für eine Freundin die aber nicht konnte.
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Ich ändere die modUE entsprechend des Vorwurfs ab und teile BH mit, dass ich mit meiner Freundin das Spiel besuchen wollte, sie verhindert war und ich daher das Ticket gemäss BGH-Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte.
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danke und zahlen muss ich nix?
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Ich zahle nichts, wenn BH Geld von mir will soll er klagen!
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Hallo alle zusammen,

habe ein Schreiben von dem besagten Rechtsanwaltsbüro bekommen, in dem mir folgendes vorgeworfen wird:

Dortmund - Stuttgart Super Tickets z. Originalpreis


Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

"Unautorisierte Nutzung liegt tatsächlich vor, da ich dies bei der Auktion benutzt habe. Die Tickets wurden auch tatsächlich über dem Originalpreis verkauft, allerdings wurde die Transaktion nachher abgebrochen, sodass keine Lieferung und Bezahlung zu Stande gekommen ist. Zählt hier der Wille oder der Akt an sich, dass z.B. wirklich ein Verkauf zu Stande gekommen ist?"

"Überdies hat der Anwalt folgende Auktionen aufgezählt, die nicht Gegenstand dieser Abmahnung sei sollen:"


Verkäufer Beschreibung Auktion-Nr. / Interne Nr. / Notiz



Dortmund - Stuttgart Super Tickets




Dortmund - Stuttgart Super Tickets




Dortmund - Stuttgart Super Tickets




Dortmund - Stuttgart 2 Tickets Block 65




Dortmund - Arsenal London


"Bei den oben aufgelisteten Stuttgart Tickets handelt es sich um insgesamt zwei Auktionen, die nochmal eingestellt worden sind. Auch diese Tickets wurden aufgrund mangelnder Nachfrage nicht verkauft! Zu guter Letzt gibt es die Arsenal Tickets, die ich selbst zu einem höheren Preis gekauft und weiterverkauft habe".

" Ich wurde nun aufgefordert, die Erklärung zu unterschreiben und 250,- Euro zu bezahlen. Was meint ihr, soll ich das wirklich machen oder ist das ganze Anfechtbar? Was wäre eure Empfehlung? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank und mit bestem Gruß"


EDIT Aikon: Auktionsinfos und Vereinsnamen enfernt
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Kannst du uns bitte noch sagen, warum du die ganzen Tickets angeboten hast?
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Oder hast Du ein und das selbe Tiket merhfach angeboten?
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Arsenal Tickets habe ich für meinen Bruder und seine Kumpels gekauft (insgesamt 4). 2 Kumpels haben abgesagt, sodass ich sie bei Ebay eingestellt habe (nur 2 wurden genutzt). 2x 4 Stuttgart Tickets habe ich gekauft, weil ich mit anderen Karten tauschen wollte. Allerdings hat dies nicht geklappt, sodass auch diese Tickets bei Ebay eingestellt wurden. 2 davon konnte ich tatsächlich verkaufen, allerdings wurde die Transaktion später abgebrochen, sodass ich im Endeffekt keines der Stuttgart Tickets verkauft habe. Kommt es hier auf den Akt, d.h. Karten wurden tatsächlich verkauft, oder auf das Angebot bzw. den Willen zu verkaufen an?
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Es wurden insgesamt zwei Auktionen mit den Stuttgart Tickets gechaltet.
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Was meinst du mit: "2x 4 Stuttgart Tickets habe ich gekauft, weil ich mit anderen Karten tauschen wollte."?
Und wer hat die Transaktion warum abgebrochen?
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1.es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/ werden);
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto xxx, mit dem Verwendungszweck „xxx" zu zahlen.

--Kann ich bei der Erklärung die ersten drei Punkte weglassen? Was habe ich zu befürchten, wenn ich dies unterschreiben (ohne die ersten 3 Punkte) so wegschicke??
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Ich sehe dass so, das Du eigentlcuh Priwerblich handelst, Privat, aber gewerblich. Wenn das zutrifft hat BH gegen Dich was in der Hand und mahnt Dich berechtigt ab.

Das BGH-Urteil deckt eigentlich nur Leute, die im Ausnahmefall mal ein, zwei Tickets verkaufen, und selbst die mahnt BH ab. M.E. vollkommen unberechtigt. Bei Dir ist die Grenze zum gewerblichen Verkäufer m.E. überschritten. Zumal Du das öfters machst. Wobei Dir eigentlich nur der Missbrauch des Vereinslogos vergeworfen werden kann, wozu die ModUE abzugeben ausreicht.
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Punkt 2 ist absoluter Quatsch. Dazu können die keinen 2.Verkäufer verpflichten. Und 3. ist ebenfalls absoluter Schwachsinn.

Können die beweisen, dass die ATGB überhaupt verbindlich verinbart wurden? M.E. nein.

Und zahlen würde ich auf keinen Fall, sollen die Klagen.
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Bitte um Sichtprüfung (Sachlage siehe oben) Ist das Schreiben und die Erklärung so in Ordnung?

Becker & Haumann PartG
z.Hd. Herrn Ulf Haumann
Kaiserstraße 21 - 23
44135 Dortmund

Sehr geehrter Herr Haumann,
grundsätzlich habe ich erst einmal nichts Verbotenes getan. Ich habe Tickets zum Verkauf angeboten, die ich grundsätzlich für einen Tickettausch (Stuttgart Tickets)gekauft habe. Allerdings ist der Tausch aufgrund einer mangelnden Nachfrage nicht zu Stande gekommen. Somit habe ich diese bei Ebay eingestellt. Ein Kauf ist allerdings dennoch nicht zu Stande gekommen, da die Tickets von der deutschen Post zu spät (am Spieltag) geliefert worden sind, sodass eine rechtzeitige Übermittlung an meinen "Käufer" nicht mölich gewesen ist. Letztendlich wurde die Transaktion abgebrochen und das Spiel unsererseits besucht.
Die Arsenal Tickets (insgesamt 4) wollte ich meinem Bruder und seinen Kumpels schenken. Leider haben zwei Kumpels abgesagt (somit wurden nur 2 Tickets gebraucht) und ich wollte die Tickets dann noch anbieten, damit ich sie nicht umsonst gekauft habe. Dies ist laut dem Urteil I ZR 74/06 des BGH erlaubt. In einer Notsituation darf ich meine Tickets egal wo und egal zu welchem Preis anbieten.
Beigefügt übersende ich Ihnen eine unterschriebene modifizierte Unterlassungserklärung.
Mit freundlichen Grüßen


Seite 2:

Hiermit verpflichte ich,


xxxx

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma


Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,

- nachfolgend „Unterlassungsgläubiger" genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Abbildungen des Vereinslogos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
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Zunächst einmal vielen Dank für deine Rückmeldung Krennz.
Allerdings möchte ich eine zweite Meinung einholen.
Seht ihr das genauso wie Krennz dass ich nicht zahlen soll? Ich wiederhole, es ist nur bei den Arsenal Tickets zu einem Kauf gekommen. In dem Schreiben des Rechtsanwaltsbüros wird mir der Verkauf der Stuttgart Tickets vorgeworfen, wo es zu keinem Verkauf gekommen ist. Alles andere soll zunächst einmal kein Bestandteil sein.
Habe ich dann was zu Befürchtung? Falls ihr meint, ich soll nicht zahlen, ist das obige Schreiben in Ordnung?
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Bist du denn auch München Fan oder wie ist der Verkauf zu beurteilen?
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Warum München? Wie kommst du darauf?
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Da ich die Stuttgart Tickets zum Originalpreis ergattern konnte, habe ich sie mit dem Ziel, dass ich sie gegen Karten BVB Gala tauschen kann - zumindest eine Zusage dafür bekommen kann - gekauft. Die Transaktion wurde abgebrochen, weil die Tickets von der deutschen Post absolut verspätet geliefert worden sind. Ich wiederhole mich, ich habe nur die 2 Arsenal Tickets verkauft.
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Warum hast du nicht gleich Karten für das Spiel gegen Gala gekauft?
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Erstens gab es diese Karten nicht zu kaufen und zweitens bin kein MItglied. Nur MItlieder kommen an die Karten ran.
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Und dann glaubst du, dass jemand (unabhängig ob englische Woche oder Wochenende) sie gegen BL-Tickets tauscht?
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Eine kluge Entscheidung war das sicherlich nicht!!
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Wenn das stimmt was ersagt, dann handelte er nicht ausser halb de s<urteils und kommt vlt. mit der modUE da raus.
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@[USER=20198]wellithink[/USER]
Wurden die Stuttgart Karten und Arsenal Karten zum sofortkauf angeboten? Wenn ja, war es der normale Preis?
Die Stuttgart Karten bekam man ja hinterher geworfen, vorm Stadion teilweise für 15€ (und auf der Karte stand 30-40€). Dass das mit dem Tausch gegen ein CL Spiel nichts wird, sollte eigentlich jedem vorher klar sein Wink
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Hallo, wollte mal einen Zwischenbericht geben.

Habe die ModUE abgegeben und auf das Ablehnungsschreiben von BH nicht reagiert und die Frist verstreichen lassen. Ist bis jetzt auch nichts mehr gekommen, ist allerdings auch erst eine Woche her, dass die Frist abgelaufen ist.

Aber heute habe ich ein neues Schreiben bekommen, glaube BH hat hier aber was durcheinander gebracht. Das Schreiben läuft zwar auf meinen Namen und meine Adresse, aber es handelt sich um ein Ibäh Konto das gar nicht mir gehört und auch die zwei Auktionen die mir hier vorgeworfen werden waren nicht von mir. Habe mit dem Konto überhaupt nichts zu tun. Abgemahnt wird im Namen von Bayer Leverkusen und natürlich soll auch wieder eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden und eine Strafe von 250 Euro gezahlt werden.

Würde jetzt mal ein Schreiben fertig machen und BH darauf hinweisen das ich nicht der Inhaber dieses Kontos bin. Oder was würdet Ihr machen? Gar nicht reagieren ist hier glaube ich der falsche Weg.

Danke schonmal für die Antworten. o_O
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Hallo,

ich habe ebenfalls Post bekommen.

Mir wird folgendes vorgeworfen:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS (es geht also um BD)

Jetzt werden 250 EUR gefordert.

Ich habe 2 Karten bei Kleinanzeigen reingestellt, die ich zum Originalpreis ohne Aufschlag angeboten habe. Es ist allerdings nicht zu einem Verkauf gekommen, die Karten wurden an Freunde verschenkt.

Meine Fragen:
- Die letzten beiden Punkte (unautorisierte Nutzung von...) sehe ich ein, hierzu ist wahrscheinlich eine modifizierte UE nötig, richtig?
- Da kein Verkauf zu Stande gekommen ist, ist Punkt 1 (mit den ATGB) dann nicht hinfällig?

Darüber hinaus:
- Wie sieht es in diesem Fall aus in Puncto zukünftigen Erwerb von Karten? Wird BD mir hier eine Sperre auferlegen, obwohl ich a) nicht die Absicht hatte die Tickets zu erhöhten Preisen zu verkaufen und b) die Karten letztendlich gar nicht verkauft habe sondern c) lediglich gegen Markenrechte verstoßen habe (Stichwort Nutzung des Logos usw).

1000 Dank für eure Hilfe!!
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