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Hallo Zusammen,
nach 63 Seiten und zig unterschiedlichen Situationen bin ich nur noch durcheinander. Somit meine Situation.
Wollte 3 Dauerkarten fürs erst Ligaspiel bei Kleinanzeigen verkaufen.
Habe laut Becker & Haumann mir folgendes zu Schulden kommen lassen. -ATGBs nicht abgebildet, kein Sofortkauf sowie Logo abgebildet.
Alle Drei Sachen stimmen auch soweit.
Also mittlerweile habe ich verstanden, dass ich deren Unterlassungserklärung nicht zurückschicken soll.
Meine Frage...reicht es die Modifizierte UE und die 250 Euro "Strafe" zu zahlen oder wie wo was? Würde halt weiterhin gerne die Dauerkarte erwerben und natürlich auch nutzen. Oder sollte ich am besten meinen RA kontaktieren und schauen was passiert?
Und das alles weil man zur einer Hochzeit eingeladen ist und nicht am ersten Spiel teilnehmen kann. Manno
Schon mal vielen Dank für hoffentlich viele Antworten.
Ich schicke wegen dem Logo eine modUE unten aus meiner Signatur und ein Anschreiben, dass ich wegen einer Hochzeit nicht am Spiel teilnehmen konnte und daher gemäss Urteil des BGH I ZR 74/06 zum Verkauf berechtigt war um anderen Fans die Möglichkeit zu bieten das Spiel zu sehen. Ich zahle nichts und warte danach ab was kommt.
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@[USER=20166]schipec[/USER]
Um welchen Verein gehts denn?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Liebe Leute,
bin neu hier und auch mich hat's mit der Abmahnung erwischt.
Tickets BVB - Leverkusen
zur Auktion bei ebay angeboten.
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf" beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf" angeboten
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
Außerdem wurden mit weitere 2 Verkäufe aufgelistet, die aber angeblich nicht Bestand dieser Abmahnung sind, bei der Summe von 250€ aber trotzdem mit einbezogen werden. "Lustigerweise" ist es bei einer dieser beiden Auktionen nicht zu einem Verkauf gekommen.
Jetzt hab ich hier schon viel gelesen, auch die Mod.UE von dem User Krennz, allerdings bezieht diese sich ja auf die Markenverletzung, die ich ja nicht begangen habe. Auf was soll ich mich in einer solchen UE jetzt berufen?
Die 15% stimmen ja "leider"....
Außerdem habe ich die Karten tatsächlich angeboten, da ich bzw. der Karteninhaber verhindert war.
Ich bin kein kommerzieller Händler.
Könnt ihr mir weiterhelfen bei der Formulierung?
Beim Anschreiben sollte ich mich ja am besten drauf berufen, dass ich laut BGH zum Verkauf berechtigt war
Zahlungsfrist ist 28.8. und da das Spiel am 23.8. würde ich jetzt erst mal stillhalten, damit der Käufer meiner Karten keine Schwierigkeiten beim Einlass bekommt oder??
Danke und Gruß
Ich schreibe BH an, dass ich die Karten im Auftrag des eigentlichen Käufers reingestellt habe und vom eigentlichen Käufer nicht auf die ATGB hingewiesen wurde und somit nicht daran gebunden bin. ausserdem fordere ich BH auf mir rechtsverbindlich mitzuteilen, wie sie an meine Daten bei Ebhay gekommen sind. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen? Denn nur bei Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen darf BH Ebay zur Herausgabe der Daten auffordern.(VeRi Programm).
Mehr mache ich nicht und zahle auch nicht.
Etwa so: Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen angemahnten Kartenverkäufe habe ich im Auftrag des eigentlichen Käufers bei Ebay getätigt. Er hat mich nicht auf die ATGB hingewiesen und somit bin ich nicht daran gebunden.
Hierzu bin ich ausserdem nach dem BGH-Urteil I ZR 74/06 berechtigt, da der eigentliche Käufer beruflich verhindert war und keine Möglichkeit besitzt die Karten zu verkaufen. (Wozu er ja auch nach dem BGH-Urteil berechtigt ist)
Wie kommen sie an meine ebay Daten? Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen? Denn nach dem VeRi Programm von ebay dürfen die nur Daten rausgeben, wenn Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen vorliegen. Sie haben sich in meinen Augen somit strafbar gemacht. Das kann für sie Konsequenzen haben.
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hm danke!
Sollte ich vielleicht trotzdem warten darauf zu reagieren bis das Spiel vorbei ist, damit der Käufer keine Probleme bekommt?
Wäre ja noch genug Zeit.
Und wenn ja, reicht dann per email?
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@[USER=20169]quonamic[/USER]
Die Karten behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich würde es als Einwurfeinschreiben mit Zeugen machen (Zeuge bestätigt auf einer Kopie, dass das Schreiben gemeinsam eingetütet und bei Postens abgegeben wurde)
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Hallo zusammen! Bin neu hier und denke mal, das hier ist auch recht hilfreich...
http://www.lhr-law.de/magazin/schwarzmar...ittskarten
Hab übrigens auch Post von den Brüdern. Einer der feisten Anwälte ist übrigens bei facebook zu finden und trägt auf einigen Fotos BVB - Fanartikel auf. Und dann die eigene Fanschar übern Tisch ziehen. Echte Liebe.
Das ist genau die Meinung, doe hier vertreten wifrd.
Danke für diesen, echt hilfreichen, Artikel.
Stelle ihn doch einfach mal BH zur Verfügung
Super link Diego10! :-) Besondes Punkt 6 gefällt mir, ach der ganze Artikel ist klasse.
Das mit den Fotos auf dem Facebook-Account des Herrn H. habe ich auch bereits gesehen. Eine Wertung hierzu erspare ich mir.
@[USER=16]Krennz[/USER] pinne den link doch an, hilft sicher vielen erst einmal mit den grundsätzlichen Fragen.
Wenn ich aus dem Artikel ein Fazit ziehen kann, so sind alle bisherigen -Abmahnungen die Becker und Haumann gegenüber reinen Privatverkäufern losgelassen hat, ungültig, da die ATGB nicht gegenüber Privatverkäufern Anwendung finden darf, die aus privaten Gründen ihre Tickets verkaufen müssen, so wie es der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 gesehen hat.
Das sind alle die Verkäufer, die in seltenen Fällen, weil sie Krank sind, weil sie arbeiten müssen, weil sie anjdere Verpflichtungen haben, wie z.B. hier geschildert, an einer Hochzeit teilnehmen sollen, etc.
wie hatten hier aber auch schon Fälle, da wurden mehrere Tickets gekauft und davon Einige weiterverkauft. Das sehe ich und Andere als Schleichbezug an.
Ein Beispiel: Ich erwerbe 10 Tickets für einen "Fanclub" und stelle dann 8 davon bei ibäh als Auktion rein, so sehe ich darin eine Gewinnerzielungsabsicht und somit einen, strafbewehrten , Schleichbezug. Ebenso ist es ein Schleichbezug, wenn ich Karten kaufe um sie an Viagogo, oder wie die Börsen alle heissen, weiterzugeben.
Dementsprechend hat sich BH gegenüber ibäh der Täuschung und Nötigung schuldig gemacht, da sie behaupten, dass hier Verstösse gegen die ATGB, das Marken- und Urheberrecht vorliegen.
Lediglich die Verwendung des original Stadionplans und von nicht autorisierten Fotos aus dem Innenraum hätte abgemahnt werden dürfen.
Dementsprechend kann BH von all Denjenigen in Regress genommen werden, die aus Unwissenheit die geforderten Beträge gezahlt haben.
BH, dann mal viel Spass.:p
Jetzt müssen nur noch die Gerichte mitziehen und der Spuck hat ein Ende.
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Das könnte in der Tat sehr unangenehm für BH werden. Sollte ein Gericht aus 1. Instanz genau diese Eindrücke bestätigen, wird es BH sicherlich weiter treiben und bis zum BGH gehen. Aber was dort bereits entschieden wurde, ist ja bekannt..
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
BH handelt, m.E. nicht nur im Auftrag von BD, sondern wird wohl aus dem Hintergrund von der DFL gepusht um die Grenzen der AGB-Klauseln zu Ergründen und die hausgemachten Gesetze äh AGB (ATGB) durchzusetzen.
Zumindest findet er immer wieder uninformierte Fans, die sich ins Bockshorn jagen lassen und zahlen.
Ich vermute mal, dass ihm durch dieses Forum ein "Schaden" im mittleren bis höherem 5 stelligen Bereich entstanden ist. Denn wenn ich in der Statistik sehe, wie Viele hier mitlesen, ist das zu vermuten.
Und wenn jetzt einige Fans anfangen sich zu wehren, dann "Gute Nacht" BH
Übrigens, habe den Link zum Artikel jetzt unten in meiner Signatur angehängt.
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und danke für die vielen informativen Seiten !
Ich habe ebenfalls eine Abmahnung erhalten und mir stellt sich momentan eine Frage, die ich nicht ganz zu klären weiß:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht als Sofort-Kauf beendet
- Der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des Signal Iduna Parks
So, Punkt 1-3 sind ja scheinbar wegen Urteilen, der Tatsache, dass ich die Tickets selber von Privat gekauft habe, hinfällig.
Was habe ich zu erwarten wegen den letzten beiden Punkten wenn, ich denen nun eine modUE schicke und sage, dass 1-3 quatsch ist. Kriegen die dann immer noch die geforderten 250,- oder könne die da mehr rausholen oder sogar gar nichts ?
Grüße
Wie ichz hier schon oft sagte.
Mod UE für Logo und Sitzplan, Anschreiben, dass ich die Karten von dritter Seite gekauft habe und somit nicht an die ATGB (die sowieso nach BGH-Urteil I ZR 74/06 für Privatverkäufer die Urteilsgemäss handeln nicht anwendbar sind) gebunden bin und nicht zahlen.
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Aikon wurde zum Mod für diesen Fred ernannt.
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habe nen langen Brief an BH geschickt mit der Bitte um Bestätigung des Eingangs.
Morgen ist Fristende, bisher keine Antwort, bin mal sehr gespannt!
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Also meine Frist ist nun schon 7 Tage rum, bin mal gespannt bis jetzt nichts angekommen
jetzt schon mal danke an alle hier für die Hilfe
DANKE !
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Hallo mal wieder,
ich habe jetzt mal an ebay geschrieben:
hallo ebay, ich habe eine frage zu dem Verkauf von Bundesliga-Eintrittskarten. Laut Gesetz ist es nicht verboten diese hier oder anderweitig zu veräußern. Jedoch ist es schon sehr oft vorgekommen das Sie solche Angebote auf "Antrag" einer Rechtsanwaltskanzlei, Becker und Haumann, beenden und die Daten des Verkäufers an diese aushändigen. Jedoch ist es nicht rechtens wenn zB kein Logo oder Bild eines Stadions aufgeführt sind. Also keine Marken oder Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Wie verhält es sich diesbezüglich nun, kann ich ohne das meine Daten weiter gegeben werden solche Eintrittskarten hier verkaufen? Die Firma Becker und Haumann senden sofort Unterlassungserklärungen sowie Zahlungsaufforderungen raus, sobald Sie die Daten, ja eigentlich unrechtmässig, weiter gegeben haben. ich bitte um Antwort und bedanke mich im vorraus.
die antwort:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben uns gefragt, warum wir im Zuge von Beendigung einiger Angeboten Ihre Kontaktdaten an die rechtliche Vertretung von Rechteinhabern weitergegeben würden. Des weiteren möchten Sie erfahren ob Sie Eintrittskarten von der Bundesliga auf unserem Marktplatz verkaufen können.
Gerne gebe ich Ihnen hierzu weitere Informationen.
Zunächts möchte ich mich auf die Herausgabe von persönlichen Daten beziehen:
Bei der Eröffnung Ihres Mitgliedskontos haben Sie in unsere Datenschutzerklärung eingewilligt. Dort heißt es im Abschnitt "Offenlegung Ihrer Daten durch uns":
"Wir sind außerdem berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weiterzugeben: Durch Geheimhaltungsvereinbarungen gebundene Teilnehmer des eBay VeRI-Programms in Zusammenhang mit einer Untersuchung wegen Betrugs, Verletzung geistigen Eigentums, Produktpiraterie oder einer anderen rechtswidrigen Handlung, sofern wir dies nach eigenem Ermessen für notwendig oder sinnvoll erachten. In solchen Fällen werden wir Daten wie Name, Anschrift, Ort, Postleitzahl, Land, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Firma offenlegen."
Gerne können Sie die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: http://pages.ebay.de/help/policies/privacy-policy.html
Weiterhin möchte ich mich auf die Frage zu dem Verkauf von Eintrittskarten beziehen:
Ich freue mich, dass Sie sich vorab über die Zulässigkeit bestimmter Artikel informieren möchten. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass ich keine Möglichkeit habe, Ihr Angebot vor dem Einstellen zu überprüfen.
Aus diesem Grund können wir keinen Auskunfts- bzw. Beratungsservice hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bestimmter Angebote oder Artikel anbieten. Grundsätzlich dürfen eBay-Mitarbeiter keine verbindlichen Versicherungen oder Zusagen geben. Verkäufer sollten sich bei Unsicherheiten bezüglich der Rechtmäßigkeit Ihrer Verkaufsangebote gegebenenfalls immer noch separat Rechtsrat einholen.
Leider dürfen eBay Mitarbeiter keine Rechtsauskünfte geben, diese dürfen in Deutschland nur von zugelassenen Rechtsanwälten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage daher nicht beantworten kann. Auf eBay dürfen selbstverständlich keine Angebote eingestellt werden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Zudem gelten unsere Grundsätze zu unzulässigen Artikeln, die teilweise über die gesetzlichen Verbote hinausgehen: http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html
Wir verstehen, dass es nicht einfach ist, alle gesetzlichen Bestimmungen und die eBay Grundsätze zu überblicken und zu verstehen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Angebot zulässig ist, möchten wir Ihnen daher empfehlen, von dem von Ihnen geplanten Angebot Abstand zu nehmen.
Herr xxxxxx, ich bedaure, dass ich Ihnen keine weitere Auskunft geben darf. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis für unsere Vorgehensweise und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag und weiterhin viel Erfolg auf eBay.
Mit freundlichen Grüßen
also doch eher sehr nichtssagend, oder???
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Ist doch klar, bei eBay will man keinen Ärger mit Rechtsanwälten also werden da alle Daten von Verkäufern sofort rausgehauen und wälzt die Probleme auf ebay-Mitglieder ab, Hauptsache die bekommen selber keine. Verkäufer hat man ja trotzdem noch genug, ansonsten werden die Gebühren halt mal wieder 1% angehoben.....
@[USER=20089]munds[/USER]
Die Stellungnahme eBays ist nichtssagend.
[SIZE=13px]Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht, sofern man sich an eBay Deutschland wendet. [/SIZE]
Über einen Rechtsanwalt sind wir nun an eBay Luxemburg herangetreten, dort hat man die Zuständigkeiten erst einmal schön wieder hin und herschieben wollen. Bisher ist es uns zumindest schon einmal gelungen, dass eBay Luxemburg bestätigt hat, dass die zuständigen Abteilungen für die Weitergabe unserer Daten nicht mehr in Deutschland sind, sondern in Luxemburg. In Deutschland befindet sich lediglich eine kleine Zweigstelle von eBay, was die dort machen, entzieht sich meiner Kenntnis. Die komplette Speicherung und Weitergabe der Daten aller europäischen eBay-Mitglieder läuft über diese zuständige Stelle in Luxemburg.
Derzeit steht noch die Stellungnahme aus, wie eBay zur Weitergabe, bzw. zur Möglichkeit des Abrufs der Daten über das VeRI Programm steht, wenn keine Rechteverletzung begangen wurde und wie eBay dies sicherstellen will, dass es nicht missbraucht wird. Sofern es da eine Antwort gibt teile ich diese natürlich mit.
@[USER=20174]Felix123456[/USER]
Laut meinem Kenntnisstand greift eBay in den VeRI-Vorgang nicht einmal ein. Der teilnehmende Rechteinhaber kann über VeRI eine x-beliebige Auktion auswählen, die Auktion wegen eines angeblichen Verstoßes beenden und/oder sich die Daten des eBay-Verkäufers bequem abrufen. eBay stellt die Daten lediglich bereit, aktiv herausgeben tun sie diese aber nicht!!!
Also verstösst Becker und Haumann wissentlich gegen das BDSG indem sie, unter Vortäuschung falscher Tatsachen, das VeRi Programm nutzen um Fans, die ihre Karten bei ibäh verkaufen, einzuschüchtern und vom Verkauf versuchen abzuhalten. Das ist ein BGH-Urteils- und Gesetzesverstoss.
Im übrigen darf ein Privatverkäufer vom Ticket ein Foto machen ohne das darauf abgebildete Logo unkenntlich zu machen. Ein Ticket ist eine Ware, wie ein Pfund Kaffee.
Wenn ich ein Angebot erstelle, darf ich, nach dem Markenrecht, ein Foto der Ware ins Angebot stellen um zu verdeutlichen, um welche Ware es sich handelt. Ich darf nur nicht die Marke als meine Eigene ausgeben und sie somit für mich nutzen.
Bei Nutzung vom original-Stadionplan und Bildern aus dem Innenraum ist das anders, das dürfen sie abmahnen. Allerdings dürfen sie die anderen Punkte nicht mit in diese Abmahnung schreiben, da die Abmahnung sonst insgesamt ungültig wird.
@[USER=16]Krennz[/USER] exakt genauso sehe ich das auch.
Ich rufe Alle die von BH unberechtigt (Siehe mein und Aikons Signatur) abgemahnt wurden dazu auf, sich mit Aikon in Verbindung zu setzen und ihm ihre Abmahnungen zur Verfügung zu stellen (Anonymisiert, ein Teil das Aktenzeichens und das Austellungsdatum sollte sichtbar bleiben) Aikon benötigt Beweismaterial dafür, dass BH das ibäh VeRi Programm missbraucht um rechtmässig handelnde Fans unter Druck zu setzen.
Jede Abmahnung gegen Privatverkäufer, die ausser dem Verstoss gegen das UrHG, andere "Rechtsverstösse" enthält, ist unwirksam und unzulässig.
Ich schreibe daher an BH:
Zitat:Sehr ungeehrte Damen und Herren,
Sie behaupten, dass ich als Privatverkäufer gegen die entsprechenden §§ der ATGB von xyz verstossen habe.
Dazu sagt der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 dass Privatverkäufer, die aus einer Notlage heraus ihre Karten verkaufen, dies dürfen und für diese die ATGB von xyz nicht gültig sind.
Ich persönlich konnte wegen(GRund nennen) das Spiel nicht besuchen und habe deshalb die Karten bei ibäh verkauft, was sie über das VeRi Programm unrechtmässig bendet haben. Dazu werden wir uns evtl. in einem Schadenersatzprozess noch sprechen.
Können sie hier nachlesen http://www dot lhr-law.de/magazin/schwarzmarkt-rechtliche-konsequenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten
Jeder Fan kann selber bestimmen, was es ihm wert ist an einem Spiel teilzunehmen.
Dazu sagt der BGH in seinem Urteil: Das Angebot regelt die Nachfrage.
Mit unfreundlcihen Grüssen.
PS: Ich bin bereit für meine Rechte einen Prozess zu riskieren, dessen Kosten Sie höchstwahrscheinlich tragen müssen
Das Wort Dot kann ich im Brief durch einene Punkt erstezen und die Leerzeichen zwischen www und Ihr könnt ihr löschen.
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Hallo, ich wurde für ein Jahr von Ticketkauf über mein Mitgliedskonto gesperrt( bis 28.02.2015). Gibt es Möglichkeiten diese Sperrung aufheben zu lassen? Hat dies schon jemand (mit Erfolg) versucht?
Vielen Dank.
MfG ulli13
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ulli13, post: 20850, member: 20051 schrieb:Hallo, ich wurde für ein Jahr von Ticketkauf über mein Mitgliedskonto gesperrt( bis 28.02.2015). Gibt es Möglichkeiten diese Sperrung aufheben zu lassen? Hat dies schon jemand (mit Erfolg) versucht?
Vielen Dank.
MfG ulli13
Naja ... das halbe Jahr wirst Du wohl noch überstehen. Wenn Du wirklich zu einem Spiel willst, kommst Du auch dahin (Freunde, Fanclub, andere Mitglieder usw.). Woher weißt Du wie lange Du gesperrt bist? Hast Du da eine Info bekommen?
Ich selber hab nur eine Email erhalten das ich ab sofort gesperrt bin, für wie lange stand dort nicht.
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@[USER=19894]airwave[/USER]
Bei einer Bestellung im Onlineshop konnte ich mich mit meinen Nutzerdaten nicht anmelden. Daraufhin schrieb ich eine Mail an den Kundenservice. Dieser bestätigte mir per Mail das ich bis Ende Februar gesperrt bin.
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