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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Haha, vermutlich ist B&H nun mit Fake-Accounts unterwegs, um die Leute per PN zum Zahlen zu bewegen. Höre lieber auf das, was Krennz und ldb sagen. Hat mir prima geholfen!
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Denke nicht das es Fake ist. Es weiss halt nicht, was er machen soll.

Ich hatte ihn auch zur ModUE und Begleitschreiben geraten.

Er ist aber unsicher und sein Anwalt sagte halt, er muss bezahlen trotz ModUE, wenn ich das richtig verstanden habe.
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paul197070, post: 20122, member: 20097 schrieb:Jemand aus dem Forum hat mich per Private Unterhaltung angeschrieben.

Er hat auch eine Abmahnung von B&H erhalten.
Sein Anwalt (Internetrecht) meint, dass er auch trotz ModUE das geforderte Geld bezahlen muss.

Möchte mal Eure Meinnung dazu hören.

Unterlassung und Schadenersatz sind strikt voneinander getrennt. Gebe ich eine Unterlassung ab, kann ich auf Schadenersatz verklagt werden und umgekehrt. Aber der geforderte Betrag ist bezogen auf einen Schaden der exorbitant hoch ist. Ein Gericht legt diesen bei einer Klage neu fest, und zwar auf einen realen Wert. Dort komme ich meistens um einiges günstiger weg als wenn ich die pauschale bezahle. Ich zahle also vorerst nicht und warte auf die Klage von BH. Wenn keine kommt, auch gut.
Unterschreibe ich hingegen die vorgefertigte UE von BH, dann verpflichte ich mich zur Zahlung der Forderung. Deswegen niemals die UE unterschreiben.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Naja, bisher hat B&H noch nie geklagt, oder?
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Uns ist hier nichts bekannt.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Also, wie sagt ihr auch so schön... locker durch die Hose atmen.
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GEbt mir doch mal den Namen des Angstmachers. evtl auch über PN
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Hier auch nochmal die Erinnerung für alle, die eine Abmahnung mit entsprechender Geldforderung erhalten haben:
http://www.vz-nrw.de/RG4074A0AM/link1133998A.html

Dort einfach die 4 Fragen beantworten. Wenn B&H dort oft gemeldet wird, bekommen sie hoffentlich Besuch von der VZ :-)
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Okay, ich habe gerade die 4 Fragen beantwortet.

Hoffentlich bringt das was....
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kann/darf man hier ein original schreiben von BN als Datei anhängen ?
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damit mir geholfen werden kann ???
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Original schreiben von BH...
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BITTE um HILFE


Angehängte Dateien
.pdf   bvb.pdf (Größe: 665.8 KB / Downloads: 28)
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Hast Du gar kein Logo o.ä. von Dortmund verwendet?
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Logo o.Ä. wirde ihm nicht vorgeworfen.

Das Uteil des BGH wird hier pervertiert.

Es heisst darin nämlich:

Zitat:Aus http://Pressemitteilung Nr. 170/08 vom 12.9.2008

BGB § 280 Abs. 1
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand
vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer
kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung m
öglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen,
noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

Textziffer 33

- 14 -
Hinzu kommt, dass vielfach als Verk
äufer in Betracht kommende Privat-
personen nicht wirksam aufgrund der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Klägers einem Weiterverkaufsverbot an ge
werbliche Erwerber unterworfen sein
werden. So fehlt es etwa an einer der
artigen Bindung, wenn Karten privat ver-
schenkt worden sind, der Erwe
rber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist
oder wenn bei einer Kartenbestellung - aus
welchen Gründen auch immer - die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Klägers nicht wirksam einbezogen
wurden.
Die Beklagten wenden sich mi
t ihren Suchanfragen also auch an Pri-
vatpersonen, die ihnen Karten anbieten können, ohne
Vertragspflichten gegen-
über dem Kläger zu verletzen.


aus Textziffer 40

Es gibt
insbesondere kein Gesetz, das den Ve
rkauf von Fußballkarten besonderen
Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller,
NJW 2005, 934).

Aus Textziffer 47

Nach den
Feststellungen des Berufungsgerichts
können die Kunden der Beklagten durch
den Kartenkauf wirksam ein Zutrittsrech
t zu dem entsprec
henden Spiel erwer-
ben. Die Eintrittskarten sind damit ei
n verkehrsfähiges Wirtschaftsgut.


Zitat:Desweiteren erkennt der BGH. das Eintrittskarten kleine Inhaberpapiere nach § 807 BGB sind (TZ 49)
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Das ist fast das gleiche Schreiben wie bei mir.

Die UE ist exakt die gleiche wie bei mir.

Ich denke, ich muss nur ein Begleitschreiben aufsetzen und erklären warum ich die Tickets verkauft habe, spricht private Gründe und sich auf das wie Krennz schon geschrieben hat auf das BGH Urteil berufen. Eine ModUE ist nicht nötig.
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Und Du kannst die von mir zitierten Textziffern verwenden.

Vlt. sogar den Original-Link per Copy- Paste einfügen (BGH-Urteil von Juris ddem Internetportal vom BGH, bzw. der Pressemitteilung de s BGH)

Lt. Archiv des BGH ist daas eine "Leitsatzentscheidung" also eine nicht interpretierbare Willenserkläring des BGH
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Wie sind die denn an Deine Adressdaten gekommen, wenn Du keine Markenrechte verletzt hast? Eigentlich dürfte die eBäh doch gar nicht rausrücken...
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Er hjat evtl. den Namwn B.......a D.........d verwendet, der ist Markenrechtlich geschützt.
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Hallo Leute

heute ist mir auch eine Abmahnung von BH zugekommen. Ich bin über den BVB an eine Karte gekommen, jedoch sind mir wichtige Termine dazwischen gekommen, so dass ich die Karte über ebay verkauft habe (Startgebot 40 Euro).
Mir wird jetzt vorgeworfen:
  1. Die ATGB wurden nicht abgebildet
  2. Die Auktion wurde nicht als Sofort-Kauf beendet/mit der Option Sofort-Kauf angeboten
  3. Der Verkaufspreis/Angebotsreis lag 15% über dem Originalticketpreis
Wie gesagt fordern die jetzt von mir auch eine UE sowie 560 Euro

Könntet ihr mir bitte einen Rat geben? Soll ich eventuell einen RA kontaktieren oder reicht eine mod.UE zu schicken?

Vielen Dank schonmal im Voraus.
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Was soll ich jetzt tun?

500€ bezahlen?
Ue unterschrieben?
Oder einfach nur nen schreiben aufsetzen und mich auf das bgh urteil beziehen?
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@[USER=20122]jimpi1310[/USER]

Da ich keine UrHG oder Markenrechtlich geschützte Logos, Stadionpläne etc. verwendet habe reicht ein Schreiben, indem ich darlege, warum ich die Karte/n weiterverkaufen musste/durfte und ich berufe mich auf das BGH-Urteil und die von mir hier zitierten Passagen aus dem Urteil.Ich gebe weder eine modUE ab, noch zahle ich.

@[USER=20126]Tonci333[/USER]

Für mich gilt das gleiche wie für jimpi

Für Beide:

Ich drohe mit einer AGB-Kontrollklage mit der ich klären lasse, ob die ATGB dem Urteil des BGH und dem Preisbindungsverbot entspricht. Denn die Preisdeckelung für kleine Inhaberpapiere gibt es in der BRD nicht.
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Gibt es einen link,wo ich das bgh urteil einsehen kann?
Werde dann morgen sofort das schreiben fertig machen....
Also soll nur in das schreiben rein:

Das ich privatverkäufer bin und mich auf das bgh urteil beziehe
Aus persönlichen Gründen


Richtig???

Bekomme ich von bh dann noch eine antwort?
Oder ist das dann alles erledigt?
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Lies nochmal Dein Posting

Und wenn du das Forum "Abmahungen bvb d Becker und Haumann anklikst findest du Alles was Du brauchst oben angepinnt.
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Krennz, post: 20147, member: 16 schrieb:Er hjat evtl. den Namwn B.......a D.........d verwendet, der ist Markenrechtlich geschützt.
Nur die Bildmarke ist geschützt. Außerdem gehört es zur Beschreibung der Eintrittskarten.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Also nehme ich folgendes in das schreiben auf:

Bundesgerichtshof


BGB § 280 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 10


1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.


2. a) Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.


b) Wer in Anzeigen gegenüber der Allgemeinheit seine Bereitschaft bekundet, Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen anzukaufen, verleitet damit in der Regel nicht zum Vertragsbruch, auch wenn er weiß, dass potentiellen Verkäufern der Weiterverkauf der Karten nach den Geschäftsbedingungen des Veranstalters untersagt ist.


c) In einem derartigen Fall liegt grundsätzlich eine unlautere Ausnutzung fremden Vertragsbruchs auch dann nicht vor, wenn mit Hilfe des Weiterveräußerungsverbots legitime Interessen wie die Gewährleistung der Stadionsicherheit oder eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolgt werden.

Kann ich das so alles 1:1 in meinem schreiben übernehmen?
SORRY für die vielen fragen...
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@Tonci: Deine Abmahnung habe ich gelöscht da du deine persönlichen Daten daraus nicht entfernt hast. Ich sehe aber in deiner Abmahnung das sie dir eine selbst abgebrochene Auktion vorwerfen. Das Angebot des eigentlichen Verkaufs "wird nicht zum Gegenstand der Abmahnung" gemacht. Tja, dumme Sache von BH.

Ich verweise BH also darauf dass ich einen wichtigen Termin wahrnehmen musste und die Karte dementsprechend verkaufen musste. Dies ist durch das BGH Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 erlaubt. Das dass Angebot von mir selbst beendet wurde erwähne ich ebenfalls. Ich teile außerdem mit das mein Rechtsanwalt bereits über den Vorwurf informiert ist und ein Mandat erhält sofern BH nicht einlenkt. Weiterhin strebe ich eine Kontrollklage gegen die ATGB von BD an.

Wichtig: Da ich keine Urheberrechtsverletzungen begangen habe, gebe ich KEINE modUE ab und zahle auch KEIN Geld (ich habe ja auch nichts falsch gemacht). Ich sende nur eine oben beschriebene Erklärung an BH, nichts weiter.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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jimpi1310, post: 20154, member: 20122 schrieb:Also nehme ich folgendes in das schreiben auf:

Bundesgerichtshof


BGB § 280 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 10


1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.


2. a) Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.


b) Wer in Anzeigen gegenüber der Allgemeinheit seine Bereitschaft bekundet, Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen anzukaufen, verleitet damit in der Regel nicht zum Vertragsbruch, auch wenn er weiß, dass potentiellen Verkäufern der Weiterverkauf der Karten nach den Geschäftsbedingungen des Veranstalters untersagt ist.


c) In einem derartigen Fall liegt grundsätzlich eine unlautere Ausnutzung fremden Vertragsbruchs auch dann nicht vor, wenn mit Hilfe des Weiterveräußerungsverbots legitime Interessen wie die Gewährleistung der Stadionsicherheit oder eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolgt werden.

Kann ich das so alles 1:1 in meinem schreiben übernehmen?
SORRY für die vielen fragen...

Das kann ich so schreiben, Punkt 2a kann weg gelassen werden (bei dir nicht relevant). Für dich gilt im Ganzen das Gleiche wie gerade für Tonci geschrieben (1 Beitrag über diesem hier).
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Ok DANKE,!!!

Ich werde euch dann mal auf den laufenden halten...
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Gibt es eigentlich hier noch Feedback von den Leuten, die eine ModUE und Begleitschreiben abgegeben haben?

Was ist nach den 1. Schreiben von B&H passiert?
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