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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Um wieder entsperrt zu werden reicht die bloße Androhung einer Kündigung nicht aus. Hat jemand mit einer ATGB Kontrollklage gedroht?
Oder wie wurdet ihr wieder entsperrt?
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Moin und Hallo zusammen.
Nun habe ich hier schon eine Ewigkeit in dem Thread gelesen. Mich hat es nämlich ebenfalls erwischt.
Ich habe WB Tickets über eBay angeboten, da ich an dem Spieltag leider nicht kann. Daher habe ich 2 Tickets verkauft. Normalpreis war 30 + 4,95 Versand. Verkauft wurden die Tickets für 50 inkl. Versand.
Jetzt habe ich per Mail die Abmahung erhalten. Angeblich sollte ich auch noch ein Schreiben per Post erhalten, bisher ( nach ca. 1 1/2 Wochen) habe ich noch keinen Brief erhalten. Allerdings steht im Briefkopf auch meine alte Adresse. Habe die nach dem Umzug nicht geändert.

Die ATGB wurden nicht abgebildet.
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos. -> Habe einfach ein Spieltagsbild von google genommen

Der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis. -> Habe allerdings in der Aktion darauf hingiesen, dass der Dealpreis vom Originalpreis abweichen kann

Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, verkauft worden.-> Sind sie nicht. Habe nur darauf hingewiesen, wie oben beschrieben, dass der Preis vom Original abweichen kann.
Ich soll bis zum 16.10.17 250 € und die Strafbewehrte Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung unterschrieben zurück schicken. Mein Problem ist, ich habe keinen Drucker zu Hause, um die auszudrucken, da per Post ja kein Brief aufgrund der falschen Andresse angekommen ist.
Ich sch.iß mir jetzt bald in die Hose, dass die mich bis was weiß ich verklagen.
Soll ich die erklärung woanders ansdrucken und das Geld einfach überweisen? Habe ebenfalls win bisschen Angst, dass ich sonst bald keine Tickets mehr über WB erhalte.

Danke schon mal für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias
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nochmals hier:
Wollt ihr mich verarschen? scheiss auf diese idioten. ein satz im infomail schafften die nicht einmal fehlerfrei. dann gibt's diese anwälte die "spezialisiert" sind erste antwort ist gratis. klar ist auch einfach ne standart mail. Dieser habsch kostet dann 150.- aber kann nur die 250 leicht verhandeln. da kann man direkt 250.- zahlen ist billiger. aber ich bezahle rein gar nichts. das sind hunderte von fällen wenn die wegen 250€ lust auf ein gerichtliches urteil haben sollen sie. mail gelöscht bei Bayern gesperrt so what kündige ich halt die mitgliedschaft. wer das bezahlt ist selberschuld.

die wollen einfach das ihr angst habt und sofort bezahlt. richter haben keine zeit für hunderte kleinstfälle.
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dawisi, post: 24255, member: 20732 schrieb:nochmals hier:
Wollt ihr mich verarschen? scheiss auf diese idioten. ein satz im infomail schafften die nicht einmal fehlerfrei. dann gibt's diese anwälte die "spezialisiert" sind erste antwort ist gratis. klar ist auch einfach ne standart mail. Dieser habsch kostet dann 150.- aber kann nur die 250 leicht verhandeln. da kann man direkt 250.- zahlen ist billiger. aber ich bezahle rein gar nichts. das sind hunderte von fällen wenn die wegen 250€ lust auf ein gerichtliches urteil haben sollen sie. mail gelöscht bei Bayern gesperrt so what kündige ich halt die mitgliedschaft. wer das bezahlt ist selberschuld.

die wollen einfach das ihr angst habt und sofort bezahlt. richter haben keine zeit für hunderte kleinstfälle.

Und seit wann läuft das jetzt bei dir? Ohne das es zur Anklage gekommen ist?
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Erst eine Woche, was aber auch so bleiben wird. Aussitzen bis zum geht nicht mehr. Ob ich am Schluss recht hatte sieht man dann. Habe jedoch noch von keiner einzigen gerichtlichen Anklage gehört und wenn schon 100 Person angeklagt worden wären würde man es in den Medien hören. Was auch lustig ist: Komischerweise wollen sie sich immer aussergerichtlich einigen, warum? Eben...
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Also soll ich einfach gar nichts machen? Nicht mal die mudUE zurück schicken?
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Hat niemand eine Idee? Morgen verstreicht die Frist
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Lass dich nicht einschüchtern. Setz ein Schreiben auf mit dem Verweis auf das BGH Urteil (Verkauf wegen persönlicher Notlage), die 15% "Gewinn" galant ignorieren (liegst wohl eh an der Grenze, wenn du Versand und Ebay Gebühren einrechnest) und eine ModUE schreiben wegen des Bildes. Google einmal nach Finanztest und Ticketverkauf, da gibt es einen Hinweis zu privaten Ticketverkäufen. Das dürfte dich beruhigen.
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Schwimmnudel, post: 24260, member: 20538 schrieb:Lass dich nicht einschüchtern. Setz ein Schreiben auf mit dem Verweis auf das BGH Urteil (Verkauf wegen persönlicher Notlage), die 15% "Gewinn" galant ignorieren (liegst wohl eh an der Grenze, wenn du Versand und Ebay Gebühren einrechnest) und eine ModUE schreiben wegen des Bildes. Google einmal nach Finanztest und Ticketverkauf, da gibt es einen Hinweis zu privaten Ticketverkäufen. Das dürfte dich beruhigen.

Vielen dank. Wie setze ich denn am.besten das schreiben auf? Ohne das es jetzt dämlich rüber kommt, hab von sowas nämlich absolut keine Ahnung
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Das Spieltagsbild enthält wohl das Vereinslogo, da kannst du die ModUE auf dich abändern. Die findest du hier im Fred, sie würde von krennz gefertigt. Ansonsten ein einfaches Schreiben, in dem du schreibst, dass du die Karten aus einer persönlichen Notlage heraus privat verkauft hast und berufst dich auf das BGH Urteil vom 01.09.2008 mit Az. I ZR 74/06. Wenn du dich hier noch ein wenig durch die Seiten liest, wirst du sogar diverse "Musteranschreiben" finden, so dass du dich etwas sicherer fühlen wirst. Die 15% kannst du getrost ignorieren bei dem erzielten Preis, nicht darauf eingehen. Ebenso die Sache mit den ATGB, die sind nur für den Erstkäufer bindend. Wenn dann noch Schreiben kommen, einfach aussitzen. Bei mir ist seit 1,5 Jahren Ruhe.
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So, jetzt hat es mich auch erwischt.

mir werden vorgeworfen 2 Tickets BVB-Gladbach verkauft zu haben. Was zugegebenermassen auch stimmt. Da ich an dem Termin verhindert war.

Die Punkte sind:
-Die ATGB wurden nicht abgebildet
-Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
-Die Tickets wurden öffentlich über Viagogo angeboten

Der Aufschlag war zwar mehr als 15% aber auch nicht exorbitand. Habe für ein 32Eur Ticket, 55 Eur bekommen.

Nun meine Frage:

Wie reagiere ich in diesem Fall?
Gibt es für so einen Fall eine mod UE?
oder doch eher unterschreiben und bezahlen?
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Also ich hab jetzt die modue per Fax und einschreiben verschickt. Ebenfalls noch extra per einschreiben, dass ich die Tickets aus der not heraus verkaufen musste. Meine Frist war bis heute, bezahlt habe ich nix. Mal gucken ob was kommt
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Hallo Tobi,
kannst du mir bitte deine mod. UE (notfalls auch per pn) zukommen lassen?
Danke!
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Ich hab die modue von krennz genommen ubd auf mich umgeschrieben. Adresse etc...
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Hallo Leute,

habe heute mein 2.Schreiben von Becker bekommen. Sie haben mir hier die wesentliche Informationen zusammengefasst!
  • Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich unter Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als Veranstalterin gerecht zu werden. So ist bei jeder zulässigen Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets, z.B. bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung, der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, den Erwerber bzw. neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen.
  • Zudem dürfen die Tickets im Falle der privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu einem wesentlich höheren Preis als den Original-Ticketpreis, angeboten oder veräußert werden.
  • Ein Verstoß gegen die ATGB kann somit auch dann vorliegen, wenn es zu einer Veräußerung oder Weitergabe von Tickets letztlich überhaupt nicht kommt.

Nun ist der Sachverhalt folgender.

Habe die Tickets über Ebay-Kleinanzeigen verkauft. (PayPal und Versand)
Dieser tolle Clown hat diese nun bei Ebay reingstellt und verkauft. (Abbildung der Karten komplett inkl. Barcode etc.)
Nun war es ja ein leichtest die Informationen zu meiner Person (BVB Mitglied zu erhalten).
Becker wirft mir nun vor diese Karten bei Ebay platziert zu haben. Es wird meine Email (BVB Konto) , sowie der mir nicht gehörte Ebay Account angegeben. Wie sollte ich mich bei diesem speziellen Fall verhalten?

Besten Dank
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Hallo
du hast sie bei Ebay Kleinanzeigen Verkauft damit hat sich die sache für dich erledigt. BH soll seine Hausaufgaben machen er hat mal wieder nur die Adresse von den Karten.Da du sie ja nicht bei Ebay Verkauft hast bist du raus du hast sie ja nur im guten glauben weiter gereicht....
BH solle doch den Verkäufer anschreiben da du sie nicht bei Ebay Verkauft hast.
LG
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Hi,

was sollte ich nun für ein Schreiben aufsetzen?
Mfg
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Hallo liebes Forum,
zunächst meinen lieben Dank für die ausgezeichnete Hilfe, die mir insbesondere durch die Moderatoren- und auch zahlreiche Forumsbeiträge zuteil wurde. Ich habe mich leider bereits Ende letzten Jahres mit dem Thema auseinandersetzen müssen, da auch ich - mea culpa - Karten eines Bundesligaspiels von Hannover 96 über Ebay-Kleinanzeigen verkauft habe. Ich habe mir auch die Mühe gemacht den ganzen Thread zu lesen - jedenfalls bis etwa Seite 113, dem seinerzeitigen Ende, was ich auch allen anderen ausdrücklich empfehlen würde.
Bei mir ging es - wie in einigen anderen Fällen auch um:
- Fehlende Abbildung der ATGB
- Öffentliches Angebot bei Ebay
- Unzulässigen Preisaufschlag von über 10 %
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos.

Ich sollte ebenfalls 250,00 € pauschalen Schadenersatz zahlen, Mehrerlöse beim Verkauf benennen usw. und insbesondere die übersandte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, die interessanterweise nicht einmal den mir vorgeworfenen (und tatsächlich begangenen!) Logoverstoß enthielt!
Ich habe dann sehr nett zurück geschrieben und um Entschuldigung hinsichtlich der einmaligen Rechteverletzung am Bild/Logo gebeten und unterschriftlich versichert, "es zu unterlassen, den urheberrechtlich geschützten Markennamen und/oder Logos ihres Mandanten im Internet oder in der Öffentlichkeit zu verwenden."
Ansonsten habe ich darauf hingewiesen aus einer Notsituation (Geschäftstermine) heraus, die Karten angeboten zu haben. Auf weitere Vorhaltungen oder Fragen zum Verkaufserlös aus dem Schreiben von Becker, Haumann, Mankel, Gursky bin ich gar nicht erst eingegangen. Eine Zahlung erfolgte natürlich nicht.
Ich erhielt dann etwa 4 Wochen später einen weiteren Brief der Kanzlei, der hier auch schon häufiger in Teilen zitiert wurde (ernst zu nehmende Faninteressen, Vermeidung einer ausufernden Auseinandersetzung usw.) und mich unter Fristsetzung von 14 Tagen aufforderte den RA Haumann telefonisch zu kontaktieren, ersatzweise Herrn RA Gursky. Ich habe der Empfehlung dieses Forums entsprechend darauf nicht mehr reagiert. Die mir gesetzte Frist endete im Dezember 2015! Seit diesem Zeitpunkt habe ich nichts wieder gehört.
Mein Account bei H96 unterlag einer etwa 4wöchigen Sperre, die allerdings ohne mein weiteres Zutun Ende 2015 aufgehoben wurde. Getroffen hat mich das ohnehin nicht sonderlich ;-)
Die veräußerten Karten für das Spiel waren auch nicht gesperrt, was ich übrigens auch nicht für statthaft hielte.
Vielen Dank für die Hilfe des Forums! Ich hoffe euch hilft mein Feedback ebenfalls.
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Nach wie vielen Tagen/Wochen (nach dem Spiel) habt ihr Post von einer Kanzlei bekommen?
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Relativ spät!
3-4 Wochen nach dem Spiel erst!
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Hallu Zusammen,
ahbe natürlich auch die entsprechede - in diesem Fall noch 1.- Abmahnung erhalten. Möchte es allen hier ersparen auch meinen Fall, der sich nicht wirklich von allen anderen unterscheidet- erneut zu lesen. Eure vielen Hinweise in diesem Forum waren hier schon mehr als hilfreich.
Zwei Fragen habe ich dennoch:
a) Erwerb der Karten erfolgte über den account meines Manens, Veräußerung über meinen account (über bekanntes online ASuktionshaus veräußert). M.E müsste ich soit die ATGB doch gegen mich gar nicht gelten lassen, oder? Sollte ich dies als separaten Punkt in die Erwiderung aufnehmen?
b) bei mir wurden in der Abmahnung noch angebliche drei weitere Auktionen welche aber "nicht zum Gegenstand dieser Amahnung gemacht werden". Interessanterweise kann ich die genannten Artiekelnummern nicht bauskunften, Habe die leichte Vermutung, dass dies frei erfunden ist um das Droh-Szenario nnoch etwas zu intensivieren. Hat das schon einmal jemand in dieser Form gehabt?

Danke im Voraus.
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Mich hat es inzwischen leider auch erwischt... Hatte Tickets für Dortmund auf Ebay Kleinanzeigen angeboten aber nicht verkauft! Dummerweise natürlich noch ein Bild mit dem Logo von Dortmund verwendet. Hat jemand eine passende modifizierte Unterlassungserklärung? Hab bisher leider noch nicht alles hier gelesen!

Jemand eine Kanzlei per PN zur Hand und deren Kosten?

VG
Kennedy
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Moin zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob ich ggfs. auch ein Schreiben von Becker Haumann bekomme. Dazu würde mich mal eure Einschätzung interessieren...Folgender Fall:

Ich hatte ganz kurzfristig ein Ticket für ein Heimspiel bei ebay als Sofort-Kauf am Abend vor dem Spiel eingestellt (in der Hoffnung es noch zu verkaufen bevor es verfällt), da ein Kumpel von mir spontan verhindert war. Ich hatte als Foto für das Angebot ein Logo vom BVB genommen, was vermutlich der Fehler war. Ich hatte da nicht dran gedacht, dass es vielleicht keine so gute Idee ist.

Allerdings habe ich in der Beschreibung angegeben, dass es ein Privatverkauf ist, die AGB und die Stadionordnung vom BVB gelten. Außerdem habe ich angegeben, dass Logos urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Inhabers sind und nur der Artikelbeschreibung dienen.

Normalpreis des Tickets war 45,90 + 1,50 Gebühren. Ich habe das Ticket zunächst für 50 inkl. Gebühren eingestellt. Am Morgen des Spiels habe ich dann den Artikel auf ebay rausgenommen, da ich das Ticket doch noch privat an einen Bekannten verkaufen konnte. Demnach hat über ebay kein Verkauf stattgefunden und der angebotene Preis lag bei ca. 10 %.

Nun habe ich von ebay eine Mail erhalten, dass mein Artikel gelöscht wurde aufgrund "Markenrechtsverletzung - unerlaubter Inhalt".

Ungefährer Inhalt der Mail von ebay: Angebot wurde geprüft aufgrund von Meldung des Rechteinhabers, da Logo ohne Genehmigung verwendet wurde. Ein Vertreters des Inhabers hat Ebay über Verletzung der Rechte informiert usw. Aufgrund dessen wurde Angebot gelöscht.

Es wird als Ansprechpartner eine Mail-Adresse von Becker Haumann angegeben, an die man sich bei Fragen wenden soll.

Meines Erachtens habe ich maximal deswegen etwas zu erwarten, da ich das Vereinslogo als Foto verwendet habe. Ich ärgere mich echt etwas darüber, da ich das Ticket dort ja nur eingestellt habe, um es noch zu verkaufen und nicht verfallen zu lassen.

Was meint ihr zu diesem Fall? Hab ich auch zu befürchten, dass hier eine Abmahnung mit einer Zahlungsaufforderung o.ä. kommt?

Danke für eure Meinungen. LG
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Da wird mit Sicherheit eine Abmahnung von B+H folgen!
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Habe 2 Tickets für ein Köln Spiel bei ebay unter Wert versteigert. Hatte die Tickets gewonnen, aber nicht in der Auktion mit angegeben. Tickets wurden verkauft und sind auch schon auf dem Postweg. Habe die Tickets über das E-Bay Konto meiner Schwägerin versteigert. Eine PDF von Becker Haumann etc. wurde bereits per Mail an meine Schwägerin gesendet. Darin steht, dass meine Schwägerin über folgendes verstoßen hätte:

Die ATGB wurden nicht abgebildet.
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
Die Tickets sind öffentlich bei "ebay" angeboten worden

Ebay hatte daraufhin reagiert und die bereits beendete Auktion völlig gelöscht.
Wie gehe ich nun weiter vor? Meine Schwägerin ist aus allen Wolken gefallen.

Kann jemand weiterhelfen? Ich hab mich hier schon etwas belesen, aber bei all den Beiträgen bin ich verunsichert, welchen Weg ich nun einschlagen kann. Sollte ich umgehend eine UE per Post schicken und welche, gibt es hier eine ähnliche? Gebe ich im Schreiben an, dass nicht sie sondern ich es war, der die Karten zum Verkauf anbot?
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achja, sie soll 250 € berappen
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Naja Ihr Ebay Konto und damit ist es auch sie die die Karten zum Kauf angeboten hat...

Geb die modifizierte Unterlassungserklärung ab, auf keinen Fall die von denen!
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Hallo liebes Forum,

habe bei Ebay Tickets für ein Spiel Bayer 04 Leverkusen - xy angeboten.

Bin beruflich verhindert und habe nun auch eine Abmahnung bekommen

Mir wird folgendes vorgeworfen:
  1. Die ATGB wurden nicht abgebildet.
  2. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans.
  3. Die Tickets sind mit einem Preiszuschlag über 10 % angeboten worden.
  4. Die Tickets sind öffentlich bei „eBay“ angeboten worden.

In der UE wird aber nur auf 1 + 3 + 4 eingegangen.

Punkt 2 nicht, aber den Stadionplan hatte ich dummerweise wirklich drin.

Soll ich nun trotzdem eine ModUE abgeben (wg. Urheberrecht) ?

Für eure Einschatzung / Hilfe wäre ich sehr dankbar.

LG
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Hallo,

habe über eBay ne Stehplatz Karte für 15 Euro verkauft. Dann nen netten Brief von Becker Haumann erhalten, fordern 250 Euro. Das lustige ist ich habe das Ticket selbst in eBay gekauft, somit keine agbs akzeptiert!

Ich werde mir das nicht gefallen lassen!!!!! Was zum Geier haben die eBay erzählt das die meine Adresse rausgeben.

Das ist eine Kriegserklärung!

Der original Preis der Stehplatz Karte war 14 Euro. Ich habe mein Ticket für 15 Euro + kostenlosen Versand wieder weiterverkauft!
Sofortkauf für 15 Euro angeboten!

Vorwurf:
-ATGB wurden nicht abgebildet
-öffentlichen bei eBay angeboten
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[SIZE=4][B]Hallo, bin jetzt auch dabei,

mit folgenden Punkten:

# ATGB wurden nicht abgebildet
# die Tickets sind mit einem Preiszuschlag verkauft worden
# die Tickets sind öffentlich bei „ebay“ angeboten worden

Ausgangslage: ich habe zwei Tickets, die nicht genutzt werden konnten bei ebay als Auktion angeboten. Ein Käufer bat um Beendigung der Auktion (was ich auch tat) und bat mir den dreifachen Betrag für die Tickets über Paypal an und meldete sich dann, dass er mich beim FC Köln dafür anzeigen will, nachdem er die Tickets erhalten hatte.

Die UE von Becker Haumann

1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele vom 1. FC Köln zu einem höheren als dem Verkaufspreis des 1. FC Köln anzubieten – gleich durch welche Medien, auch im Wege der Online-Versteigerung – oder an Dritte entgeltlich weiter zu veräußern;
2. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
3. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das folgende Konto zu zahlen:

Meine netzfunde siehe unten; privatverkauf und überhöhter Verkauf!

1. Darf ich als Privatperson ein Ticket, das ich unmittelbar beim Veranstalter erworben habe, weiterverkaufen?

Ja, private Käufer, die das Ticket zum privaten Gebrauch erworben haben, kann der Weiterverkauf nicht verboten werden. Die Veranstalter versuchen zwar ein solches Weiterverkaufs-Verbot durch die Verwendung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen, bzw. Allgemeine Ticketbedingungen, ATB) und durch einen zusätzlichen Kartenaufdruck (“Der Weiterverkauf ist nicht gestattet”) durchzusetzen. Diese AGB sind bei einem generellen Weiterverkaufsverbot gegenüber Privatpersonen aber unwirksam. Zwar dürfen die Veranstalter in ihren AGB festlegen, dass der Verkauf der Karten ausschließlich zum privaten Gebrauch erfolgt und darüber hinaus grundsätzlich auch eine Weitververäußerung unter bestimmten Umständen verbieten. Ein generelles Weiterverkaufsverbot benachteiligt den privaten Käufer im Ergebnis aber in unangemessener Art und Weise und ist deshalb unwirksam. Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der ohne eine eingehende Prüfung von AGB http://in einem wegweisenden Urteil zum Unmut der Veranstalter festgestellt hat, dass es privaten Käufern möglich sein muss, im Falle einer Erkrankung oder einer Verhinderung die Karte weiterverkaufen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 11.09.2008 – http://I ZR 74/06). Dies entspricht dem Grundsatz der Verkehrsfähigkeit von Wirtschaftsgütern, welcher durch ein generelles Verbot des Weiterverkaufs ad absurdum geführt werden würde.

Auch die legitimen Interessen der Veranstalter, welche im Bereich des Fussballs insbesondere auf Sicherheitsaspekte im Interesse einer Trennung rivalisierender Fangruppen, sowie auf die Vorgabe der Preissicherheit abstellen, um durch das Anbieten verschiedener Preiskategorien eine Preisexplosion zu vermeiden und dadurch jedermann den Zugang zur Veranstaltung zu gewähren, können ein solches Weiterverkaufsverbot gegenüber Privatpersonen nicht rechtfertigen. Die einmal durch den Veranstalter verkauften Karten müssen damit als Wirtschaftsgüter bewegungsfähig bleiben und dürfen durch Privatpersonen weiterverkauft werden.
[/B]

8. Darf ich die Karte teurer als zum Normalpreis verkaufen?[/SIZE]
Ja, der Weiterverkauf von Karten zu einem erhöhten Preis ist nicht verboten. Eine Grenze stellt diesbezüglich lediglich der sogenannte Wucher nach http://§ 138 Abs. 2 BGB dar, bei welchem sich jemand unter Ausnutzung einer Zwangslage eine Gegenleistung sichern lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur eigenen Leistung steht.

Nun könnte man annehmen, dass bei einem Weiterverkauf einer Eintrittskarte ein zehnfach überhöhter Preis nach gesundem Menschenverstand in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Fussballspiel oder zum tatsächlichen Konzert von Helene Fischer, den Rolling Stones oder anderen Künstlern steht und damit unzulässig ist. Dies ist aber gerade nicht der Fall, weil keine Zwangslage vorliegt, die ausgenutzt werden könnte (vgl. OLG Köln, OLGE 93, 193, 194f., wonach der um das Zehnfache erhöhte Preis für eine Eintrittskarte für ein Fussball-WM-Endspiel mangels Ausnutzung einer Zwangslage keinen unzulässigen Wucher darstellte).

Im Ergebnis kann jeder frei entscheiden, wieviel ihm der Zutritt zu einer bestimmten Veranstaltung wert ist.



Abschließend meine Fragen!

1.Welche Pkt gehören in die modUE?
2.Macht es Sinn sich auf einen Vergleichsbetrag zu einigen, damit ich meine DK behalten kann?

Vielen Dank im Voraus.
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