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Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig
#1
Alle Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... experte%29

Zur Vermeidung von finanziellen Einbußen ist unbedingt zu empfehlen, gegen jeden einzelnen Bescheid das Rechtsmittel des Widerspruchs einzulegen.
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