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Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig - Druckversion

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RE: Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig - Regine12 - 12-10-2012

Alle Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig


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Zur Vermeidung von finanziellen Einbußen ist unbedingt zu empfehlen, gegen jeden einzelnen Bescheid das Rechtsmittel des Widerspruchs einzulegen.