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Urheberrecht: Umfrage der Verbraucherzentrale
#1
[url]Urheberrecht: Umfrage der Verbraucherzentrale[/url]


Zitat:Seit Oktober 2013 sind die Gebühren für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen bei privat handelnden Nutzern auf 155,30 Euro begrenzt. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf derjenige, der abmahnt, von diesem Wert abweichen.


Die entsprechende Änderung im [url]Urheberrechtsgesetz[/url] gilt seit dem 9. Oktober 2013. Die Verbraucherzentrale möchte daher von Ihnen wissen, ob sich Abmahner an die Neuregelung halten oder weiterhin überhöhte Forderungen stellen. Wenn Sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes nach dem 09. Oktober 2013 abgemahnt worden sind, nehmen Sie sich kurz Zeit, um uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen.
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#2
Hier mal noch der Link:
http://www.vz-nrw.de/RG4074A0AM/link1133998A.html
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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