03-10-2014, 01:35 PM
Die VZHH klagt gegen Parship.
http://www.vzhh.de/recht/293021/parship ... nicht.aspx
Zitat:Bereits in der Vergangenheit haben wir Parship, einen der führenden Online-Partnervermittler, erfolgreich abgemahnt und verklagt, da das Unternehmen Verbrauchern verweigerte, ihr gesetzliches Widerrufsrecht auszuüben. Nun müssen wir erneut gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen, denn mit der Begründung des Wertersatzes stellt Parship überzogene Forderungen an ehemalige Kunden, die fristgerecht binnen 14 Tagen ihren Vertrag widerrufen haben.
Wer ist von den Wertersatzforderungen bei Parship betroffen?
Es geht um Fälle, wie den von Frau L.: Frau L. widerrief ihre kostenpflichtige Mitgliedschaft bei der Partnerbörse Parship nach zwölf Tagen und damit innerhalb der Widerrufsfrist. Kurz danach erhielt sie zu ihrer Überraschung die Mitteilung, dass sie für zehn in der kurzen Zeit zustande gekommene Kontakte 306,99 Euro zahlen sollte, was 75 Prozent des Preises ihres ursprünglich abgeschlossenen Jahresabonnements von 409,32 Euro entsprach.
Wie kommt Parship zu dieser Kalkulation? Frau L. hatte doch korrekt widerrufen, oder?
Witer im LinK
http://www.vzhh.de/recht/293021/parship ... nicht.aspx

