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Verwaltungsgericht Köln - E-Zigaretten in Gaststätten erlaub
#1
Verwaltungsgericht Köln - E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt!

http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... laubt.html
Zitat:Das Verwaltungsgericht Köln, Aktenzeichen 7 K 4612/13 hat entschieden, dass der Konsum von E-Zigaretten in Gaststätten zulässig sind und nicht unter Nichtraucherschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen fallen. Ein Kölner Gastwirt duldete in seiner Gaststätte den Konsum von E-Zigaretten. Die Stadt Köln kündigte hiergegen Ordnungsmaßnahmen an, da sie hierin ein Verstoß gegen die Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sah. Der Gastwirt ging hiergegen vor. Nach seiner Auffassung sei der Genuss von E-Zigaretten schon kein „rauchen“. So fehle es an der Verbrennung. Die Einbeziehung von E-Zigaretten in das Rauchverbot sei daher verfassungswidrig....................................................................
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#2
Re: Verwaltungsgericht Köln - E-Zigaretten in Gaststätten er

Die Stadt Köln hat Revision eingeleitet, damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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