03-08-2008, 06:20 PM
Name / Anschrift /DAtum
Einschreiben mit Rückschein
Firma........................
Ihre Zahlungsaufforderungen (Rechnungsnummer:xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.
Eine Erkärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach §305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrages.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtum und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärung gemäss §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.
Für NACH dem 4.8.09 "abgeschlossene" "Verträge" kann es hier heissen:
Da ich nicht über das Widerrufsrecht gemäss den geänderten §§ 312 b, 312 d 355 BGB und über die aus der Ausübung des Widerrufsrecht entstehenden Folgen in vorgeschriebener Form unmittelbar nach dem angeblichem Vertragsabschluss informiert wurde mache ich von meinem Recht gebrauch und widerrufe den Vertrag für mich kostenfrei.
Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Ihre Webseiten wurden gespeichert und können gegen Sie verwendet werden.
Mit freundlichen Grüssen
Das ist der SAT1 Brief, den man bei Abozockerfallenbefall einsetzen kann.
Grüsse
Klaus
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.
Eine Erkärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach §305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrages.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtum und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärung gemäss §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.
Für NACH dem 4.8.09 "abgeschlossene" "Verträge" kann es hier heissen:
Da ich nicht über das Widerrufsrecht gemäss den geänderten §§ 312 b, 312 d 355 BGB und über die aus der Ausübung des Widerrufsrecht entstehenden Folgen in vorgeschriebener Form unmittelbar nach dem angeblichem Vertragsabschluss informiert wurde mache ich von meinem Recht gebrauch und widerrufe den Vertrag für mich kostenfrei.
Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
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Mit freundlichen Grüssen
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Grüsse
Klaus
