Beiträge: 101
Themen: 16
Registriert seit: Mar 2007
Bewertung:
0
Hier noch eine Firma mit versteckten Kosten:
http://w*w.smsfree100.de
SMSFree wirbt mit einem angeblichen kostenlosen SMS Dienst.
Impressum:
Micro SD 256 Ltd.
Suite F 1st Floor,
New City Chambers
36 Wood STreet, Wakefield
West Yorkshire WF1 2HB
Great Britain
Telefon: 0044 (0) 70 1422 1053
Telefax: 0044 (0) 70 1422 1054
Company No. 5992108
HRB 15095 Bonn
Director: Heiko Hampfe
info@smsfree100.de
Postanschrift:
Tobias Braun
Postfach 1225
24902 Flensburg[/url]
Beiträge: 10
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2007
Bewertung:
0
ochter
An diese Firma war meine Tochter geraten. Sie hat auch geglaubt sie bekommt hier was geschenkt. Leider hat sie mir erst davon als sie schon 40 € an diese betrüger überwiesen hatte. 96€ wollten die noch haben. Ich habe denen dann einfach unseren Ibex-Standardbrief gemailt von wegen nur gerichtlicher Mahnbescheid und das wir auf weitere Mails von ihnen nicht mehr antworten. Es kam dann zwar noch eine Mail mit tausend Begründungen warum sie zahlen müßte aber wir haben nicht reagiert und nun ist auch schluß. Das ist jetzt ca. 1 Jahr her.
Lasst euch von denen ja nichts gefallen. Das sind genau solche Betrüger wie die von Ibex.
Übrigens, ich hatte natürlich die schon gezahlten 40 € zurück gefordert aber wie ihr euch denken könnt ohne Ergebnis.
Gruß Ramon
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2008
Bewertung:
0
:!: Hallo,ich habe mich auf der Seite"mein-Haustierportal.com" angemeldet,sollte Kostenlos sein.Habe dort nicht gelesen das ich dabei ein Abo abgeschlossen habe.
Erst später gesehen,als ich von denen Eine Mahnung bekommen habe.Es ist von Firma "SHIFTWORX Gmbh"
und gehört einem H.Hampfe. Für nen Widersruch sei es zu spät,steht in der E-Mail. Mein Mann wollte das bezahlen,bis ich gegoggelt habe und fest gestellt,das auch andere auf den Herrn rein gefallen sind. Ich weiß jetzt nur nicht was ich machen soll? Widerspruch einlegen oder Ignorieren?ß
Für Hilfe wäre ich sehr dank bar!!
@trolly04
Ich würde denen das Musterschreiben aus meinem Link schicken.
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/U ... 8662a.html
Damit kannst Du den Vertrag anfechten.
Grüsse
Klaus
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2008
Bewertung:
0
 Hallo, vielen Dank für den Link.
Habe ihn an die Postanschrift von den T.Braun geschickt. Bin ja mal gespannt was dabei raus kommt. Habe auf einer Seite gelesen,das jetzt auch diese Seite mein haustierportal zu den Abzockern gehört.Hätte ich nicht gegoggelt und das hier gelesen,hätte ich denen das schöne geld in den Rachen gesteckt.
Vielen dank nochmal
@TRolly,
sollten die sich nicht zufrieden geben, was die sicherlich nicht machen, hier wieder melden
Ansonsten viel Glück.
Klaus
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2008
Bewertung:
0
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2008
Bewertung:
0
 Hallo,habe gestern die 2te Mahnung von denen bekommen.
Soll ich die Ignorieren? Habe den Brief per Einschreiben mit Rückschein hin geschickt und an die E-Mail adresse von wo die
Mahnung kam.Was soll ich nun weiter tun?? :?:
@Trolly04
wenn Du den Rückschein schon erhalten hast lehn Dich zurück.
Ich würde erst dann wieder reagieren, wenn was vom Inkasso kommt. Bis dahin "Still ruht der See......."
Grüsse
Klaus
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2008
Bewertung:
0
Mit Verwunderung haben wir Ihren Schriftsatz erhalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass der von Ihnen zugrunde liegende Sachverhalt nicht anwendbar ist.
Sie bestreiten mit der ersten Einwendung, dass zwischen Ihnen und mein-haustier-portal.com kein Vertragsschluss zustande
gekommen ist. Das ist so nicht korrekt.
Zwischen Ihnen und mein-haustier-portal.com ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen.
Ein solcher
Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, (wo war hier eine?) rest gelöscht wg. rechtlicher Bedenken. Krennz
Insofern sehen wir uns leider gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass das Mahnverfahren gegen Sie weitergeführt werden wird. Aus
oben genannten Gründen ist es nicht möglich unsere Ansprüche gegen Sie fallen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von
mein-haustier-portal.com
Habe das per E-mail bekommen,habe das schreiben wie gesagt per Einschreiben mit Rückschein geschickt und per E-mail.Was nun tun??
Bin schon völlig verzweifelt!!
@Trolly,
das ist das normale Abo-Z*cki geblubbere, kommt automatisch.
Nimm es als Beweis, dass Dein Brief angekommen ist.
Lehn Dich zurück und warte.
Leider musste ich die Mail kürzen. ERechtliche Bedenken wg Urheberrecht.
Grüsse
Klaus
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2008
Bewertung:
0
:?: Hallo,ich habe Heute ein schreiben von einem Rechtsanwalt( Markus Weber,Flensburg) bekommen.
Da steht drinne,das ich einen verbindlichen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen habe.
Soll nun 201€ bezahlen,ansonsten würde er es gerichtlich durch setzen!!! Was soll ich nun tun???
Um hilfe bei dem Problem wäre ich sehr dankbar!!
Beiträge: 12
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2008
Bewertung:
0
Diese Gauner haben erst vor kurzem einen Prozess mit Pauken und Trompeten verloren.
http://www.verbraucherrechtliches.de/20 ... icht-hamm/
Vor denen brauchst du also überhaupt keine Angst zu haben, die werden dich mit Sicherheit nicht verklagen. Druck das urteil aus und schicke es kommentarlos an den Briefkasten-Anwalt.
Genau
Jetzt im Krankenhaus habe ich NDR Markt, einige Zeitungsbeiträge (Zeit, FAZ, Welt etc.) gelesen, die sich mit diesem Thema befassen. Überall heisst es unisono "Nicht bezahlen, ignorieren, die gehen sowieso nicht vor Gericht."
Das sind, lt. den Verbraucherzentralen, ABZOCKER die es auf die Dummheit und Obrigkeitshörigkeit der Deutschen abgesehen haben.
Ebenso kannst Du mir das Geld geben, von mir bekommst Du auch keine Leistung, aber zumindest ein "Dankeschön"
Grüsse
Klaus
@ Hallo
Habe inzwischen erfahren, dass die Shiftworks, Betreiber von smsfree100 und einigen anderen Websites vom Amtsgericht Hamm eins auf die Mütze bekommen hat, nachdem sie so frech war einen User zu verklagen.
Zitat:"Wenn auf der ersten Seite die Wörten FREE, UMSONST, GRATIS gebracht werden, muss der User davobn ausgehen, dass es sich hier um eine KOSTENLOSE Leistung handelt. Dass in den AGB Kosten genannt werden ist eine ÜBERRASCHENDE Klausel nach §305 c BGB und berechtigt den Provider nicht dazu Kosten in Rechnung zu stellen."
Soweit der sinngemässe Inhalt des Urteils.
Liebe Grüsse an Heiko Hampfe :recht: :recht: :recht: :recht: :lol:
Klaus
Beiträge: 101
Themen: 16
Registriert seit: Mar 2007
Bewertung:
0
Sind die doch tatsächlich vor Gericht gezogen. 
So ist recht!
|