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Abmahnung Bayern München ...
Forum: Abmahnung FC Bayern München (FCB) Lentze/Stopper
Letzter Beitrag: Qsler
08-15-2025, 07:55 AM
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Abmahnungen BVB d. Becker...
Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann
Letzter Beitrag: kaya.tr
08-18-2024, 12:32 PM
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Gerichtsteilnahme per Vid...
Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht
Letzter Beitrag: Matsdhummels
07-19-2024, 06:07 AM
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Abmahnung RBL Lentze + St...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Owx
04-29-2024, 01:26 AM
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Abmahnung Lentze Stopper ...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Alanborder
04-22-2024, 10:18 AM
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Abmahnung Lentze Stopper ...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Alanborder
04-15-2024, 08:45 PM
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Spam, Datenklau und Werbe...
Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke
Letzter Beitrag: Tamarra
01-06-2024, 11:53 PM
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Mieser Rentner-Abzocker G...
Forum: Kaffeefahrten
Letzter Beitrag: Tamarra
01-06-2024, 11:52 PM
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Knast für Kaffeefahrt-Bet...
Forum: Kaffeefahrten
Letzter Beitrag: Tamarra
01-06-2024, 11:51 PM
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Reisepässe, Führerscheine...
Forum: Kaffeefahrten
Letzter Beitrag: Tamarra
01-06-2024, 11:50 PM
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| LG Bonn: Nachweispflicht des TK-Anbieters bei Internet-Abrechnung |
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Geschrieben von: Regine12 - 08-22-2014, 08:07 AM - Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht
- Keine Antworten
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http://LG Bonn: Nachweispflicht des TK-A...Abrechnung
Zitat:Zitat:
Nimmt ein TK-Anbieter trotz entsprechender Beanstandungen keine technische Überprüfung vor, steht ihm kein Entgelt-Anspruch aus dem Zustandekommen von Internetverbindungen zu (LG Bonn, Urt. v. 12.03.2014 - Az.: 5 S 180/13).
Die Klägerin machte einen Entgelt-Anspruch aus einem Mobilfunk-Vertrag wegen angeblich zustande gekommener Internet-Verbindung geltend. Der Beklagte bestritt dies.
Das LG Bonn wies die Klage ab.
Es fehle an einer technischen Prüfung durch den zuständigen Telekommunikations-Anbieter. Trotzdem der Beklagte mehrfach außergerichtlich die Rechnungen beanstandet habe, sei keine Überprüfung iSd. § 45 Abs.1 S.2 TKG erfolgt. .................................................
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| Angebliche Gutachter und Immobiliensachverständigen schädigen Immoblieneigentümer |
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Geschrieben von: Regine12 - 08-21-2014, 03:41 PM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz)
- Keine Antworten
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[url]Angebliche Gutachter und Immobiliensachverständigen schädigen Immoblieneigentümer − neue Tricks zur Abzocke[/url]
Zitat:In jüngster Zeit sind den Rechtsanwälten der auf Bank− und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Dr. Schulte und Partner vermehrt Schreiben von selbsternannten Gutachtern und Immobiliensachverständigen zur Kenntnis gebracht worden, die bei den Adressaten für berechtigte Verwirrung sorgen.
Plötzlich und unerwartet erhalten Erwerber von Immobilien, Schreiben mit den Betreffzeilen wie beispielsweise Wichtiger Rückruf erbeten oder Bitte sofort zurückmelden.
Absender dieser dubiosen Schreiben sind angeblich Diplom-Ingenieure, Architekten oder Sachverständigenbüros, die behaupten, man hätte den Empfänger der Briefe telefonisch nicht erreicht und bittet in Dringender Angelegenheit um schnellen Rückruf.
Der Inhalt dieser Anschreiben ist meist inhaltsgleich, allerdings stammen die Schreiben von vermeintlich unterschiedlichen Absendern. Bekannt sind den Rechtsanwälten folgende Absender:...........................................................
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| Hier ein hilfreicher Artikel über die Gültigkeit der ATGB bei Privatverkauf |
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Geschrieben von: Krennz - 08-20-2014, 09:07 PM - Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann
- Antworten (2)
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@[USER=20171]Diego10[/USER] postet folgenden Artikel
http://www.lhr-law.de/magazin/schwarzmar...ittskarten
Darin heisst es u.A.
Zitat:1. Darf ich als Privatperson ein Ticket, das ich unmittelbar beim Veranstalter erworben habe, weiterverkaufen?
Ja, private Käufer, die das Ticket zum privaten Gebrauch erworben haben, kann der Weiterverkauf nicht verboten werden. Die Veranstalter versuchen zwar ein solches Weiterverkaufs-Verbot durch die Verwendung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen, bzw. Allgemeine Ticketbedingungen, ATB) und durch einen zusätzlichen Kartenaufdruck (“Der Weiterverkauf ist nicht gestattet”) durchzusetzen. Diese AGB sind bei einem generellen Weiterverkaufsverbot gegenüber Privatpersonen aber unwirksam. Zwar dürfen die Veranstalter in ihren AGB festlegen, dass der Verkauf der Karten ausschließlich zum privaten Gebrauch erfolgt und darüber hinaus grundsätzlich auch eine Weitververäußerung unter bestimmten Umständen verbieten. Ein generelles Weiterverkaufsverbot benachteiligt den privaten Käufer im Ergebnis aber in unangemessener Art und Weise und ist deshalb unwirksam.
2. Darf ich eine Karte weiterverkaufen, die ich als Privatperson von einem Dritten geschenkt bekommen oder von diesem erworben habe?
Ja, wie bereits festgestellt, greift das Weiterverkaufsverbot der Veranstalter gegnüber privaten Erwerbern nicht durch. Zudem gelten AGB immer nur unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, d. h. zwischen dem Veranstalter und dem Ersterwerber. Eine Sanktionierung gegenüber einem Zweiterwerber ist nicht möglich, weil ihm gegenüber überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht und damit auch keine AGB zur Anwendung kommen können.
Das ist das, was wir hier, in der Zwischenzeit, immer wieder sagen.
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| Bakterienbefall: Mars ruft Milchgetränke zurück |
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Geschrieben von: Regine12 - 08-20-2014, 12:23 PM - Forum: Rund um die Gesundheit
- Keine Antworten
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http://Bakterienbefall: Mars ruft Milchgetränke zurück
Zitat:Der Schokoladenkonzern Mars ruft Milchgetränke zurück, weil sie mit Bakterien belastet sein können. Betroffen sind die Sorten „Snickers Shake“, „Bounty Drink“, „Mars Milk“ und „Milky Way Milk“.
Nur Flaschen mit Sportverschluss zurückgerufen
Von dem Rückruf sind hierzulande laut Angaben von Mars Chocolate Drinks ausschließlich Flaschen mit Sportverschluss mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.12.2014 bis 11.04.2015 folgender Sorten und Größe betroffen:
Snickers Shake (350 ml)
Bounty Drink (350 ml)
Mars Milk (350 ml)
Milky Way Milk (350 ml)
Hergestellt wurden die Milchgetränke von den Milchwerken Mittelelbe mit Sitz in Stendal. Laut dem vom Verbraucherschutzministerium betriebenen Portal lebensmittelwarnung.de wurden betroffene Milchgetränke nach aktuellem Stand in Baden-Württemberg, Saarland und Sachsen-Anhalt verkauft................................................
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| Facebook-Schädling verwendet Profilbild der User |
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Geschrieben von: Krennz - 08-18-2014, 09:30 AM - Forum: Viren und Trojaner
- Keine Antworten
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Zitat:Gehört dieses Video zu dir?“, heißt es in einer Nachricht, die derzeit immer mehr Facebook-User erreicht. Besonders fies: Das angebliche Video-Startbild ist das Profilbild des Empfängers. Statt eines Films bekommen die Empfänger der Nachricht jede Menge Ärger.
Der Schädling lasse sich dem Bericht zufolge nicht ohne weiteres in den Einstellungen des Browsers entfernen, weil sich Chrome bei jedem Versuch selbst schließe. Mimikama empfiehlt, die Erweiterung über den normalen Dateiexplorer zu löschen. So müsste der Link müsste der Website zufolge etwa lauten:
C:\Users\Benutzername\AppData\Local\Google\Chrome\User Data\Profile 1\Extensions
Dort sollten betroffene User den entsprechenden Ordner löschen. Dieser sollte “akagdpdjofpfkeolfhccmfbahdeokpog” heißen.
http://www.focus.de/digital/internet/als...66467.html
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| Neue Telefon-Masche -Abzocke mit Energieausweisen |
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Geschrieben von: Regine12 - 08-15-2014, 01:48 PM - Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke
- Keine Antworten
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http://Abzocke mit Energieausweisen
Verbraucherzentrale warnt vor neuer Telefon-Masche
Zitat:Zitat:
Energieausweise am Telefon andrehen und dabei die Verbraucher täuschen, um ihnen Geld aus der Tasche zu ziehen - das ist die Masche einer Firma mit dem Namen "Özkan Energiemarketing EF". Laut den Betroffenen, die sich an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gewandt haben, beginnt es mit einem unerlaubten Werbeanruf.
Es wird behauptet, dass mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung im Mai dieses Jahres jeder Haushalt einen Energieausweis brauche und der Anrufer diesen ausstellen würde. Stimmt der Angerufene diesem Angebot zu, erhält er eine Auftragsbestätigung zusammen mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 99,90 Euro zugeschickt. Mit seiner Unterschrift bevollmächtigt der Verbraucher die Firma Özkan zur "Beantragung eines Energieausweises". Zugleich erklärt sich der Betroffene mit der "Kontaktaufnahme und der Beratung" einverstanden, die erforderlich sind, um den Ausweis zu erstellen. "Das Perfide dabei ist die falsche Behauptung, dass ein Energieausweis jetzt für jeden Haushalt gesetzlich verpflichtend sei. Einen Energieausweis brauchen jedoch nur Immobilienbesitzer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten wollen", erklärt Hans Weinreuter, Energieexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "So ein Ausweis sollte auch nicht auf die Schnelle telefonisch beantragt werden." ............................
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| Aufruf: Verbraucherzentrale Berlin bittet um Meldung von unseriösen Schlüsseldiensten |
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Geschrieben von: Regine12 - 08-15-2014, 01:39 PM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz)
- Keine Antworten
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[url]Aufruf: Verbraucherzentrale Berlin bittet um Meldung von unseriösen Schlüsseldiensten[/url]
Zitat:Beschwerden über dubiose Dienste sollen ausgewertet werden.
Wer sich aus seiner Wohnung ausschließt ist oftmals auf einen Schlüsseldienst angewiesen. Leider werden Verbraucher in dieser Notsituation nicht selten ausgenutzt und mit unseriösen Methoden und überzogene Forderungen konfrontiert. Besonders häufig werden bei der Anfahrtsvergütung und dem Stundenverrechnungssatz unverhältnismäßig hohe Preise verlangt........................................................
[url][/url]
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| Berlin, 30. August: Demonstration "Freiheit statt Angst" |
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Geschrieben von: Regine12 - 08-15-2014, 01:36 PM - Forum: Aktuelle Themen
- Keine Antworten
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[url]Berlin, 30. August: Demonstration "Freiheit statt Angst"[/url]
Zitat:............................Um sich gegen all die bedenklichen Entwicklungen, die den Alltag längst durchdringen, zur Wehr zu setzen, demonstrieren auch in diesem Jahr Bürger wieder für "Freiheit statt Angst". Auch 2014 wird der Aufruf zum Protest, zur Wahrung einer offenen Gesellschaft und zur Gestaltung eines modernen Datenschutz, der die freiheitlichen Grundrechte wahrt, von einem breiten sozialen Bündnis getragen. Bislang beteiligen sich 64 Organisationen, darunter auch der Verbraucherzentrale Bundesverband.
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