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  Kehrtwende des BGH in Sachen Einwurfeinschreiben?
Geschrieben von: Regine12 - 10-09-2014, 11:37 AM - Forum: Nützliche Urteile - Antworten (1)

http://Kehrtwende des BGH in Sachen Einw...chreiben?

Zitat:Zitat:
Bei der Zustellung wichtiger Schriftstücke – etwa Kündigungen oder Widerrufserklärungen – gibt es immer wieder Probleme. So ist oft unklar, ob Briefe, die per Einschreiben verschickt werden, als Zustellungsnachweis anerkannt werden. Die Schwächen der Zustellung per Einschreiben mit Rückschein haben wir hier erläutert. Auch das günstigere Einwurfeinschreiben war bislang nicht immer der Freund des Zivilreichters. Das könnte sich jedoch mit einem kleinen Halbsatz des BGH aus dem Jahre 2012 geändert haben. Im Urteil vom 25.01.2012 aus dem Bereich des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen, erwähnt der BGH zwischen den Zeilen, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht durch Verschicken eines Einwurfeinschreibens an die Postfachadresse des Unternehmens ausüben könne. Somit scheint der BGH das Einwurfeinschreiben als sichere Zustellungsmethode anzuerkennen..................................weit er im link

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  Fritzbox, AVM, warnt erneut vor den Gefahren unverschlüsselter Fritzboxen.
Geschrieben von: Regine12 - 10-02-2014, 11:24 AM - Forum: Viren und Trojaner - Keine Antworten

http:// Fritzbox, AVM, warnt erneut vor ...ritzboxen.

...............................Das Problem besteht weiterhin bei allen Routern, bei denen bisher kein vom Hersteller freigegebenes Sicherheits-Update eingespielt wurde, der Fernzugriff (Port 443) aktiviert ist und die über eine Telefoniefunktion (http://VoIP, http://Festnetz) verfügen.

Was Sie tun müssen, um Ihre Fritzbos sicher zu konfigurieren http://lesen Sie http://hier................................mehr im link

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  Schottensoft GmbH
Geschrieben von: Regine12 - 10-01-2014, 01:32 PM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz) - Antworten (1)

http://Schottensoft GmbH

Zitat:Zitat:
Ob und wann eine Lieferung erfolgt, ist ungewiss
Auf dem Foto sind zwei Flachbildschirme zu sehen. Aus dem einen erscheint eine Hand mit einer Kreditkarte, aus dem anderen eine Hand mit einer Einkaufstüte.

In den letzten Tagen berichteten uns mehrere Verbraucher von negativen Erfahrungen mit dem Online-Shop "Schottensoft GmbH" aus Bienenbüttel. Im Voraus bezahlte Software wird nicht oder falsch geliefert - Erinnerungen und Aufforderungen ignoriert. Schlechter Service oder Abzocke?, diese Frage stellen sich die Ratsuchenden.

Die Betroffenen kauften sich Software, die sich nur mit einem entsprechenden Produkt-Schlüssel aktivieren lässt. Auf mehrere Nachforderungen einer Verbraucherin diesen zu liefern, wurde entweder spät oder gar nicht reagiert. Stattdessen erhielt sie während der Installation einen Warnhinweis auf ihrem PC, sie sei vermutlich Opfer einer Softwarefälschung geworden.

Falsch geliefert, spät geliefert, nicht geliefert...................mehr im link

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  BGH: Bearbeitungsentgelte bei Darlehen unzulässig
Geschrieben von: Regine12 - 10-01-2014, 01:23 PM - Forum: Nützliche Urteile - Keine Antworten

http://BGH: Bearbeitungse...sig



Zitat:Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit den Urteilen vom 13.05.2014 (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13) Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt.

Nach Auffassung des BGH stellt das Bearbeitungsentgelt, das viele Kreditinstitute in Höhe von bis zu 3,00 Prozent des Nettodarlehensbetrages genommen haben, kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürfe deshalb nicht verlangt werden. Auch seien die Banken und Sparkassen aufgrund gesetzlicher Pflichten gehalten, die Bonität des Darlehensnehmers zu prüfen. Die dafür vom Kunden zu erbringende Gegenleistung sei allein der zu zahlende Zins. Ein gesondertes Entgelt für vorbereitende Tätigkeiten hält der BGH nicht für zulässig. Damit bestätigte er die Rechtsauffassung von Verbraucherschützern.

Folge des http://Urteils ist, dass Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ein solches Entgelt gezahlt haben, gegenüber ihrem kreditgebenden Institut einen Erstattungsanspruch haben, das heißt, die gezahlten Bearbeitungsentgelte zurückfordern können.

Die Durchsetzung von Ansprüchen..........................weiter im link






http://

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  Telefonanbieter dürfen nicht mit Schufa und Co drohen Zitat:
Geschrieben von: Regine12 - 10-01-2014, 01:17 PM - Forum: SMS-Dienste/Handy/Smartphone - Antworten (1)

http://Telefonanbieter dürfen nicht mit ... Co drohen

Zitat:Zitat:
Vor allem Telekommunikationsanbieter drohen ihren Kunden immer öfter mit einem negativen Eintrag bei der Schufa und anderen Auskunfteien, wie beispielsweise Creditreform oder Bürgel, sowie ähnlichen Formulierungen, um Geld einzutreiben. Doch eine derartige Praxis verstößt sehr häufig gegen geltendes Recht. Die Anbieter Vodafone und Telefónica (O2) haben wir wegen ihres Vorgehens bereits verklagt – mit Erfolg. Gegen das Unternehmen Primacall werden wir demnächst Klage einreichen...............................weiter im link

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  06934874196 u.a. Gewinnbimmelmafia am Werk
Geschrieben von: Krennz - 09-29-2014, 09:43 AM - Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke - Keine Antworten

Zitat:Herzlichwen Glückwunsch, sie können an einem Gewinnspiel für einen BMW teilnehmen. Die Teilnahme ist streng limitiert
habe aufgelegtBig Grin

Das übliche Gelaber der Gewinnbimmelmafia.

Anschliessend hat man ein Spiele-Abo oder sonstwas kostenpflichtige an der Backe.

Mein Rat: Sofort auflegen und die Nummer in die Sperrliste, soforn vorhanden.

Vor allen Dingen, der Anruf erfolgte von einem Automaten mit schlechter Tonqualität.

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  Radler: Neues Bussgeld für Linksfahrer
Geschrieben von: Krennz - 09-28-2014, 08:09 AM - Forum: Die Polizei rät/sucht/warnt - Keine Antworten

Die Polizei weist darauf hin, dass ab sofort "http://Geisterradler" die die falsche Strassenseite oder den Radweg auf der falschen Strassenseite benutzen ein Bussgeld von 20 € und, bei Sachbeschädigung, sogar 35€ zahlen müssen

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  11 Lebensmittel, die die Gesundheit Ihres Babys gefährden
Geschrieben von: Krennz - 09-26-2014, 10:05 AM - Forum: Rund um die Gesundheit - Keine Antworten

Foodwatch stellt in einem Artikel in der Huffingtonpost 11 "Kindgerechte" Lebensmittel vor, die ihre Werbeaussage nicht wert sind. Im Gegenteil

Aber http://lesen sie selbst

Zitat:Eltern sollten beim Einkauf im Supermarkt genau überprüfen, ob sie ihren Liebsten wirklich etwas Gutes tun.

Manche Lebensmittel, die für Kleinkinder beworben werden, seien schlicht und ergreifend überhaupt nicht altersgerecht und noch dazu gesundheitsgefährdend, http://erklären die Verbraucherschützer von Foodwatch.

Sie warnen speziell vor elf Produkten, die bei Babys Überfütterung und Kariesbildung fördern würden. Babys könnten durch diese Produkte zudem zu früh an einen hohen Zuckergehalt gewöhnt werden.

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  GWE - Gewerbeauskunft Zentrale wird erfolgreich verklagt
Geschrieben von: Krennz - 09-24-2014, 10:29 AM - Forum: Adress- Branchenbuch- und Zeitschriftenabo - Antworten (1)

Im Korrespondenzforum "http://www.echte-abzocke.de" wird immer wieder berichtet, dass die GWE Prozesse wegen
Gebührenforderungen am laufenden Band verliert weil die Gebühren unberechtigt gefordert werden.

Lest Euch da ein und denkt daran:

Es gibt immer die Möglickeit den Vertrag anzufechten wegen § 119, 120, 123 und 142 BGB und notfalls kann ich auch noch klagen.

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  Anrufe durch angebliche Mitabeiter der Bundesnetzagentur
Geschrieben von: Regine12 - 09-22-2014, 02:32 PM - Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke - Antworten (1)

http://Anrufe durch angebliche Mitabeite...etzagentur

Zitat:Zitat:
Bundesnetzagentur warnt vor Anrufen durch angebliche Mitarbeiter.

Die Bundesnetzagentur erhält vermehrt Beschwerden von Verbrauchern, die von unverlangten Anrufen mit Nennung der Bundesnetzagentur als Arbeit- bzw. Auftraggeber berichten. Im Telefonat behaupten die Anrufer unter anderem, dass die Verbraucher bereits kostenpflichtige Gewinnspielverträge abgeschlossen hätten und/oder eine Pfändungsklage bzw. ein Vollstreckungsbescheid gegen sie vorliegen würde. Durch Abschluss eines Zeitungsabonnements würden die Forderungen der (Gewinnspiel-)Unternehmen aufgehoben und sämtliche persönliche Daten der Verbraucher gelöscht.

Bei diesen Anrufen werden zunehmend die bekannten Rufnummern der Bundesnetzagentur für den Verbraucher im Telefondisplay angezeigt. Dabei wird die technische Möglichkeit, eine "gefälschte" Rufnummer (Call-ID-Spoofing) anzuzeigen, eingesetzt, um die Glaubhaftigkeit des Anrufs im Auftrag der Bundesnetzagentur zu verstärken. Zudem wird damit die Identität des Anrufers verschleiert.

Derartige Anrufe werden in keinem Fall durch die Bundesnetzagentur durchgeführt oder veranlasst. Ferner vermittelt die Bundesnetzagentur keine Zeitschriftenabonnements oder führt eine kostenpflichtige Datenlöschung persönlicher Daten im Internet durch.....................................

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